TGA-Planung › Besondere Leistungen TGA-Planung › Folge #406
tgabar · BargesprächeMitwirken bei der Bedarfsplanung
Die Mitwirkung bei der Bedarfsplanung ist eine besondere Leistung der TGA-Fachplanung nach AHO Heft 6. Für die Honorierung liefert das AHO-Heft 34 der Architekten brauchbare Anhaltspunkte: Kostenrahmen und Projektstrukturplan je rund ein Leistungspunkt, dazu Qualitätsdefinition und Bedarfsermittlung. In Summe halten die Hosts etwa 3,5 bis 4 Leistungspunkte für eine vollständige TGA-Bedarfsplanung für angemessen.
Transkript
Worum geht es bei der Mitwirkung an der Bedarfsplanung?
Roman: Herzlich willkommen zum Podcast Bargespräche an der TGA-Bar. Sören Janson und ich, Roman Fritsches, sprechen heute aus Hamburg über besondere Leistungen der TGA-Fachplanung. Es geht um die Leistung „Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzung".
Ihr erinnert euch vielleicht: Wir haben immer wieder darüber gesprochen, dass man den Bauherrn berät, Qualitätsziele zu benennen sowie Kosten und Termine für die Gebäudetechnik zu ermitteln. Die Inhalte dazu haben wir schon ein paar Mal besprochen, das müssen wir nicht noch einmal machen. Spannend an dieser Serie zu den besonderen Leistungen nach AHO Heft 6 ist die Frage, wie wir die Leistung honoriert bekommen. Was kostet so eine Bedarfsplanung?
Sören: Es kommt darauf an.
Was sagt das AHO-Heft 34 der Architekten zur Honorierung?
Roman: Um sich dem Thema zu nähern: Bei den Architekten gibt es ebenfalls besondere Leistungen, im Heft 34, und dort stehen deutlich interessantere Kalkulationsvorgaben. Da steht zum Beispiel, dass man als Architekt den Kostenrahmen ermitteln kann, und das wird mit einem halben bis einem ganzen Leistungspunkt bewertet — nach Kostenarten auf Basis von Baukosten-Datenbanken. Also rund ein Prozent des Honorars für die Ermittlung des Kostenrahmens. Ein zentraler Teil der Bedarfsplanung ist die Kosteneinschätzung, und das Heft 34 setzt dafür nur einen halben bis einen ganzen Punkt an.
Sören: Wenn man die entsprechende Software für diesen Kostenrahmen verwendet, geht das wirklich zügig: per Drag and Drop über die bekannten Kennwerte das Projekt zusammenbauen, das ist erstaunlich einfach. Wer das hat, verdient damit je nach bürotechnischer Aufstellung relativ gut.
Wie viele Leistungspunkte ergeben Kosten, Termine und Qualität zusammen?
Roman: Ähnlich ist es beim Projektstrukturplan — auch als eigene Sonderleistung mit einem halben bis ganzen Punkt, vor allem Richtung Terminrahmen. Wenn man hoch ansetzt, hätten wir einen Punkt für Kosten und einen Punkt für Termine.
Dann stellt sich die Frage nach der Qualität: Was ist vor Ort möglich, welche Versorger gibt es, was kann ich mir Richtung TGA wünschen? Beim Architekten steht dafür die Machbarkeitsstudie, mit zwei bis fünf Punkten. Die fünf gehen dann eher Richtung Vorplanung, die zwei sind das Mindestmaß, bei dem man Qualitäten definiert. Ich würde sagen, etwa zwei Leistungspunkte für eine Qualitätsdefinition über alle Anlagengruppen. Damit ist man bei rund vier Punkten für eine vollständige Bedarfsplanung der TGA.
Sören: Allerdings gibt es im zweiten Absatz den Hinweis, dass man als Architekt sehr genau aufschlüsseln soll, was nicht ohnehin Grundleistung nach HOAI ist und anders zu vergüten ist. Die Überschneidungen sind fließend. Das lässt sich auf uns übertragen: Man läuft Gefahr, Leistungen vorzuziehen oder nur unter einem anderen Titel zu fassen, um für dieselbe Leistung einen anderen Preis zu bekommen.
Roman: Das stimmt. Ich sehe noch eine weitere Möglichkeit: Bei den Architekten ist die Bedarfsermittlung mit drin, etwas abgeschwächt — nicht die ganze Bedarfsplanung, sondern das Ermitteln des projektspezifischen Bedarfs an Flächen, Volumina, Grundstücksgröße, Ausstattung. Übertragen auf uns: das Mitwirken am oder Ermitteln des Bedarfs an Gebäudetechnik und Ausstattungsqualität, ein halber bis 1,5 Punkte. Dazu braucht man ein Funktions- und Raumprogramm, auch das ist als gesonderte Leistung mit bis zu 1,5 Punkten ausgewiesen. So nähert man sich für eine minimale Bedarfsplanung der TGA den 3,5 bis 4 Punkten — beim Architekten ein Minimum von etwa drei, vielleicht vier, bei uns ebenfalls rund vier Leistungspunkten.
Sören: Interessant, dass deutlich ausdifferenzierter wird, was eigentlich die Arbeitsgrundlage ist.
Was kostet eine TGA-Bedarfsplanung in der Praxis?
Roman: Zum Vergleich: Für ein Projekt mit einem Honorarvolumen von knapp 800.000 Euro habe ich vor zwei Jahren die Bedarfsplanung gemacht, und die lag bei ungefähr 35.000 Euro — das sind ziemlich genau vier Leistungspunkte. Zehn Punkte wären 80.000 Euro, fünf wären 40.000 Euro. Bei diesen vier Leistungspunkten waren diverse Termine mit Forschern und Forscherinnen dabei, Abstimmungen, sogar eine Begehung vor Ort, eine Beratung zu den einzelnen Anlagengruppen, eine Kosteneinschätzung je Anlagengruppe. Am Ende kam eine relativ umfangreiche TGA-Bedarfsplanung heraus. Das bestätigt den Ansatz.
Die Frage ist: Bei einem 100.000-Euro-Projekt sind vier Punkte nur rund 4.000 Euro. Dann muss man schauen, was man dafür leisten kann, und den Umfang entsprechend reduzieren — ein kleineres Projekt ist ja auch weniger Planungsaufwand.
Sören: Oder man benennt den Bedarf klar: Was liefert man für die 4.000 Euro, wenn man sich an den Prozenten orientiert? Begehungen, Besprechungen und Nachbesprechungen sind dann zeitlich limitiert, damit das in einem wirtschaftlichen Gesamtzusammenhang steht.
Wo finde ich die Inhalte und Grundlagen der Bedarfsplanung?
Roman: Das war soweit das Thema Honorierung.
Sören: Wer das volle Programm Bedarfsplanung haben will: Wir haben tatsächlich schon dreimal darüber gesprochen — ganz historisch in Folge 43, dann in Folge 65 und in der dritten Staffel noch einmal als „Bedarfsplanung light" in Folge 325.
Roman: Das kommt in die Shownotes, ich verlinke die Folgen. In diesen drei Folgen ging es um Inhalte, heute um die Honorierung. In unserem Heft 6 steht zur technischen Bedarfsplanung: Sie ermittelt im Gespräch mit dem Auftraggeber Bedürfnisse, Ziele, Mittel und Rahmenbedingungen — Ziele, Grundlagen, Kosten, Mittel, Rahmenbedingungen und auch Termine für die TGA. Sie ist Bestandteil der Bedarfsplanung im Bauwesen und dient als Grundlage für die Grundlagenermittlung.
Sören: Dazu gibt es den Verweis auf die DIN 18205, die wir sehr ausführlich in Folge 62 besprochen haben — als Grundlage für eine Bedarfsplanung.
Roman: Damit haben wir das Thema erfasst. Viel Spaß bei der Kalkulation — wir sagen euch vier Leistungspunkte, das ist ein guter Schnitt. Schaut bei den Architekten in Heft 34 rein. Dort steht, dass die Bedarfsermittlung knapp bei bis zu zwei Punkten liegt, also 1,5 bis 2 Punkte, dazu ein Punkt für Termine über die Projektstrukturplanung und ein Punkt für Kosten.
Sören: Das klingt plausibel.
Roman: In dem Sinne, viel Spaß bei der Kalkulation und bis zur nächsten Folge zum Thema besondere Leistungen. Bis dann.
Häufige Fragen zu dieser Folge
Was ist die Mitwirkung bei der Bedarfsplanung in der TGA-Planung?
Sie ist eine besondere Leistung der TGA-Fachplanung nach AHO Heft 6. Dabei berät die TGA-Fachplanung den Bauherrn dabei, Qualitätsziele zu benennen sowie Kosten und Termine für die Gebäudetechnik zu ermitteln. Die technische Bedarfsplanung ermittelt im Gespräch mit dem Auftraggeber Bedürfnisse, Ziele, Mittel und Rahmenbedingungen und dient als Grundlage für die Grundlagenermittlung.
Wie viele Leistungspunkte sind für eine TGA-Bedarfsplanung angemessen?
Die Hosts halten etwa 3,5 bis 4 Leistungspunkte für eine vollständige TGA-Bedarfsplanung für angemessen. Diese setzen sich grob aus rund einem Punkt für Kosten (Kostenrahmen), rund einem Punkt für Termine (Projektstrukturplan) und etwa zwei Punkten für die Qualitätsdefinition über alle Anlagengruppen zusammen.
Welche Anhaltspunkte zur Honorierung liefert das AHO-Heft 34 der Architekten?
Das Heft 34 bewertet das Ermitteln des Kostenrahmens mit einem halben bis einem ganzen Leistungspunkt, den Projektstrukturplan ebenfalls mit einem halben bis ganzen Punkt, die Machbarkeitsstudie mit zwei bis fünf Punkten, die Bedarfsermittlung mit einem halben bis 1,5 Punkten und das Funktions- und Raumprogramm mit bis zu 1,5 Punkten.
Wie hoch lag eine TGA-Bedarfsplanung in einem realen Projekt?
In einem Projekt mit knapp 800.000 Euro Honorarvolumen lag die Bedarfsplanung bei rund 35.000 Euro, was ziemlich genau vier Leistungspunkten entspricht. Enthalten waren Termine mit Forschern, Abstimmungen, eine Begehung vor Ort, eine Beratung je Anlagengruppe und eine Kosteneinschätzung je Anlagengruppe.
Worauf muss man bei der Abgrenzung besonderer Leistungen achten?
Man muss genau aufschlüsseln, was nicht ohnehin Grundleistung nach HOAI ist und daher gesondert zu vergüten ist. Die Überschneidungen sind fließend, und man läuft Gefahr, Leistungen nur unter einem anderen Titel zu fassen, um für dieselbe Leistung einen anderen Preis zu bekommen.
In welchen Folgen wurden die Inhalte der Bedarfsplanung behandelt?
Die Inhalte der Bedarfsplanung wurden in den Folgen 43, 65 und — als „Bedarfsplanung light" — in Folge 325 besprochen. Die DIN 18205 als Grundlage der Bedarfsplanung wurde ausführlich in Folge 62 behandelt.
Zitate
„Es kommt darauf an."
— Sören Janson
„Wir sagen euch vier Leistungspunkte. Ist ein guter Schnitt."
— Roman Fritsches
„Man läuft Gefahr, Leistungen vorzuziehen oder nur unter einem anderen Titel zu fassen, um für dieselbe Leistung einen anderen Preis zu bekommen."
— Sören Janson
Zahlen & Fakten
Das AHO-Heft 34 bewertet das Ermitteln des Kostenrahmens mit einem halben bis einem ganzen Leistungspunkt (rund ein Prozent des Honorars).
Quelle: AHO Heft 34Die Machbarkeitsstudie wird im AHO-Heft 34 mit zwei bis fünf Leistungspunkten bewertet.
Quelle: AHO Heft 34Die Hosts halten etwa 3,5 bis 4 Leistungspunkte für eine vollständige TGA-Bedarfsplanung für angemessen.
In einem Projekt mit knapp 800.000 Euro Honorarvolumen lag die Bedarfsplanung bei rund 35.000 Euro, was etwa vier Leistungspunkten entspricht.
Quelle: Roman FritschesGlossar
- Bedarfsermittlung
- Ermitteln des projektspezifischen Bedarfs an Flächen, Volumina, Grundstücksgröße und Ausstattung; auf die TGA übertragen der Bedarf an Gebäudetechnik und Ausstattungsqualität.
- Kostenrahmen
- Frühe Kosteneinschätzung nach Kostenarten auf Basis von Baukosten-Datenbanken; im Heft 34 mit einem halben bis ganzen Leistungspunkt bewertet.
- Mitwirken bei der Bedarfsplanung
- Besondere Leistung der TGA-Fachplanung; Beratung des Bauherrn zur Benennung von Qualitätszielen sowie zur Ermittlung von Kosten und Terminen für die Gebäudetechnik.
- Technische Bedarfsplanung
- Ermittelt im Gespräch mit dem Auftraggeber Bedürfnisse, Ziele, Mittel und Rahmenbedingungen (inkl. Kosten und Termine für die TGA); Bestandteil der Bedarfsplanung im Bauwesen und Grundlage für die Grundlagenermittlung.