TGA-Planung › Besondere Leistungen TGA-Planung › Folge #415
tgabar · BargesprächeBesondere Störungen auf der Baustelle
Störungen des Bauablaufs — Schadensfälle, gegenseitige Behinderungen, bauwirtschaftliche Nachträge, Insolvenzen oder Kündigungen — erzeugen erheblichen Aufwand für die TGA-Bauüberwachung. Diese Aufgaben sind keine Grundleistung. Das AHO-Heft 34 (Architekten) beschreibt sie explizit als besondere Leistung. Die tgabar empfiehlt, sie bereits in Leistungsphase 1 anzubieten und gesondert zu vergüten.
Transkript
Was steht in eigener Sache an: Konferenz und Workcamp in Heidelberg?
Roman: Moin Moin und herzlich willkommen an der TGA-Bar. Sören Janson und ich sitzen wieder an der Bar und fragen uns, was denn heute auf der Baustelle alles so schief lief.
Sören: Mir fällt etwas ganz anderes ein. Die Folge kommt ja vor Mitte Mai — wir müssen nochmal die Werbetrommel rühren.
Roman: Stimmt. Für alle Mitglieder der tgabar e.V. und alle, die es werden wollen: Am 21. und 22. Mai 2025, Donnerstag und Freitag, treffen wir uns in Heidelberg. Bitte anmelden unter tgabar.de/konferenz. Firmen, die dabei sind, dürfen als Mitglieder zu zweit kommen — das ist schon mehr wert als der Jahresbeitrag. Das lohnt sich auf jeden Fall.
Sören: Und es wird wieder ein Bootcamp, richtig?
Roman: Diesmal wird es ein Workcamp. Wir haben erst ein Barcamp gemacht — da haben wir geschaut, was wir als Verein erreichen wollen; daraus haben sich Lounges gegründet. Dann kam Teil 2, das Bootcamp: Die Lounges haben einen Plan gemacht, was wir nächstes Jahr machen. Jetzt ist ein Jahr vergangen, jetzt kommt das Workcamp. Jetzt werden die Ergebnisse in ein Buch geschrieben. Wir nutzen die Zeit, ein gemeinsames Buch vorzubereiten, das wir dann veröffentlichen. Unser Moderator hat das vorangebracht — andere Workcamps haben das auch geschafft, da sind teilweise Standardwerke für die Branche herausgekommen, die inzwischen bei Springer verkauft werden. So können wir uns als Verein mit einem Standard bekannt machen. Sören und ich kümmern uns um das Thema Projektleitung.
Roman: Sieben Lounges arbeiten gleichzeitig.
Sören: Und natürlich steht das deutschlandweite Netzwerken im Vordergrund. Wie viele Leute haben sich mittlerweile angemeldet?
Roman: 120, und wir hoffen, dass wir dieses Jahr auf 150 kommen. Viele kommen zu zweit. Okay, zurück zum Thema.
Worum geht es heute: besondere Leistungen und das AHO-Heft 34?
Roman: Wir sind bei den besonderen Leistungen. Die Reihe wollten wir mit Leistungsphase 8 abschließen. Im AHO-Heft 6 stehen ein paar Sachen drin, zum Teil nicht so gut beschrieben. Dann haben wir ins AHO-Heft 34 — besondere Leistungen für die Architekten — geschaut und festgestellt: Da steht noch mehr drin, was wir spannend finden, vor allem, was bei uns nicht drinsteht. Nämlich: Sören, was hat dich heute auf der Baustelle gestört?
Sören: Eine Baustelle ist nicht ein einziger Störzustand, aber es gibt viele Themen, die man nebenbei abfrühstückt: Gewerke machen sich untereinander etwas kaputt und es muss nochmal aufgenommen werden, oder ein Baum fällt um, oder es kommt zu einem Starkregen-Ereignis — und infolgedessen zu Störungen des Bauablaufs.
Roman: Genau, die wir aufnehmen und dokumentieren.
Sören: Man stellt das vielleicht als normal hin, nach dem Motto: Irgendwas ist immer. Aber die Frage, ob ich da nicht eigentlich von den Grundleistungen abweiche, habe ich noch nicht so oft gestellt. Das sollte zukünftig besser sein.
Warum ist die Koordination von Störungen keine Grundleistung der TGA-Bauüberwachung?
Roman: Wir versuchen in der Branche gerade einen Gesinnungswandel: Baukoordination und Bauleitung gehören nicht zu uns. Das ist keine Grundleistung — wir machen Bauüberwachung. Wir sitzen auf dem Beifahrersitz, die Firmen sitzen auf dem Fahrersitz; irgendjemand muss sie koordinieren und leiten, aber das machen nicht wir. Wir machen es dann doch irgendwie mit und lassen es uns nicht bezahlen. Zumindest anfangen sollten wir damit, uns Störungen und deren Lösung nicht mehr unbezahlt aufdrücken zu lassen.
Sören: Im Hinblick auf die ständigen Anpassungen der Terminpläne auf der Baustelle muss man sich fragen: Ist das nicht eine große Ergänzung zum Standardterminplan, den ich als Grundleistung schulde? Was ist eigentlich Teil meiner Leistung als Projektüberwacher als Grundleistung — und was geht darüber hinaus?
Roman: Darüber hinaus gehen sämtliche Störungen und diese zu steuern. Im AHO-Heft 34 steht „unvorhergesehene Ereignisse". Ein Beispiel von der letzten Baustelle: Der Deckendämmer hat die Stiele der Elektrotrassen — die noch nicht montiert waren, nur die Stiele standen — diverse verbogen und zerstört. Jetzt mussten die Dämmplatten in der Tiefgarage abgenommen werden, es musste geprüft werden, inwieweit die Schrauben kaputt oder verbogen sind. Wir wurden gefragt: Begleitet das mal, macht Fotos, schreibt einen Bericht — der geht dann an die Versicherung oder die andere Firma, die kümmern sich schon drum. Haben sie natürlich nicht.
Sören: Also wieder hinterhertelefonieren.
Roman: Wieder hinterhergerannt. Wir haben da Arbeit reingesteckt, die nichts mit der Fortführung der Ausführungsplanung zu tun hat. Die Ausführungsplanung wurde gebaut — und wieder zerstört. Was geht mich das an?
Sören: Trotzdem ist man der Erste, der in solchen Fällen angeschaut wird.
Roman: Total — das ist „ihr TGA-Gewerk". Es steht explizit im AHO-Heft 34. Im Heft 6 steht leider nichts dazu.
Welche Störungen sind laut AHO-Heft 34 besondere Leistungen?
Roman: Es steht in Heft 34, und wir nehmen es ins Heft 6 künftig mit auf — versprochen. Das schiebe ich durch die Kommission, dass wir Störungen des Bauablaufs als besondere Leistung mit reinnehmen. Das war nur ein Beispiel.
Ein zweites: Bestandshindernisse oder Mängel — irgendwelche Bestandsanlagen sind kaputt. Wir haben die Turnhalle an unseren Neubau mit angebunden, funktioniert nicht. In der Turnhalle sind Regler oder Pumpen kaputt. Dann rennen wir stundenlang herum, um erst einmal den Mangel zu finden. Natürlich keine Grundleistung — hat nicht mal mit unserer Planung zu tun.
Das nächste Thema: Claim Management. Die ausführenden Firmen schreiben Bauzeitverlängerungsnachträge, Behinderungsnachträge, Beschleunigungsnachträge — das sind alles Claims, alles bauwirtschaftlich begründet, das ist nicht Grundleistung. Ich ziehe mich da inzwischen komplett raus. Ich sage: Ich kann das nicht, ich will das nicht, und ich bin rechtlich dazu nicht in der Lage — da fragt ein Rechtsanwalt. Wenn ich da etwas Falsches rate, bin ich dran.
Ein weiteres Beispiel: Insolvenzen. Ich hatte schon drei Insolvenzen auf Baustellen, wo die Firmen einfach nicht mehr da waren und die nächste Firma gebunden werden musste. Was bedeutet das? LV auf den Markt bringen, neue Firmen suchen, neuen Preisspiegel machen, mit dem Bauherrn besprechen.
Sören: Leistungsfeststellung vielleicht auch.
Roman: Vorher Leistungsfeststellung, völlig richtig. Bevor das beginnt, erst einmal schauen: Wo stehen wir? Insolvenz ist ein Riesenaufwand. Ab da würde ich unbedingt den Stundenzähler laufen lassen. Das muss man sich vom Insolvenzverwalter wiederholen, der Bauherr muss erst einmal bezahlen.
Vertragsauflösung, Kündigung: Wenn die Kündigung kommt, ist es auch keine Grundleistung, sich mit der Kündigung einer ausführenden Firma zu beschäftigen.
Sören: Vor allem mit den Konsequenzen davon — selbst wenn man mit der Auftragsauflösung nichts zu tun hat, weil sich zwei Parteien nicht mehr vertragen.
Roman: Total. Und dann der Punkt, den du nanntest: Hier steht „Erstellen einer Leistungsabnahme" — aufmessen, aufbereiten, abgrenzen, bewerten. Das ist alles notwendig, alles besondere Leistung, steht hier explizit drin. Und „Mitwirkung bei technischen Abnahmen von erbrachten Teilleistungen": Wenn die gekündigte Firma noch abgenommen werden muss, ist das auch besondere Leistung.
Wie sollte man mit diesen besonderen Leistungen umgehen — und was nimmt die tgabar mit?
Roman: Das ist das große Ding, das wir in die Lounge Bauüberwachung mit reinnehmen müssen.
Sören: Auf jeden Fall. Ist das schon mal thematisiert worden?
Roman: Ich war in der Lounge Bauüberwachung noch nicht dabei. Andreas Kellner leitet das; ich spreche ihn in Heidelberg an. Vielleicht wäre das eine Gelegenheit, dass du in seine Lounge reingehst und diese paar Sonderleistungen, die wir besprochen haben, mit einbringst. Ich muss die Lounge Projektleitung leiten, bin also gebunden — aber du kannst bei den Bauüberwachern reingucken.
Roman: Was wir empfehlen können: Am besten schon in Leistungsphase 1 — wir streiten uns lieber ganz am Anfang und sagen, was wir alles machen können. Ich würde den Punkt „Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-Kosten-Kapazitätsplänen" — etwa differenzierte bauteilbezogene, gewerkespezifische Pläne — gleich am Anfang mit anbieten. Und genauso „Mitwirkung oder Erbringen von Leistungen infolge von Störungen des Bauablaufs". Einfach reinschreiben. Das ist keine Grundleistung.
Sören: Auf jeden Fall.
Roman: Sören, dir trinken wir noch ein Bierchen.
Sören: Wieder was gelernt. AHO-Heft 34 lohnt sich auch immer im Blick.
Roman: Lohnt sich und sollte man kaufen — beziehungsweise wir nehmen das, was für uns relevant ist, ins Heft 6 mit auf. Sören, noch ein Bierchen, und dann geht es morgen wieder auf die Baustelle.
Sören: Auf jeden Fall, mit Begeisterung. Ein paar Störungen lösen, ein paar Störungen finden. Ciao.
Häufige Fragen zu dieser Folge
Sind Störungen des Bauablaufs eine Grundleistung der TGA-Bauüberwachung?
Nein. Baukoordination und Bauleitung gehören nicht zur TGA-Bauüberwachung; die Steuerung sämtlicher Störungen geht über die Grundleistung hinaus. Das AHO-Heft 34 beschreibt diese Störungen explizit als besondere Leistung, die gesondert zu vergüten ist.
Welche besonderen Störungen auf der Baustelle nennt die Folge?
Genannt werden: unvorhergesehene Ereignisse und Schadensfälle (z. B. gegenseitige Beschädigung von Gewerken), Bestandshindernisse und Mängel an Bestandsanlagen, Claim Management (Bauzeitverlängerungs-, Behinderungs- und Beschleunigungsnachträge), Insolvenzen ausführender Firmen sowie Vertragsauflösungen und Kündigungen.
Worin unterscheiden sich das AHO-Heft 6 und das AHO-Heft 34?
Das AHO-Heft 6 behandelt die besonderen Leistungen der TGA, beschreibt Störungen des Bauablaufs aber nicht. Das AHO-Heft 34 (besondere Leistungen für Architekten) führt diese Störungen explizit als besondere Leistung auf. Die tgabar will die fehlenden Punkte künftig ins Heft 6 aufnehmen.
Welcher Aufwand entsteht bei einer Insolvenz einer ausführenden Firma?
Es muss eine Leistungsfeststellung erfolgen, das Leistungsverzeichnis neu auf den Markt gebracht, neue Firmen gesucht, ein neuer Preisspiegel erstellt und alles mit dem Bauherrn besprochen werden. Roman empfiehlt, ab Beginn dieses Aufwands den Stundenzähler laufen zu lassen.
Warum sollte die TGA-Bauüberwachung kein Claim Management übernehmen?
Claims wie Bauzeitverlängerungs-, Behinderungs- und Beschleunigungsnachträge sind bauwirtschaftlich begründet und keine Grundleistung. Roman zieht sich hier komplett heraus, weil er rechtlich nicht dazu in der Lage ist; dafür ist ein Rechtsanwalt zuständig. Falsche Ratschläge würden auf den Bauüberwacher zurückfallen.
Wie empfiehlt die tgabar, mit diesen besonderen Leistungen umzugehen?
Sie sollten bereits in Leistungsphase 1 angeboten werden — man streitet lieber ganz am Anfang. Konkret empfohlen wird, das Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben differenzierter Zeit-Kosten-Kapazitätspläne sowie die Mitwirkung bzw. Erbringung von Leistungen infolge von Störungen des Bauablaufs von Anfang an als besondere Leistung mit anzubieten.
Zitate
„Wir machen Bauüberwachung. Wir sitzen quasi auf dem Beifahrersitz und die Firmen sitzen auf dem Fahrersitz."
— Roman Fritsches
„Wir sollten anfangen, uns Störungen und deren Lösungen nicht bezahlen zu lassen — beziehungsweise: sie uns bezahlen zu lassen."
— Roman Fritsches
„Claim Management ist bauwirtschaftlich begründet. Das ist nicht Grundleistung. Da fragt ein Rechtsanwalt."
— Roman Fritsches
Zahlen & Fakten
Roman hatte bereits drei Insolvenzen ausführender Firmen auf seinen Baustellen, bei denen jeweils eine Nachfolgefirma gebunden werden musste.
Quelle: Roman FritschesZur tgabar-Konferenz am 21. und 22. Mai 2025 in Heidelberg hatten sich bislang 120 Personen angemeldet; angestrebt werden rund 150.
Die tgabar-Konferenz ist als Workcamp mit sieben parallel arbeitenden Lounges angelegt, deren Ergebnisse in einem gemeinsamen Buch veröffentlicht werden sollen.
Glossar
- AHO-Heft 34
- AHO-Heft zu den besonderen Leistungen für Architekten; führt Störungen des Bauablaufs explizit als besondere Leistung auf.
- Bauüberwachung
- Überwachende Rolle der TGA-Planer auf der Baustelle (Beifahrersitz); umfasst nicht die Baukoordination oder Bauleitung der ausführenden Firmen.
- Besondere Leistung
- Leistung, die über die Grundleistung hinausgeht und gesondert zu vergüten ist — hier z. B. die Bearbeitung von Störungen des Bauablaufs.
- Claim Management
- Bearbeitung bauwirtschaftlich begründeter Nachträge (Bauzeitverlängerung, Behinderung, Beschleunigung); keine Grundleistung der TGA-Bauüberwachung.
- Störung des Bauablaufs
- Unvorhergesehenes Ereignis auf der Baustelle (z. B. Schadensfall, Behinderung, Mangel), das zusätzlichen Aufwand erzeugt und über die Grundleistung hinausgeht.