TGA-Planung › Besondere Leistungen TGA-Planung › Folge #47
tgabar · BargesprächeVDI 6026 Reloaded August 2022
Die VDI 6026 regelt die Dokumentation in der TGA. Die Fassung 2022 bringt Fortschritte — kursiv gesetzte besondere Leistungen und mehr Voraussetzungen je Leistungsphase — verliert aber die konkreten Dokumenten-Checklisten der Fassung 2008. Hauptkritik: Die Gebäudeautomation fordert über die VDI 3814 das 4,37-Fache der HOAI-Leistungspunkte und verschiebt zu viel Leistung in frühe Phasen.
Transkript
Was ist neu an der VDI 6026 in der Fassung August 2022?
Roman: Moin moin aus Hamburg und herzlich willkommen zum einzigen Podcast zum Thema Projektmanagement in der TGA. Sören Janson und ich, Roman Fritsches, machen heute ein Update zu einer Folge, die wir bereits aufgenommen haben — unserer ersten richtigen Folge nach Folge 0: VDI 6026, damals zum Stand 2008. Und tatsächlich, Trommelwirbel, im August 2022 kam endlich der Nachfolger raus.
Sören: Der Appell aus unserer ersten Folge war: Liebe planenden Büros, vereinbart die VDI 6026 in euren Verträgen, weil sie euch weiterhilft und Planungssicherheit gibt.
Roman: Mit diesem Appell haben wir uns die neue Fassung angeschaut und gefragt: Gilt das immer noch? Wenn man sie vereinbart, muss man einiges beachten. Es gab zwischendrin eine Version 2020, die war aber immer nur ein Entwurf, der nie richtig veröffentlicht wurde. Jetzt steht Weißbuch drauf und sie ist konkret vereinbar und nutzbar.
Was hat die tgabar an der Fassung 2008 geschätzt?
Sören: Ich persönlich fand sehr schön, dass ich eine Checkliste daraus ableiten konnte — es stand sehr explizit drin, was ich liefern kann, soll, muss, gerade im Hinblick auf die HOAI, aber auch ein Stück weit darüber hinaus. Den Kollegen musste ich immer mitgeben: Schaut euch die an, aber vereinbart nicht pauschal alles, weil ich sonst mehr liefern muss, als ich gemäß HOAI liefern müsste.
Roman: Genau, da war mehr als Grundleistung drin. Aber wir haben geschätzt, dass konkret drinstand, welche Schemata und Grundrisse zu welchen Systemen zu liefern sind. Wir konnten eine richtig gute Liste daraus machen — das, was ein Ingenieur liebt: eine VDI, die mir eine echte Liste liefert.
Roman: Was wir nicht so geschätzt haben: Grund- und besondere Leistungen waren vermischt und gemeinsam forderbar. Wenn ich sie komplett vereinbare, kann es sein, dass ich für wenig Honorar sehr viel mache.
Sören: Und als Ingenieurbüro hatte man dann einen Mix aus VDI- und HOAI-Tabellen, bei dem man abgleichen musste, was Grundleistung nach HOAI ist und was schon darüber hinausgeht. Der Fluch und Segen von Excel.
Roman: Wir haben auch geschätzt, dass die Montageplanung und die Revisionsplanung darin geregelt waren. Wenn ich das mit ausführenden Firmen vereinbare, habe ich eine Schnell-Checkliste — das hat im normalen Abarbeiten von Projekten Klarheit geschaffen.
Was hat sich beim Aufbau und bei den besonderen Leistungen geändert?
Roman: Erst das Positive: Die besonderen Leistungen sind jetzt kursiv beschrieben. Das heißt, wenn man sie vereinbart, kann man schreiben „außer den kursiv beschriebenen Leistungen" — passt nur auf, dass eure Schriftformate stimmen.
Sören: Es ist ein bisschen eindeutiger ersichtlich, was übers Maß der HOAI hinausgeht.
Roman: Bei der Ausführungsplanung steht zum Beispiel unter Punkt 2.2 „Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners" kursiv markiert — das ist auch in der HOAI eine Sonderleistung. Bei Sanitär (410) und Sprinkler (474) ist „Erstellen eines technischen Teils eines Raumbuches" als Sonderleistung kursiv markiert, ebenso „Mitwirkung bei einer vertieften Kostenberechnung" und „gegebenenfalls Simulation erstellen". Das wurde aus der alten Fassung übernommen, finde ich gut. Insgesamt ist gar nicht so viel als Sonderleistung kursiv drin.
Roman: Ansonsten ist die Richtlinie anders aufgebaut und anders sortiert: Vorher nach Leistungsphasen, dann je Phase die Anlagengruppen. Jetzt ist es nach Anlagengruppen sortiert, jeweils über alle Leistungsphasen. Es steht sehr viel mehr Text drin — Zielvorgaben, Voraussetzungen, auch was die anderen Planer und der Bauherr liefern müssen. So steht etwa „qualifizierte Nutzenanforderungen / Bedarfsplanung in der Grundlagenermittlung" als Voraussetzung für die Erbringung der Leistungsphase 1. Mein Eindruck: Die neue Fassung könnte fast die HOAI ersetzen, so viel steht drin — man hat versucht, beides zusammenzuführen.
Warum fehlt der tgabar die konkrete Dokumenten-Checkliste?
Roman: Was uns nicht gefällt: Es gibt keine Checkliste mehr. Die konkreten Dokumente, die ich in jeder Leistungsphase für jede Anlagengruppe erstellen möchte, kann ich hier schwer auslesen. Es steht immer nur „zum Beispiel" und dann eine unvollständige Auflistung. In der Fassung 2008 stand noch konkret „Schema Trinkwasser kalt, Schema Trinkwasser warm, Schema Schmutzwasser, Schema Regenwasser" — das steht hier nicht mehr.
Sören: Dadurch hatte ich früher gleich die Checkliste vor Augen: An welche Gewerke habe ich überhaupt gedacht, habe ich alle Systeme in dieser Anlagengruppe betrachtet, oder muss ich nochmal nachfragen?
Roman: Das gibt es nicht mehr, das ist bedauerlich — allerdings vor allem bei der Sanitärtechnik.
Warum ist die Gebäudeautomation der Hauptkritikpunkt?
Roman: Wir haben uns alle Anlagengruppen im Vergleich angeschaut. Die konkreteste ist die 480, die Gebäudeautomation. Was da beschrieben wird, ist extrem konkret — und nimmt extrem starken Bezug auf die VDI 3814. Alle GA-Planer sagen jetzt „klar, 3814", und die Nicht-GA-Planer sagen „welche ist denn das, noch eine, die ich nicht kenne". Sie ist sehr ausführlich und beschreibt genau, was die GA-Planung liefern muss.
Roman: Wir haben lange mit Tobias Potz und anderen Kollegen diskutiert und festgestellt: Das ist zu viel. Schon in Leistungsphase 2 soll man eine Liste aller Planungsvarianten, Anlagenlisten, Automationsschwerpunkte (ASP), GA-Funktionslisten und das Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) konkret ausführen.
Sören: Passt das mit dem Leistungsstand der anderen zusammen? Dieselbe Thematik ist je nach Bereich unterschiedlich geregelt — es wirkt, als wäre das nicht ganzheitlich betrachtet worden.
Roman: Das ist die Warnung: Wenn ihr die neue 6026 vereinbaren wollt, dann Vorsicht — sprecht mit euren GA-Leuten, ob ihr das wirklich vereinbaren wollt, weil es wahnsinnig viel nach vorne verschiebt. Dinge, die normalerweise in Leistungsphase 5 gemacht werden — Nummerierungen, Detaillierungen — kommen in die 3. Das Vorziehen von Leistung aus der 5 in die 3 ist für GA-Planer ein Graus, weil zu dem Zeitpunkt noch nicht alle Systeme klar sind.
Sören: In Leistungsphase 2 ist ja noch Vorplanung.
Roman: Interessant ist: Auch die anderen Anlagengruppen müssen jetzt sehr konkret für die Gebäudeautomation zuarbeiten. Der Sanitärplaner soll als Grundleistung die grundlegende Funktion unter Verwendung des AKS bis zur Anlagenebene darstellen, der GA-Planer dann in der Leistungsphase 3 das AKS bis zur Betriebsmittelebene. Das heißt, sehr viel Zuarbeit ist gefordert — die GA muss früh sehr viel machen und kann das gar nicht. Es ist nicht praxisgerecht.
Wie viel mehr Honorar braucht die GA-Planung wirklich?
Sören: Da müssen wir die Honorare gegenüberstellen und schauen, ob das in Einklang steht.
Roman: Ein sehr guter Stichpunkt — und Tobias Potz, vielen Dank an der Stelle. Tobias Potz hat gesagt: Was in der Leistungsphase 3 — der Kernleistung aller TGA-Planer — an Leistung für die GA verlangt wird, kann ich nicht mit 9,95 Leistungspunkten erbringen, sondern brauche den Faktor 4,37. Das heißt, ich brauche 43,7 Leistungspunkte für die Leistung der Gebäudeautomation im Entwurf. Was in der 6026 und in der 3814 steht, ist das 4,37-Fache von dem, was die HOAI gibt.
Sören: Also fast die Hälfte des Honorars.
Roman: Fast die Hälfte des Honorars — beziehungsweise müsste man rund 33,7 Prozent drauflegen, also ein Drittel mehr Honorar für den GA-Planer, um die Forderung der 3814 zu erfüllen. Diese rund 30 Prozent Mehrhonorar für die Gebäudeautomation behaltet im Kopf, wenn ihr die neue 6026 vereinbart. Das ist einer der Kernkritikpunkte.
Was bringt die Fassung 2022 noch und was empfiehlt die tgabar?
Roman: Das Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) ist ein großer, relativ neuer Punkt, auf den stark Bezug genommen wird — man hat auch fürs Facility Management mehr mitgedacht. Sonderleistungen sind zum Beispiel Abrechnungs- und Zählerkonzepte; ein Zählerkonzept fordert ohnehin jeder, der ein komplexes Gewerbe- oder Wohnungsbauvorhaben hat. Auch konkret beschrieben ist jetzt der Platzbedarf für Bedienung, Wartung, Einbringung und Transportwege relevanter Komponenten — gefordert in der Entwurfsplanung, finde ich wichtig.
Roman: Leider gibt es keine konkrete Dokumentenliste mehr; es wird vor allem auf die Qualität der Unterlagen Bezug genommen — was der Inhalt sein soll, ist aber sehr interpretationswürdig. Was machen wir also? Man kann die 2008er weiter vereinbaren, wenn man sie gewohnt ist. Man kann die neue mit den Ausschlüssen und Hinweisen vereinbaren, die wir an die tgabar einstellen. Oder man wartet auf die neue HOAI, die vielleicht 2025 konkreter wird — aber das ist eine andere Folge.
Sören: Was man auf jeden Fall machen kann: zur Happy Hour kommen. Da wird mit den Experten diskutiert und wir finden vielleicht gemeinsam einen Umgang damit. Schaut sie euch bis dahin gerne an — wer den ersten Stammtisch verpasst hat, den begrüßen wir gern zum zweiten: www.tgabar.de.
Roman: tgabar.de und lest euch vorher schon rein. Ich werde am 16. den Artikel dazu einstellen. Die Richtlinie selbst kostet leider 148 Euro, wenn ihr sie vereinbaren wollt; von uns bekommt ihr zur Happy Hour kostenlos eine Betriebsanleitung, wie und was man vereinbart und was nicht. Vielen Dank — und es gibt heute Happy Hour. Hamburg Mule, ohne Kohlensäure.
Häufige Fragen zu dieser Folge
Was hat sich mit der VDI 6026 in der Fassung 2022 gegenüber 2008 geändert?
Die besonderen Leistungen sind jetzt kursiv gekennzeichnet, sodass man sie beim Vereinbaren ausschließen kann. Die Richtlinie ist nun nach Anlagengruppen über alle Leistungsphasen sortiert (statt nach Leistungsphasen) und enthält viel mehr Text mit Zielvorgaben und Voraussetzungen, auch dazu, was andere Planer und der Bauherr liefern müssen. Verloren gegangen sind dagegen die konkreten Dokumenten-Checklisten der Fassung 2008.
Welche Vorteile bot die Fassung 2008 der VDI 6026?
Aus ihr ließ sich eine konkrete Checkliste ableiten: Es stand explizit drin, welche Schemata und Grundrisse zu welchen Systemen zu liefern sind, auch über die HOAI-Grundleistung hinaus. Zudem waren Montage- und Revisionsplanung geregelt, was bei der Vereinbarung mit ausführenden Firmen Klarheit schuf. Nachteil war, dass Grund- und besondere Leistungen vermischt und gemeinsam forderbar waren.
Warum kritisiert die tgabar die Anforderungen an die Gebäudeautomation in der VDI 6026?
Die Gebäudeautomation (Anlagengruppe 480) nimmt starken Bezug auf die VDI 3814 und fordert sehr früh sehr viel: Schon in Leistungsphase 2 sollen Planungsvarianten, Anlagenlisten, Automationsschwerpunkte, GA-Funktionslisten und das Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) konkret ausgeführt werden. Damit wird Leistung, die üblicherweise in Leistungsphase 5 erbracht wird, in die Phasen 2 und 3 vorgezogen — was nach Einschätzung der Hosts nicht praxisgerecht ist, weil zu dem Zeitpunkt noch nicht alle Systeme klar sind.
Wie viel mehr Honorar erfordert die GA-Planung nach der VDI 6026/3814 laut Tobias Potz?
Laut Tobias Potz lässt sich die geforderte GA-Leistung in Leistungsphase 3 nicht mit den 9,95 Leistungspunkten der HOAI erbringen, sondern erfordert den Faktor 4,37 — also rund 43,7 Leistungspunkte. Das entspricht dem 4,37-Fachen der HOAI-Leistung beziehungsweise einem Honoraraufschlag von rund 33,7 Prozent für den GA-Planer.
Was ist das Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) in der VDI 6026?
Das AKS ist ein in der Fassung 2022 stark betonter, relativ neuer Punkt, auf den durchgehend Bezug genommen wird. Andere Anlagengruppen sollen die grundlegende Funktion unter Verwendung des AKS bis zur Anlagenebene darstellen, der GA-Planer in Leistungsphase 3 dann bis zur Betriebsmittelebene. Damit wird auch das Facility Management stärker mitgedacht.
Welche Optionen empfiehlt die tgabar für die vertragliche Vereinbarung der VDI 6026?
Drei Möglichkeiten: die gewohnte Fassung 2008 weiter vereinbaren; die neue Fassung 2022 mit Ausschlüssen und Hinweisen vereinbaren (vor allem zur Gebäudeautomation); oder auf die voraussichtlich konkretere neue HOAI ab etwa 2025 warten. In jedem Fall sollte man vor der Vereinbarung mit den GA-Planern sprechen.
Zitate
„Was ein Ingenieur liebt: eine VDI, die mir eine echte Liste liefert."
— Roman Fritsches
„Was uns nicht gefällt? Keine Checkliste mehr."
— Roman Fritsches
„Die GA muss schon sehr früh sehr viel machen und kann das auch gar nicht. Also es ist nicht praxisgerecht, ehrlich gesagt."
— Roman Fritsches
Zahlen & Fakten
Laut Tobias Potz erfordert die GA-Leistung der VDI 6026/3814 in Leistungsphase 3 das 4,37-Fache der HOAI-Leistung — statt 9,95 rund 43,7 Leistungspunkte.
Quelle: Tobias PotzDaraus ergibt sich ein Honoraraufschlag von rund 33,7 Prozent für den GA-Planer, um die Anforderungen der VDI 3814 zu erfüllen.
Quelle: Tobias PotzDie VDI 6026 erschien 2008 und wurde im August 2022 neu gefasst; eine Zwischenversion 2020 blieb ein nicht final veröffentlichter Entwurf.
Die Richtlinie VDI 6026 kostet 148 Euro.
Glossar
- Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
- Systematik zur Kennzeichnung von Anlagen bis hinunter zur Betriebsmittelebene; in der Fassung 2022 zentraler, durchgängig referenzierter Punkt, auch relevant fürs Facility Management.
- Besondere Leistung (kursiv)
- In der Fassung 2022 kursiv gesetzte, also über die Grundleistung hinausgehende Leistung, die beim Vereinbaren ausgeschlossen werden kann.
- VDI 6026
- Richtlinie zur Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; in der Fassung 2022 nach Anlagengruppen über alle Leistungsphasen sortiert, mit kursiv gekennzeichneten besonderen Leistungen.