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TGA-PlanungHOAI, AHO, Honorar & TGA-PlanungFolge #309

tgabar · Bargespräche

Die 7 Todsünden der Honorarkalkulation

Folge 30928.02.202518:09 minRoman Fritsches, Sören Janson
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Auf den Punkt

Die Lounge Projektleitung der tgabar e.V. benennt sieben Honorar-Fehler von TGA-Planenden: Leistungen, die keine HOAI-Grundleistung, sondern besondere Leistung sind und gesondert vergütet werden müssen. Dazu zählen die Intrakoordination der TGA-Objekte, getrennt zu honorierende Ingenieurbauwerke, die Baustelleneinrichtung als eigenes Objekt, Energiekonzepte, FM-gerechte Planungsorganisation und Nachhaltigkeits-Zertifizierungen.

Transkript

Worum geht es bei den sieben Todsünden der Honorarkalkulation?

Roman: Herzlich willkommen an der TGA-Bar. Heute geht es um die sieben Todsünden der Honorarkalkulation.

Sören: Bei dem Thema braucht man auch ein bisschen Mut, um darüber zu sprechen.

Roman: Wir sprechen über Honorarkalkulationen. Sieben Todsünden haben wir herausgefunden — und zwar nicht alleine, sondern an der TGA-Bar in der Lounge Projektleitung. Da gab es diverse Treffen, ich glaube, wir haben uns viermal getroffen. Eine Riesengruppe: Jochen Streich von der Planungsgruppe VA, Matthias Bergmann von Plan B, Bastian von Klockner, Thomas Räuber von Klett Ingenieure, Lars Schumacher und so weiter. Ich habe das Ganze zusammengeschrieben und ein Dokument verfasst: „Besondere Leistungen der Generalfachplanung TGA". Generalfachplanung ist ein neuer Begriff.

Sören: In dieser Konstellation haben wir den noch nicht gewürdigt. Wir haben uns mal über den Unterschied zwischen TGA und TA ausgelassen.

Roman: TA — ohne G. Jetzt haben wir das G davorgesetzt und Generalfachplanung TA daraus gemacht. Mit Daniel Sting-George haben wir schon besprochen, dass er auch gerne TA macht und nicht nur TGA. Den Begriff Generalfachplanung mag ich total gerne, der kommt sogar aus der Theorie-Literatur. Es geht um Kumulativleistungsträger — Planer, die nicht nur eine Sache machen, sondern viele Sachen planen. Ich kenne eigentlich keinen, der nur Sanitär oder nur Heizung plant.

Sören: Du meinst wirklich auf einzelne Anlagengruppen bezogen, nicht nur die Differenzierung zwischen HLS und ELT. Spannend zu wissen, wie viele es da draußen gäbe, die sich wirklich nur auf ein Gewerk konzentrieren.

Roman: Sehr wenige. Ich habe keinen Aufzugsplaner, der nur Aufzüge macht. Es gibt Laborplaner — die machen dann aber auch noch die Medienversorgungsanlagen dazu — oder nur Gebäudeautomationsplaner. Aber sobald du Richtung Rohrgewerke gehst, machen alle Sanitär, Heizung, manchmal Lüftung mit. Und bei Elektro ist es Stark- und Schwachstrom. Da hast du schon den Generalfachplaner.

Sören: Wir teasern das mal an und empfehlen am besten, zum Barcamp zu kommen, um tiefer einzusteigen und in die Diskussion, die sich daraus ergibt.

Roman: Das Dokument ist fertig und wird beim Barcamp am 15. und 16. Mai in Berlin vorgestellt — nur für Mitglieder. Jetzt gehen wir die sieben wesentlichen Auszüge durch.

Erste Todsünde: Warum ist die Intrakoordination der TGA eine besondere Leistung?

Roman: Die erste Todsünde: Die Intrakoordination der Objekte der Technischen Ausrüstung ist nicht in der HOAI beschrieben. Was ist Intrakoordination? Die Koordination der einzelnen Planungen — und Achtung: Objekte. Sanitär ist ein Objekt, Heizung ist ein anderes Objekt. Das sind getrennte Objekte, die wir planen. Und wir als Generalfachplaner schulden diese Koordination zwischen den Anlagengruppen nicht. Das ist eine besondere Leistung. Das weiß keiner, das interessiert keinen — die Bauherren fragen das einfach ab. Deswegen gibt es Generalfachplaner: Die Bauherren sagen, wieso suche ich mir acht Planer, ich suche mir einfach einen — und erwarten, dass wir alles untereinander koordinieren. Das ist eine besondere Leistung, keine Grundleistung.

Was kann man tun? Wir empfehlen, den Honorarsatz anzuheben — also nie über den Mindestsatz reden, sondern immer Mittel- oder Höchstsatz. Und mit diesen fünf bis zehn Prozent mehr Honorar folgende Mehrwerte beim Bauherrn platzieren: eine effiziente Kommunikation mit einem Ansprechpartner statt acht Einzelfachleuten.

Sören: Da hänge ich noch einen Schritt zurück. Meistens wird vorausgesetzt, dass die Generalfachplanenden miteinander sprechen. Die Argumentation wäre: Dadurch, dass es eigene Objekte sind, ist es eine besondere Leistung, die gesondert vergütet werden müsste. Mit Sven-Erik hatte ich darüber gesprochen — in Anlehnung an die Architekten, die doch auch einen Teil des Honorars von der TGA abbekommen, weil sie die Koordinierung untereinander übernehmen.

Roman: Nein, das ist nicht so. Die Architekten bekommen kein Geld dafür, die einzelnen Objekte der TGA untereinander zu koordinieren. Sie bekommen Geld dafür, die TGA als Ganzes — als monolithischen Block, wie Martin Vielhauer, unser Sachverständiger und Professor aus München, sagt — zu integrieren und zu koordinieren. Aber diesen monolithischen Block überhaupt zu erstellen, das steht nicht in der HOAI. Das ist keine Grundleistung, das ist eine besondere Leistung.

Wir haben viele Argumente gefunden, diesen Mehrwert zu kommunizieren: Du musst nicht acht Verträge machen, nicht mit acht Leuten in jeder Planungsbesprechung sitzen, nicht mit acht Leuten Ziele vereinbaren. Du hast abgestimmte Ziele für alle Objekte — Heizung und Lüftung untereinander, ebenso Elektro. Es gibt effiziente Technikflächen: Acht Planer würden sagen, ich will meine eigene Technikfläche, wo die anderen hingehen interessiert mich nicht. Stattdessen gibt es einen Raum Heizung/Sanitär, einen Raum Elektro, Lüftung und Kälte zusammen — effiziente Schächte und Deckenschnitte. Ich habe funktionierende Schnittstellen und muss mich als Bauherr nicht um die Schnittstellenkoordination kümmern.

Und jetzt das Eigentliche, worauf alle springen: Ich muss auch keine Kollisionsprüfung machen. Die Kollisionsprüfung passiert durch die Generalfachplanung und ist in der HOAI nicht als Grundleistung beschrieben. Ihr schuldet diese Kollisionsprüfung und auch keine Kollisionsfreiheit der TGA-Objekte untereinander. Wenn ihr eine besondere Leistung nach vorne bringen wollt, dürftet ihr ein Beispiel hinlegen: Da liegen die Steckdosen hinter dem Heizkörper — wenn ich das entkollidieren soll, brauche ich Geld dafür. Sehr frech, aber es visualisiert den Vorteil der Generalfachplanung. Dazu kommen gesamtheitliche Integrationsvorschläge, die Koordination der Leistungsverzeichnisse und Vergaben — man müsste sonst acht LVs von acht Fachplanern koordinieren — und am Ende eine zentrale Bauüberwachung statt acht Bauüberwacher.

Zweite und dritte Todsünde: Wie sind Ingenieurbauwerke und die Baustelleneinrichtung zu honorieren?

Roman: Zweite Todsünde: Das Gleiche gilt für Ingenieurbauwerke. Wenn ihr in der Freifläche seid, müsst ihr nicht einen Honorarblock für Abwasser, Regenwasser, Nahwärmeleitungen und so weiter wählen — die sind getrennt anzubieten. Und ihr müsst sie auch nicht untereinander koordinieren, das wäre wieder eine besondere Leistung. Ingenieurbauwerke sind als einzelne Anlagengruppen getrennt anzubieten und zu honorieren — nicht ein Block, sondern mehr. Das war mir auch relativ neu.

Die nächste Aussage fand ich super spannend: Die allgemeine Baustelleneinrichtung gehört nicht zu den anderen Objekten der TGA. Es gibt keine zeitliche und keine funktionale Einheit mit Starkstromanlagen oder mit Sanitärtechnik für Bauwasser und Baustrom. Wir könnten ein eigenes Objekt Baustelleneinrichtung bilden — oder sogar zwei Objekte, Bauwasserversorgung und Baustromversorgung mit Baubeleuchtung — getrennt honorieren und kalkulieren. Für diese Objekte würde ich vielleicht nicht die Bauüberwachung anbieten, auch nicht die Leistungsphase 7, sondern nur die Leistungsphasen 3 bis 6: einen Entwurf für Baustrom, ein LV dazu, das war's. Dafür gibt es ein kleines Honorar.

Sören: Also mehr darauf zu gucken, was als eigenes Objekt zählt und deswegen gesondert betrachtet werden kann.

Roman: Richtig, ein neues Objekt aus unserer Sicht. Das gehört eigentlich nicht zu den Objekten der TGA. In der HOAI sind Neubauten, Bestandsbauten, Erweiterungen geregelt — Baustelleneinrichtung ist nicht beschrieben. Genauso, und jetzt kommt es, wie Demontagen, Rückbau und Entsorgung von TGA: Der Abbruch der TGA ist auch ein eigenständiges Objekt, zeitlich und funktional etwas komplett anderes. Damit sind wir bei Objekt 9 und 10 im typischen Generalfachplanungsprojekt angekommen. Das waren die ersten vier Todsünden: Trennt die Objekte voneinander und kalkuliert sie richtig.

Fünfte Todsünde: Warum ist das Aufstellen von Energiekonzepten eine besondere Leistung?

Roman: Todsünde Nummer 5 ist etwas entspannter. Das Aufstellen von Energiekonzepten ist eine besondere Leistung — das steht an mehreren Stellen, im AHO Heft 6 und auch bei anderen Leistungsbildern wie der Bauphysik. Dazu gehört: das Überprüfen der Möglichkeiten des Einsatzes erneuerbarer Energien, das Überprüfen der Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit der möglichen Alternativen mit Empfehlung zur weiteren Planung und Ausführung. Das ist das Energiekonzept — und das gehört nicht zur Leistungsphase 2 der Heizungstechnik.

Sören: Also auch nicht zu einer rudimentären Variantenbetrachtung.

Roman: Das Überprüfen der Möglichkeiten des Einsatzes erneuerbarer Energien ist Energiekonzept, ein anderes Thema. Wenn der Bauphysiker sagt, überprüft den Einsatz von Solarthermie und eines Holzhackschnitzelkessels, dann könnt ihr sagen: Mache ich mit — oder aber, Achtung, das gehört zum Energiekonzept, Einsatz erneuerbarer Energien steht so in den besonderen Leistungen, AHO Heft 6.

Sechste und siebte Todsünde: Was steht im AHO Heft 6 zu FM-Planung und Zertifizierungen?

Roman: Das AHO Heft 6 ist eine sehr interessante Quelle für besondere Leistungen. Todsünde Nummer 6: die FM-gerechte Planungsorganisation. Die habe ich noch nie angefragt bekommen. Es geht darum, dass Layer-Strukturen und vorgegebene Zeichnungs- und Dateinamen verwendet werden, die Nutzung einer Projektdatenbank und Anlagen-Kennzeichnungssysteme (AKS). Das ist als besondere Leistung anzusehen und steht im AHO Heft 6. Dazu gehört für uns Profis auch die Nutzung von Planservern wie Poolar Server oder ThinkProject. Interessanterweise steht im Heft 6 eine Honorierung in Höhe von 8 bis 12 Prozent des Grundhonorars — im Schnitt 10 Prozent mehr Honorar für die Nutzung eines Planservers und die Einführung des Anlagen-Kennzeichnungssystems. Da kann man ganz gut verhandeln.

Die siebte Todsünde, darüber nicht zu sprechen: die Erwirkung von Zertifizierungen wie BNB, LEED, DGNB, QNG und so weiter. Diese Zertifizierungen für nachhaltiges Bauen stehen explizit im AHO Heft 6 als besondere Leistung — und haltet euch fest: zwischen 5 und 15 Prozent des Grundhonorars, im Schnitt auch 10 Prozent obendrauf.

Sören: Das ist ordentlich, aber auch mit viel Arbeit verbunden, je nachdem, was man an Zertifikat anstrebt.

Roman: Genau. Was dazugehört, steht auch im AHO Heft 6 — relativ umfangreich für 5 bis 15 Prozent. Das ist nicht nur Mitwirken, sondern auch Erbringen von Leistungen. Manches könnte man ehrlich gesagt auch beim Zertifizierer mitsehen, das kann man noch diskutieren.

Sören: Nichtsdestotrotz hat man eine Mitwirkung, wenn man einen DGNB-Auditor dabei hat. Die fordern jede Menge Dinge ab, die zugearbeitet werden müssen.

Wie geht es nach den sieben Todsünden weiter?

Roman: Das waren die sieben wesentlichen Todsünden. Wir haben noch weitere 13 Seiten an besonderen Leistungen aufgeführt und Empfehlungen zur Honorierung gegeben — mit der Grundlage davor: Wo kommt es her, wo könnt ihr euch beziehen, was ist die Leistung mit der Leistungsbeschreibung, dazu hilfreiche Links und Rechtsempfehlungen zur Honorierung. Wir haben uns zwei nächste Schritte vorgenommen: Zum einen vielleicht eine kleine Kalkulationsdatenbank über die tgabar e.V., mit ein paar Honorarbeispielen von Planern. Zum anderen wollen wir versuchen, beim AHO Heft 6 mitzuarbeiten — da würde ich mich bei Claudia Döring von Döring Beratende Ingenieure melden und fragen, ob wir mit der AHO kooperieren könnten. Aus unserer Sicht fehlen ein paar Leistungen, zum Beispiel die Intrakoordination der TGA.

Sören: Das würde deutlich mehr Sichtbarkeit geben. Gerade wenn man über Todsünden spricht, ist es eine gute Sache, davon zu wissen.

Roman: Das Dokument habe ich in meinem Newsletter verschickt, natürlich nur für Mitglieder, und wir stellen es im Barcamp ausführlich vor und diskutieren es — damit ihr alle zu eurem Recht kommt: die Intrakoordination nicht umsonst zu machen und vieles andere. Vielen Dank fürs Zuhören, wir sehen uns bald wieder.

Häufige Fragen zu dieser Folge

Was sind die sieben Todsünden der Honorarkalkulation in der TGA?

Es sind sieben verbreitete Fehler, bei denen TGA-Planende besondere Leistungen unentgeltlich als Grundleistung erbringen: die Intrakoordination der TGA-Objekte, die fehlende getrennte Honorierung von Ingenieurbauwerken, die Baustelleneinrichtung sowie Demontage/Rückbau als eigene Objekte, das Aufstellen von Energiekonzepten, die FM-gerechte Planungsorganisation und die Erwirkung von Nachhaltigkeits-Zertifizierungen.

Was ist die Intrakoordination und warum ist sie eine besondere Leistung?

Intrakoordination ist die Koordination der einzelnen Objekte der Technischen Ausrüstung untereinander (z. B. Sanitär gegenüber Heizung). Sie ist in der HOAI nicht als Grundleistung beschrieben. Generalfachplaner schulden sie daher nicht; sie ist eine besondere Leistung und sollte gesondert vergütet werden.

Was ist ein Generalfachplaner in der TGA?

Ein Generalfachplaner ist ein Kumulativleistungsträger, der nicht nur ein einzelnes Gewerk, sondern mehrere Anlagengruppen plant (etwa Sanitär, Heizung, Lüftung oder Stark- und Schwachstrom). Bauherren beauftragen lieber einen Ansprechpartner statt vieler Einzelfachplaner und erwarten die Koordination untereinander.

Warum bekommt der Architekt kein Honorar für die Intrakoordination der TGA?

Der Architekt erhält Honorar für die Integration und Koordination der TGA als Ganzes, als monolithischen Block. Das Erstellen dieses Blocks, also die Koordination der einzelnen TGA-Objekte untereinander, ist davon nicht abgedeckt und steht nicht als Grundleistung in der HOAI.

Wie sollten Ingenieurbauwerke und die Baustelleneinrichtung honoriert werden?

Ingenieurbauwerke (z. B. Abwasser, Regenwasser, Nahwärmeleitungen) sind als einzelne Anlagengruppen getrennt anzubieten und zu honorieren, nicht als ein Block, und müssen nicht untereinander koordiniert werden. Die Baustelleneinrichtung bildet ein eigenes Objekt, da keine zeitliche oder funktionale Einheit mit den TGA-Objekten besteht; sie kann mit den Leistungsphasen 3 bis 6 separat kalkuliert werden.

Welche Honorarzuschläge nennt das AHO Heft 6 für FM-Planung und Zertifizierungen?

Für die FM-gerechte Planungsorganisation (Layer-Strukturen, vorgegebene Zeichnungs- und Dateinamen, Projektdatenbank, Anlagen-Kennzeichnungssysteme, Planserver) nennt das AHO Heft 6 eine Honorierung von 8 bis 12 Prozent des Grundhonorars. Für die Erwirkung von Nachhaltigkeits-Zertifizierungen (BNB, LEED, DGNB, QNG) sind 5 bis 15 Prozent des Grundhonorars vorgesehen.

Was empfiehlt die tgabar zur Honorierung besonderer Leistungen?

Nicht über den Mindestsatz verhandeln, sondern Mittel- oder Höchstsatz ansetzen. Über einen Honoraraufschlag von etwa fünf bis zehn Prozent lassen sich die Mehrwerte der Generalfachplanung beim Bauherrn platzieren, etwa ein zentraler Ansprechpartner, abgestimmte Ziele, effiziente Technikflächen und Schächte, Schnittstellen- und Kollisionsfreiheit sowie eine zentrale Bauüberwachung.

Zitate

Die Intrakoordination der Objekte der Technischen Ausrüstung ist nicht in der HOAI beschrieben."

Roman Fritsches

Wir empfehlen, nie über den Mindestsatz zu reden, sondern immer Mittel- oder Höchstsatz."

Roman Fritsches

Die Kollisionsprüfung passiert durch die Generalfachplanung und ist in der HOAI nicht als Grundleistung beschrieben."

Roman Fritsches

Zahlen & Fakten

Für die Intrakoordination als besondere Leistung empfiehlt die tgabar einen Honoraraufschlag von etwa fünf bis zehn Prozent (Mittel- oder Höchstsatz statt Mindestsatz).

Quelle: tgabar Lounge Projektleitung

Das AHO Heft 6 nennt für die FM-gerechte Planungsorganisation eine Honorierung von 8 bis 12 Prozent des Grundhonorars (im Schnitt rund 10 Prozent).

Quelle: AHO Heft 6

Das AHO Heft 6 nennt für die Erwirkung von Nachhaltigkeits-Zertifizierungen 5 bis 15 Prozent des Grundhonorars (im Schnitt rund 10 Prozent).

Quelle: AHO Heft 6

Das Dokument der Lounge Projektleitung umfasst über 13 Seiten an besonderen Leistungen mit Empfehlungen zur Honorierung.

Glossar

Besondere Leistung
Leistung, die nicht zu den HOAI-Grundleistungen zählt und daher gesondert zu vergüten ist.
Energiekonzept
Besondere Leistung: Überprüfen des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit von Alternativen mit Empfehlung zur Planung und Ausführung.
FM-gerechte Planungsorganisation
Besondere Leistung: Verwendung von Layer-Strukturen, vorgegebenen Zeichnungs- und Dateinamen, einer Projektdatenbank und von Anlagen-Kennzeichnungssystemen.
Generalfachplanung TGA
Planung mehrerer TGA-Anlagengruppen durch einen Kumulativleistungsträger statt durch viele Einzelfachplaner.
Intrakoordination
Koordination der einzelnen Objekte der Technischen Ausrüstung untereinander; nicht als HOAI-Grundleistung geschuldet.
Monolithischer Block
Die TGA als Ganzes, deren Integration und Koordination der Architekt schuldet, im Unterschied zur Koordination der einzelnen TGA-Objekte untereinander.
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