TGA-Planung › Besondere Leistungen TGA-Planung › Folge #402
tgabar · BargesprächeMitwirken am Inbetriebnahmemanagement
Die besondere Leistung „Mitwirken am Inbetriebnahmemanagement" (AHO Heft 6) bedeutet zuarbeiten, nicht selbst verantworten: Daten und Gewerke-Beziehungsmatrizen für eine Inbetriebnahmemanagerin liefern. Roman kalkuliert sie dreigeteilt nach Leistungsphasen — je rund 100 Stunden für Planung, Montageplanung und Vor-Ort-Begleitung, in Summe etwa 36.000 Euro. In der neuen HOAI ist dieses Mitwirken künftig Grundleistung.
Transkript
Was beschreibt die besondere Leistung „Mitwirken am Inbetriebnahmemanagement"?
Roman: Sören, willkommen bei den besonderen Leistungen. AHO — der Ausschuss für Honorare und so weiter, ein Verein, der so tolle Hefte schreibt. Wir machen beim Heftschreiben mit und diskutieren jetzt eine besondere Leistung. Ihr seid gerade am Kalkulieren, sitzt an eurem Angebot — neues Jahr, neues Glück, neues Angebot — und denkt euch: jetzt muss ich wieder eine Leistung anbieten oder der Bauherr möchte vielleicht etwas. Wir sind bei den besonderen Leistungen im gesamten Leistungsbild und helfen euch bei der Kalkulation. Im Heft 6 steht dazu unter den besonderen Leistungen im gesamten Leistungsbild 0.3.4: „Mitwirken am Anlagen- und systemübergreifenden Inbetriebnahmemanagement". Mitwirken ist schon mal gut, heißt nicht selber machen, sondern mitwirken. Es gibt also eine Inbetriebnahmemanagerin, davon gehen wir aus.
Sören: Gerade bei großen Projekten, bei Messen oder was auch immer, sobald die Anlage nicht mehr trivial in Betrieb zu nehmen ist, sollte man schon in frühen Leistungsphasen involviert sein und zuarbeiten. Das ist ein nicht unrelevantes Thema.
Roman: Es ist ein Mitwirken. Wir reden nicht von der Leistung, die in der VDI 6039 oder im AHO Heft 19 beschrieben ist — da ist das Inbetriebnahmemanagement selbst als verantwortliche Leistung beschrieben.
Sören: Aber hier steht ja auch: Planung, Durchführen und abschließendes Inbetriebnahmemanagement. Das sind wieder mal sehr große Worte.
Ist das nicht ohnehin Aufgabe der TGA-Generalplanung?
Roman: Auf jeden Fall. Im Heft 6 gibt es noch Hinweise dazu: Eine Inbetriebnahme ist nicht mehr auf einzelne Gewerke beschränkt, sondern muss als ein ganzes, geschlossenes technisches Anlagensystem übergreifend betrachtet werden. Und weißt du, was ich mir die ganze Zeit dachte? Das ist eigentlich nichts anderes als das, was wir als Generalplanerinnen der technischen Ausrüstung sowieso schon immer machen. Von Anfang an kümmern wir uns darum, dass alle Anlagengruppen zusammen funktionieren, und das große Finale ist die Inbetriebnahme — der krönende Abschluss über alle Leistungsphasen.
Die Anlagen gemeinschaftlich in Betrieb zu nehmen funktioniert natürlich nur, wenn ich eine GA habe. Ohne Gebäudeautomation macht das eigentlich keinen Sinn. Ich könnte vielleicht ein paar Lüftungsanlagen und die Heizungstechnik gemeinsam in Betrieb nehmen, aber anlageübergreifend heißt: Die Lüftungsanlage muss laufen, das Heizregister muss laufen, und das muss gesteuert werden.
Wo verläuft die Abgrenzung zum verantwortlichen Inbetriebnahmemanagement?
Sören: Wo siehst du die Abgrenzung zu den Leistungen, die nach VDI 6039 kommen würden? Es geht ja auch darum, Personal zu unterweisen — das gehört zu einer Inbetriebnahme dazu. Bin ich denn auch dabei, wenn die Hausmeister unterwiesen werden?
Roman: Ja, klar. Ich muss sogar die Dokumentation mitschreiben. Im VDI Heft 6039, also in dieser Richtlinie, steht richtig viel drin: Ab dem Entwurf fange ich an, Gewerke-Beziehungsmatrizen zu schreiben. Das ist schon eine Nummer. Ich habe mit Tobias Potz darüber gesprochen — der ist der erfahrenste Inbetriebnahmemanager, den ich kenne. Er sagt auch: Wenn man es richtig nach dem Heft machen will, ist das richtig viel Arbeit. Mitwirken heißt, ich kümmere mich darum, dass ich Daten für diese Gewerke-Beziehungsmatrizen liefere.
Sören: Heißt Mitwirken dann nur rein planerisch, oder muss es bei der eigentlichen Inbetriebnahme auch vor Ort sein? Je nachdem, wo die Anlage steht und wer dabei ist, habe ich immer einen Aufwand — und das kann sich skalieren, je nachdem, wer noch unterwiesen werden muss.
Wie kalkuliert man das reine Mitwirken im Vergleich zum vollen Auftrag?
Roman: Du gehst schon Richtung Honorierung und fragst dich, was das wert ist. Ein normales, vollständiges Inbetriebnahmemanagement nach 6039 — da habe ich inzwischen ein paar Angebote gesehen und gestellt — liegt so zwischen 50.000 und 150.000 Euro. Das gilt für Gebäude ab etwa 10.000 Quadratmeter BGF oder deutlich mehr, bis 100.000. Man könnte nach BGF kalkulieren: An der unteren Grenze 50.000 Euro, bei 100.000 Quadratmetern eher 150.000 Euro. Das ist die Größenordnung für ein verantwortliches Inbetriebnahmemanagement. Und das reine Mitwirken — ich weiß es nicht.
Sören: Wo ist da die Grenze? Das ist beim Mitwirken immer die Frage. Bei einem großen Kaufhaus mit mehreren Gebäudekomplexen — was heißt da Mitwirken? Das ist nicht mal eben nebenbei zu machen, die Inbetriebnahme zieht sich über Monate.
Wie sieht Romans dreigeteilte Kalkulation des Mitwirkens aus?
Roman: Jetzt ist die Frage, wie viel Personal man stellt — es ist eine Personaleinsatzplanung. In der Planungsphase, Leistungsphasen 1 bis 5, steckt man wahrscheinlich erst einmal ein paar Dokumente als Zuarbeit hinein, vielleicht 100 Stunden extra. In Leistungsphase 6 bis 7 nehme ich daran teil, den ausführenden Firmen auf die Finger zu gucken und ihnen die Gewerke-Beziehungsmatrizen im Rahmen der Montageplanungbeizubringen — das kann nochmal genauso aufwendig sein, also nochmal 100 Stunden. Und dann vor Ort jemanden zu haben, der das Ganze begleitet. Da stellt sich die Frage, ob ich meine Gebäudeautomationsexpertin auf der Baustelle haben muss oder ob das auch meine Baubewacherin leisten kann.
Sören: Dann vermischst du das natürlich gleich wieder mit der Leistungsphase 8.
Roman: Total. Das nutzt eher Synergien, weil die Person ohnehin vor Ort ist. Der Übergang von Objektüberwachung zur Inbetriebnahme ist fließend.
Dieses dreigeteilte Kalkulieren hilft mir gerade: Erst überlege ich den Mehraufwand für meine GA-Planerin in den Leistungsphasen 1 bis 5 — der würde ich mindestens 100 Stunden geben, um Dokumente zuzuarbeiten. Bei 120 Euro die Stunde sind das 12.000 Euro. Das ist für mich eine besondere Leistung. Dann im Rahmen der Montageplanung mit den Firmen alles durchsprechen und detaillieren, bis hin zur Inbetriebnahme — nochmal 100 Stunden, also nochmal 12.000 Euro. Und auf der Baustelle den Firmen über die Schulter gucken: Muss meine GA-Planerin regelmäßig da sein oder reichen sechs Termine? Sechs Tage Arbeit, also etwa 60 Stunden. Damit würde ich mindestens 36.000 Euro aufrufen. Ich übernehme keine Gewähr für Kalkulationsgrundlagen, aber für alle, die gerade daran sitzen, ist das schon mal ein Ansatz.
Sprecht mit euren GA-Planerinnen darüber, das würde ich unbedingt machen. Besorgt euch das Heft VDI 6039 und schaut hinein, was die Inbetriebnahmemanager als Hauptleistung schulden und wo ihr zuarbeitet — damit ihr das abgrenzen könnt und seht: 100 Stunden, wofür eigentlich, was liefere ich zu?
Sören: Auch hier ist wieder das Thema Leistungsabgrenzung. Man sollte im Angebotsprozess näher definieren, was das Mitwirken konkret heißt und wovon man kalkulatorisch ausgeht — viermal zur Baustelle fahren, fünfmal, sechsmal?
Was ändert sich beim Inbetriebnahmemanagement durch die neue HOAI?
Roman: Wichtig ist die Abgrenzung. Im AHO Heft ist die 6039 zitiert, vom Juni 2011, also ein bisschen älter. Wenn ich in das AHO Heft gucke, ist es etwas missverständlich: Man könnte verstehen, dass damit die volle Leistung gemeint ist — das Inbetriebnahmemanagement für Gebäude wirklich durchzuführen und nicht nur Daten zu liefern.
Sören: Also das ganze Koordinierende und Organisatorische, die Sachverständigen frühzeitig einzubinden, die Dokumentation zu schaffen. Wie soll das honoriert werden?
Roman: Wenn es um das verantwortliche Inbetriebnahmemanagement nach 6039 geht, würde ich nicht mit 100 Stunden rechnen, sondern bei 50.000 Euro beginnen und bis 150.000 Euro gehen. Und jetzt wird es nochmal spannend, das hätten wir fast vergessen: In der neuen HOAI ist das Mitwirken am Inbetriebnahmemanagement als Grundleistung enthalten. Die neue HOAI geht davon aus, dass es einen Inbetriebnahmemanager gibt und wir daran mitwirken, dass er seine Arbeit machen kann. Das ist als Grundleistung drin und nicht gesondert vergütet — dafür erhöhen sich die Honorarsätze deutlich, um 60 Prozent, wie wir schon gelernt haben. Die neue HOAI ist noch nicht draußen, jetzt im Januar 2026, deswegen relax — aber es ist ein Punkt, den wir beachten müssen: dass es in Zukunft nichts mehr kosten darf.
Ich glaube, wir haben genug gequatscht. Viel Spaß beim Kalkulieren — denkt an die Vielfachen von 12.000, rechnet mit euren GA-Planerinnen und holt euch das Heft VDI 6039 zum Doublecheck. Sören, viel Spaß.
Sören: Danke dir, Roman.
Häufige Fragen zu dieser Folge
Was bedeutet die besondere Leistung „Mitwirken am Inbetriebnahmemanagement" nach AHO Heft 6?
Sie steht im AHO Heft 6 unter Position 0.3.4 als besondere Leistung im gesamten Leistungsbild: „Mitwirken am Anlagen- und systemübergreifenden Inbetriebnahmemanagement". Mitwirken heißt zuarbeiten, nicht selbst verantworten. Es wird vorausgesetzt, dass es eine Inbetriebnahmemanagerin gibt; die TGA-Planung liefert Daten und Gewerke-Beziehungsmatrizen, damit die Inbetriebnahme anlagenübergreifend gelingt.
Wie grenzt sich das Mitwirken vom verantwortlichen Inbetriebnahmemanagement ab?
Das verantwortliche Inbetriebnahmemanagement ist in der VDI 6039 und im AHO Heft 19 beschrieben und umfasst Durchführung, Koordination, Einbinden der Sachverständigen, Personalunterweisung und Dokumentation. Das Mitwirken nach AHO Heft 6 beschränkt sich auf Zuarbeit — etwa das Liefern von Daten für Gewerke-Beziehungsmatrizen ab dem Entwurf. Die genaue Grenze sollte im Angebotsprozess näher definiert werden.
Warum ist Gebäudeautomation Voraussetzung für ein anlagenübergreifendes Inbetriebnahmemanagement?
Ein anlagenübergreifendes In-Betrieb-Nehmen funktioniert nur mit einer GA. Einzelne Lüftungsanlagen und die Heizungstechnik ließen sich noch gemeinsam in Betrieb nehmen, aber echtes anlagenübergreifendes Zusammenspiel — etwa Lüftungsanlage, Heizregister und deren Steuerung — setzt eine Gebäudeautomation voraus.
Wie kann man das Mitwirken am Inbetriebnahmemanagement kalkulieren?
Roman schlägt eine dreigeteilte Kalkulation nach Leistungsphasen vor: in den Leistungsphasen 1 bis 5 rund 100 Stunden für planerische Zuarbeit, in den Leistungsphasen 6 bis 7 nochmal rund 100 Stunden für die Montageplanung mit den Firmen, und für die Vor-Ort-Begleitung etwa sechs Termine beziehungsweise 60 Stunden. Bei 120 Euro pro Stunde ergibt das in der Größenordnung 36.000 Euro.
Was kostet ein vollständiges, verantwortliches Inbetriebnahmemanagement nach VDI 6039?
Nach Romans Erfahrung liegt ein vollständiges, verantwortliches Inbetriebnahmemanagement zwischen 50.000 und 150.000 Euro. Das gilt für Gebäude ab etwa 10.000 Quadratmeter BGF bis hin zu 100.000 Quadratmetern; an der unteren Größe eher 50.000 Euro, bei den großen eher 150.000 Euro. Hier sollte man nicht mit 100 Stunden rechnen.
Wie behandelt die neue HOAI das Mitwirken am Inbetriebnahmemanagement?
In der neuen HOAI ist das Mitwirken am Inbetriebnahmemanagement als Grundleistung enthalten und nicht mehr gesondert vergütet. Es wird vorausgesetzt, dass es einen Inbetriebnahmemanager gibt, an dessen Arbeit die TGA-Planung mitwirkt. Im Gegenzug steigen die Honorarsätze deutlich (um rund 60 Prozent). Die neue HOAI war im Januar 2026 noch nicht veröffentlicht.
Zitate
„Mitwirken ist schon mal gut, heißt nicht selber machen, sondern mitwirken."
— Roman Fritsches
„Das ist eigentlich nichts anderes als das, was wir als Generalplanerinnen der technischen Ausrüstung sowieso schon immer machen."
— Roman Fritsches
„Ohne Gebäudeautomation macht das eigentlich keinen Sinn."
— Roman Fritsches
„Denkt an die Vielfachen von 12.000, rechnet mit euren GA-Planerinnen und holt euch das Heft VDI 6039 zum Doublecheck."
— Roman Fritsches
Zahlen & Fakten
Ein vollständiges, verantwortliches Inbetriebnahmemanagement nach VDI 6039 liegt in der Größenordnung von 50.000 bis 150.000 Euro.
Quelle: Roman FritschesDiese Größenordnung gilt für Gebäude ab etwa 10.000 Quadratmeter BGF bis hin zu 100.000 Quadratmetern, kalkulierbar nach Bruttogrundfläche.
Quelle: Roman FritschesRoman kalkuliert das reine Mitwirken dreigeteilt mit jeweils rund 100 Stunden je Leistungsphasen-Block und ruft in Summe mindestens 36.000 Euro auf.
Quelle: Roman FritschesBei einem Stundensatz von 120 Euro entsprechen 100 Stunden Zuarbeit 12.000 Euro.
Quelle: Roman FritschesIn der neuen HOAI ist das Mitwirken am Inbetriebnahmemanagement Grundleistung und nicht gesondert vergütet; im Gegenzug steigen die Honorarsätze um rund 60 Prozent.
Das im AHO Heft zitierte VDI-Regelwerk zum Inbetriebnahmemanagement stammt vom Juni 2011.
Glossar
- AHO Heft 6
- Heft des AHO (Ausschuss für Honorarordnung), das besondere Leistungen bei der Planung von Anlagen der Technischen Ausrüstung beschreibt; enthält unter Position 0.3.4 das „Mitwirken am Anlagen- und systemübergreifenden Inbetriebnahmemanagement".
- Inbetriebnahmemanagement
- Übergreifende Inbetriebnahme, bei der die Anlagen nicht einzeln, sondern als ein ganzes, geschlossenes technisches Anlagensystem betrachtet werden.
- Mitwirken am Inbetriebnahmemanagement
- Besondere Leistung im gesamten Leistungsbild: zuarbeiten statt selbst verantworten — Daten und Gewerke-Beziehungsmatrizen für eine Inbetriebnahmemanagerin liefern.