TGA-Planung › Besondere Leistungen TGA-Planung › Folge #418
tgabar · BargesprächeClaim-Abwehr ist Rechtsberatung
Die Prüfung bauwirtschaftlich begründeter Nachtragsangebote — etwa wegen Bauzeitverlängerung — ist im AHO Heft 6 als besondere Leistung der Leistungsphase 7 gelistet. Roman Fritsches rät TGA-Fachplanern davon ab: Sie ist faktisch Rechtsberatung, für die Fachplaner weder bauwirtschaftlich ausgebildet noch versichert sind. Besser an spezialisierte Rechtsanwälte weiterleiten und nur die rein technische Notwendigkeit bestätigen.
Transkript
Was ist das Thema dieser Folge zu den besonderen Leistungen?
Roman: Herzlich willkommen an der Bar. Besondere Leistungen, AHO Heft 6 — unser großes Thema. Ich denke mir oft: Warum haben wir das nicht vor zehn Jahren gemacht?
Sören: Wahrscheinlich, weil man das Gefühl hat, man hätte es besser früher wissen sollen. Das führt gleich zu meinem Lieblingssatz: Woher soll ich es wissen, was ich nicht weiß?
Roman: Genau. Wir haben das AHO Heft 6 als Freund und Begleiter gefunden. Da stehen alle besonderen Leistungen drin — alles, was ihr nicht über euer normales HOAI-Honorar abdecken müsst und was ihr gesondert vergütet bekommt, wenn ihr es richtig anbietet. Und da stehen ganz viele Sachen drin, die ihr hundertprozentig andauernd macht und noch nie Geld dafür verlangt habt. Mit Leistungsphase 8 haben wir angefangen, da sind wir bestimmt fünf verschiedene Leistungen durchgegangen, die ihr alle schon erbracht und nie abgerechnet habt. Jetzt machen wir mit Leistungsphase 7 weiter.
Was sind bauwirtschaftlich begründete Nachtragsangebote?
Sören: Die nächste besondere Leistung: Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten.
Roman: Du bist Bauingenieur — was ist denn eigentlich bauwirtschaftlich? Da geht es schon los. Im AHO Heft 6 steht als Langtexterläuterung nur: „Text spricht für sich." Das nehme ich mit in die Kommission und schlage vor, das rauszunehmen — der Text spricht eben nicht für sich. Bei den Architekten steht etwas mehr: sachliches Prüfen von Nachtragsangeboten auf grundsätzliche Berechtigung, Unterstützung des Auftraggebers bei der Abwehr von nicht berechtigten wirtschaftlich begründeten Nachträgen. Der Klassiker für mich ist eine Bauzeitverschiebung oder Bauzeitverlängerung — wenn die Firma sagt: Die Bauzeit hat sich verlängert, ich möchte jetzt pro Monat 20.000 Euro mehr haben.
Warum ist die Prüfung solcher Nachträge faktisch Rechtsberatung?
Roman: Die Formulierung finde ich seltsam: Wenn sie berechtigt sind, ist es keine besondere Leistung, aber wenn sie nicht berechtigt sind, dann doch? Das ist nicht detailliert und nicht rechtskonform formuliert. Bei uns steht nur „bauwirtschaftlich begründete Angebote" in Klammern; „Claim-Abwehr" hat jemand von den Architekten abgeschrieben. Ich bin dafür nicht versichert und mache das gar nicht mehr. Die Firma begründet mit EFB-Preisblättern, wie viele Gemeinkosten sie über die gesamte Bauzeit hatte, welche aufgrund der Bauzeitverlängerung anfallen, welche Stundensätze angesetzt werden können und welche Einheitspreisverschiebungen sich ergeben — bei Bauzeitverschiebung verändern sich plötzlich auch die Einheitspreise, gekoppelt an den Baupreisindex. Diese Pamphlete der großen Firmen sind von Rechtsanwälten ausgearbeitet, das sieht man. Das macht kein Projektleiter. Auf Unternehmensseite sitzen bauwirtschaftlich geschulte Rechtsanwälte, und ich kriege das als Fachplaner auf den Tisch. Wenn ich sage „gut nachgewiesen, bezahlt das", kommt der Bauherr hinterher und sagt: Das haben Sie falsch geprüft, wir wollen das Geld zurück.
Roman: Sage ich, es ist nicht berechtigt, wird gestrichen, man streitet vor Gericht — und ich bin schuld. Sage ich, es ist berechtigt, streitet man auch vor Gericht, und der Bauherr sagt: Für mich ist jeder Nachtrag nicht berechtigt. Ich würde am liebsten Professor Fuchs von Kapellmann fragen, ob ich diese besondere Leistung als Fachplaner wirklich anbieten soll. Meine Antwort: Nein. Ich bin dafür nicht versichert, ich bin nicht bauwirtschaftlich ausgebildet, ich bin TGA-Fachplaner. Ich will weder die Stundenansätze noch die Anzahl der Stunden noch die EFB-Preisblätter prüfen, weil ich das nicht kann. Und auf der Gegenseite sitzen Rechtsanwälte, die genau wissen, wie Gerichtsentscheide gelaufen sind. Meine Empfehlung: das überhaupt nicht anbieten und ablehnen.
Wann ist ein Nachtrag wirtschaftlich und wann technisch begründet?
Sören: Ist mit bauwirtschaftlich die Bauzeitverlängerung gemeint, oder eher, wenn aus dem Bauauftrag veränderte Leistungen zu erbringen sind — ein anderer Raum als ursprünglich geplant?
Roman: Hier steht „wirtschaftlich begründete Nachträge". Ein anderer Raum, eine nicht ausgeschriebene Position, eine nicht mehr verfügbare Leuchte, für die ich eine andere anbiete — das wäre für mich ein technisch begründeter Nachtrag, nicht wirtschaftlich begründet. Man müsste eigentlich sagen: rein wirtschaftlich begründete Nachträge.
Sören: In der AHO steht gar nicht näher beschrieben, was unter bauwirtschaftlich, rein wirtschaftlich oder bautechnisch begründet zu verstehen ist. Man sollte sich auf jeden Fall Gedanken machen, was man da in der Konsequenz anbietet, wenn man es prüft.
Wo verläuft die Grenze zwischen technischer Prüfung und Rechtsberatung?
Roman: Sobald man eine Begründung, einen Text oder eine Beratung dazu leistet, ist es aus meiner Sicht Rechtsberatung. Ein wirtschaftlicher Nachtrag ist vor allem rechtlich zu prüfen, das hat nichts mit Technik zu tun — eine Bauzeitverlängerung hat keinen technischen Bezug. Bei einer vorgezogenen Inbetriebnahme zum Beispiel verlängern sich die Gewährleistungsfristen. Wo ist da die technische Prüfung? Ich kann höchstens schreiben: Aus technischer Sicht notwendig, oder: Aus technischer Sicht spricht nichts dagegen. Mehr nicht. Und im Zweifelsfall, wenn es zum Rechtsstreit führt, ist man plötzlich mit drin, muss sich mit den Firmen auf Gerichtsverfahren vorbereiten und sich für die Projektsteuerung mit deren Unterlagen beschäftigen. Bei den Projektsteuerern ist es ebenfalls eine besondere Leistung — und die sind dafür grundsätzlich etwas besser ausgebildet, wie ich hoffe.
Warum sollten Fachplaner diese Leistung ablehnen?
Roman: Ich würde diese Leistung auf jeden Fall ablehnen, das kann ich empfehlen: bauwirtschaftlich begründete Nachtragsangebote. Es gibt Büros und Rechtsanwälte, die darauf spezialisiert sind — der Bauherr soll sich bitte jemanden holen, der das bewerten kann, auch die Höhe der Bauzeitverlängerung. In jedem Bauvorhaben kriegt man mindestens einmal so einen Nachtrag auf den Tisch und soll ihn prüfen. Da würde ich sagen: Nein, dafür bin ich nicht versichert.
Sören: Hast du im Zuge dessen schon mit eurer Versicherung gesprochen?
Roman: Ja, ich habe mit dem Rechtsanwalt gesprochen, der unsere Versicherung mit vertritt, und der sagte: Das sehe ich auch so. Gerade als Rechtsanwalt sehe ich da durchaus eine Rechtsberatung, und ich würde dir empfehlen, sie nicht selbst zu erbringen, sondern an mich weiterzuleiten, damit ich ein Angebot schreiben kann. Diese Abgrenzung zwischen technischer Prüfung und Rechtsberatung ist eigentlich relativ logisch. Also: Lasst euch nicht auf Bauzeitverlängerungs-Nachtragsprüfung oder ähnliche rein bauwirtschaftlich begründete Nachträge ein.
Häufige Fragen zu dieser Folge
Was ist ein bauwirtschaftlich begründetes Nachtragsangebot?
Ein Nachtrag, der wirtschaftlich und nicht technisch begründet ist — der Klassiker ist eine Bauzeitverlängerung, bei der die ausführende Firma pro Monat zusätzliche Kosten (z. B. 20.000 Euro) geltend macht. Begründet wird das über EFB-Preisblätter mit Gemeinkosten, Stundensätzen und Einheitspreisverschiebungen, die durch die Bauzeitverschiebung entstehen.
Warum gilt die Prüfung solcher Nachträge als Rechtsberatung?
Weil die Begründungen der Firmen von bauwirtschaftlich geschulten Rechtsanwälten ausgearbeitet werden und ihre Bewertung rechtliches statt technisches Wissen erfordert. Sobald ein Fachplaner eine Begründung, einen Text oder eine Beratung dazu liefert, ist es aus Romans Sicht Rechtsberatung — eine Bauzeitverlängerung hat keinen technischen Bezug.
Warum sollten TGA-Fachplaner diese besondere Leistung ablehnen?
Weil sie nicht bauwirtschaftlich ausgebildet und für diese Leistung nicht versichert sind. Prüft ein Fachplaner falsch, kann der Bauherr das Geld zurückfordern; bei einem Rechtsstreit wird man hineingezogen. Auf der Gegenseite sitzen spezialisierte Rechtsanwälte. Empfehlung: nicht anbieten, ablehnen und an spezialisierte Büros oder Anwälte weiterleiten.
Wie unterscheidet sich ein wirtschaftlich von einem technisch begründeten Nachtrag?
Wirtschaftlich begründet ist etwa eine Bauzeitverlängerung — sie ist rechtlich zu prüfen und hat keinen technischen Bezug. Technisch begründet ist z. B. ein anders gebauter Raum, eine nicht ausgeschriebene Position oder eine nicht mehr verfügbare Leuchte, für die eine Alternative angeboten wird. Das AHO Heft 6 grenzt diese Begriffe nicht näher ab.
Was darf ein Fachplaner bei einem wirtschaftlich begründeten Nachtrag überhaupt noch schreiben?
Nur die rein technische Einschätzung — etwa „aus technischer Sicht notwendig" oder „aus technischer Sicht spricht nichts dagegen". Sobald eine inhaltliche Begründung oder Beratung hinzukommt, wird daraus Rechtsberatung. Roman empfiehlt, den Nachtrag stattdessen an einen Rechtsanwalt weiterzuleiten.
Wie steht es um die besonderen Leistungen im AHO Heft 6 generell?
Das AHO Heft 6 listet zahlreiche besondere Leistungen, die Fachplaner nicht über das normale HOAI-Honorar abdecken müssen, sondern gesondert vergütet bekommen — viele davon werden in der Praxis ständig erbracht, aber nie abgerechnet. Die Langtexterläuterung zur Nachtragsprüfung lautet allerdings nur „Text spricht für sich", was Roman in der Kommission ändern lassen will.
Zitate
„Sobald man Text und irgendeine Beratung dazu leistet, ist es aus meiner Sicht Rechtsberatung."
— Roman Fritsches
„Ich bin doch kein Rechtsanwalt. Ich bin nicht bauwirtschaftlich ausgebildet, ich bin TGA-Fachplaner."
— Roman Fritsches
„Meine Empfehlung wäre tatsächlich, das überhaupt nicht anzubieten und gar nicht zu machen, abzulehnen."
— Roman Fritsches
Zahlen & Fakten
Als Beispiel für eine Bauzeitverlängerung nennt Roman einen Nachtrag von rund 20.000 Euro pro Monat zusätzlich.
Quelle: Roman FritschesIn jedem Bauvorhaben landet nach Romans Erfahrung mindestens einmal ein bauwirtschaftlich begründeter Nachtrag zur Prüfung auf dem Tisch.
Quelle: Roman FritschesGlossar
- AHO Heft 6
- Schrift mit dem Katalog der besonderen Leistungen, die nicht über das normale HOAI-Honorar abgedeckt sind und gesondert vergütet werden.
- Bauwirtschaftlich begründetes Nachtragsangebot
- Wirtschaftlich (nicht technisch) begründeter Nachtrag, typischerweise infolge einer Bauzeitverlängerung; rechtlich zu prüfen.
- Besondere Leistung
- Leistung, die nicht zum normalen HOAI-Grundleistungsumfang gehört und gesondert vergütet wird, wenn sie richtig angeboten wird.
- Claim-Abwehr
- Aus der Architektenleistung übernommener Begriff für die Unterstützung des Auftraggebers bei der Abwehr nicht berechtigter wirtschaftlich begründeter Nachträge.