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Besondere Leistungen TGA-Planung
Reihe 3 · 28 Folgen · Zuletzt aktualisiert:
Besondere Leistungen nach HOAI sind Aufgaben der TGA-Planung, die über die Grundleistungen hinausgehen und deshalb gesondert zu vereinbaren und zu vergüten sind. Das AHO Heft 6 listet sie auf — etwa Systemanalyse, FM-gerechte Planungsorganisation, Bestandsaufnahme, Inbetriebnahmemanagement oder funktionale Leistungsbeschreibung. Sie werden meist nach Zeitaufwand oder als Honorarzuschlag honoriert.
Besondere Leistungen sind alle Aufgaben, die ein TGA-Fachplaner erbringt, ohne dass sie in den HOAI-Grundleistungen einer Leistungsphase enthalten sind. Sie müssen gesondert vereinbart und vergütet werden — werden in der Praxis aber oft kostenlos mitgemacht oder weggekürzt. Wer sie kennt und sauber abgrenzt, sichert die Wirtschaftlichkeit seiner Projekte.
Das zentrale Werk dazu ist das AHO Heft 6, das die besonderen Leistungen der TGA auflistet und sie meist nach nachgewiesenem Zeithonorar, teils auch über Honorarzuschläge oder Leistungspunkte bewertet. Die Folgen behandeln einzelne dieser Leistungen im Detail: Systemanalyse (LP 1), Mitwirkung bei Bedarfsplanung und Auslobungen, FM-gerechte Planungsorganisation (Leistung 031), Mitwirken am Inbetriebnahmemanagement, Leistungen zum Erwirken einer Zertifizierung, Bestandsaufnahme, Prüfen von Bestandsunterlagen, Fortschreiben von Ausführungsplänen bis zum Bestand, besondere Termin- und Störungsfälle sowie die funktionale Leistungsbeschreibung.
Weil belastbare Erfahrungswerte fehlen, sind diese Leistungen schwer zu kalkulieren. Die tgabar empfiehlt, sie in quantifizierbare Einheiten herunterzubrechen, über einen Prozentsatz der Grundleistung abzuschätzen und ihren Wert für den Bauherrn zu bestimmen. Zugleich wird auf Abgrenzung geachtet — manche vermeintliche Sonderleistung ist faktisch Rechtsberatung, von der Fachplaner besser die Finger lassen.
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Häufige Fragen zum Thema
Was sind besondere Leistungen nach HOAI in der TGA-Planung?
Besondere Leistungen sind Aufgaben, die nicht zu den HOAI-Grundleistungen einer Leistungsphase gehören und deshalb gesondert zu vereinbaren und zu vergüten sind. In der TGA werden sie vor allem im AHO Heft 6 aufgelistet.
Welche besonderen Leistungen der TGA nennt das AHO Heft 6?
Dazu zählen unter anderem die Systemanalyse in Leistungsphase 1, die Mitwirkung bei Bedarfsplanung und Auslobungen, die FM-gerechte Planungsorganisation (Leistung 031), das Mitwirken am Inbetriebnahmemanagement, Leistungen zum Erwirken einer Zertifizierung, die Bestandsaufnahme, das Prüfen von Bestandsunterlagen, das Fortschreiben von Ausführungsplänen bis zum Bestand sowie die funktionale Leistungsbeschreibung.
Warum sind besondere Leistungen so schwer zu kalkulieren?
Das AHO Heft 6 sieht sie meist nur nach nachgewiesenem Zeithonorar vor, und belastbare Erfahrungswerte fehlen. Die tgabar empfiehlt, die Leistung in kleine, quantifizierbare Einheiten herunterzubrechen, sie über einen Prozentsatz der Grundleistung abzuschätzen und vor allem ihren Wert für den Bauherrn zu bestimmen.
Wie werden besondere Leistungen honoriert?
Je nach Leistung nach Zeitaufwand, als Honorarzuschlag oder über Leistungspunkte. Beispiele: FM-gerechte Planungsorganisation 8 bis 12 Prozent Zuschlag, Erwirken einer Zertifizierung 5 bis 15 Prozent, Prüfen von Bestandsunterlagen 3 bis 6 v.H., Fortschreiben der Ausführungspläne 6 bis 15 Leistungspunkte und die funktionale Leistungsbeschreibung je drei Leistungspunkte in den Leistungsphasen 6 und 7.
Wie grenzt man eine besondere Leistung von der HOAI-Grundleistung ab?
Entscheidend ist, was die Grundleistung der jeweiligen Leistungsphase tatsächlich schuldet. So ist ein einfacher Gesamtterminplan als Balkendiagramm Grundleistung, ein gewerks- oder inbetriebnahmebezogen differenzierter Plan dagegen besondere Leistung; ebenso geht die vollständige Prüfung der Revisionsunterlagen über die stichprobenartige Plausibilitätsprüfung der Grundleistung hinaus.
Welche Rolle spielt das Inbetriebnahmemanagement bei den besonderen Leistungen?
Das verantwortliche Inbetriebnahmemanagement nach VDI 6039 ist eine in der HOAI nicht geregelte Sonderleistung mit einem zentralen Verantwortlichen ab Leistungsphase 3. Davon zu unterscheiden ist das bloße Mitwirken am Inbetriebnahmemanagement nach AHO Heft 6, das nur Zuarbeit bedeutet und in der neuen HOAI künftig Grundleistung sein soll.
Welche besonderen Leistungen sollten TGA-Fachplaner besser ablehnen?
Die Prüfung bauwirtschaftlich begründeter Nachtragsangebote, etwa wegen Bauzeitverlängerung, ist zwar im AHO Heft 6 als besondere Leistung gelistet, faktisch aber Rechtsberatung. Dafür sind Fachplaner weder ausgebildet noch versichert; besser an spezialisierte Rechtsanwälte weiterleiten und nur die rein technische Notwendigkeit bestätigen.
Warum ist die Bestandsaufnahme eine riskante besondere Leistung?
Wer den Bestand aufnimmt und fortschreibt, übernimmt Verantwortung für die vorhandene Technik. Die tgabar empfiehlt deshalb, nicht nur Stunden zu kalkulieren, bei kritischen Anlagen wie Sprinklern Sachverständige einzubinden und einen Risikoaufschlag von etwa 20 Prozent einzuplanen.
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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen fachlichen Information zur TGA-Planung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die verbindliche Auslegung im konkreten Fall ziehen Sie bitte qualifizierten Rechtsrat hinzu.