TGA-Planung › HOAI, AHO, Honorar & TGA-Planung › Folge #212
tgabar · BargesprächeIngenieurverträge von und für Profis
Gutes Projektmanagement beginnt mit einem guten Ingenieurvertrag. Die tgabar e.V. erarbeitet in einer Lounge aus fünf Syndikusanwältinnen und -anwälten eine Checkliste, die den Vertrag aus Sicht der Planenden fair regelt: Bedarf in die Präambel schreiben, Teilleistungen klar abgrenzen und typische Streitthemen wie das „mangelfreie Gebäude" entschärfen.
Transkript
Warum beginnt gutes Projektmanagement mit einem guten Ingenieurvertrag?
Roman: Herzlich willkommen an der TGA-Bar. Sören, wir haben vor zwei Jahren einen Podcast zum Thema Projektmanagement in der TGA bekommen — ziemlich genau am 5. Dezember 2021. Und zwei Jahre später kann ich mit Sicherheit behaupten: Gutes Projektmanagement beginnt mit einem guten Ingenieurvertrag.
Sören: Ich hätte gesagt, mit einem guten Podcast, den man auf dem Weg zur Verhandlung des Ingenieurvertrages hört.
Roman: Falls ihr gerade im Auto sitzt und zur Verhandlung des Ingenieurvertrages fahrt, hört genau zu. Heute sprechen wir über Ingenieurverträge. Das klingt öde, ist es überhaupt nicht, denn ein gutes Projekt und eine gute Projektleitung könnt ihr nur mit einem guten Ingenieurvertrag beginnen. Dafür müsst ihr gut verhandeln. Und wer verhandelt? Die Projektleiter idealerweise. Und wenn ihr es macht wie das eine oder andere Planungsbüro, schnappt ihr euch noch eure Syndikusanwältin oder euren Syndikusanwalt, falls ihr einen habt.
Sören: Kommt in den Verein, da sind nämlich welche, die euch eventuell mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Wer arbeitet in der Lounge an der Vertrags-Checkliste?
Roman: Seit über einem halben Jahr, ich glaube sogar ein Dreivierteljahr, treffe ich mich regelmäßig mit fünf hochqualifizierten Syndikusanwältinnen und Anwälten. Das ist Anneke von AWD-Ingenieuren, die ist Tragwerksplanerin — das finde ich wichtig, dass sie dabei ist. Dann ist Thomas Ryll dabei, der bei ASH-Ingenieuren Richtung Generalplanung Standard setzt und in Fachmagazinen veröffentlicht, die unter Profis bekannt sind. Wir haben Maike Weidner von PBR, die die Generalplanung vertritt. Wir haben meine Kollegin Julia von Foqué, die auch mal von der Bauherrenseite kam und dort Ingenieurverträge verhandelt hat und jetzt bei uns als Syndikusanwältin auf der TGA-Ingenieurbüro-Seite sitzt. Und last but not least Silvia Schuster, die das Gleiche macht wie wir: Sie gibt Seminare und Schulungen, allerdings für Architektinnen und Architekten zum Thema Projektmanagement in der Architektur. Wenn ihr euch monatlich mit einem Haufen Rechtsanwälten trefft und über Verträge sprecht — da raucht mein Kopf. Die Stimmung ist super, das Niveau ist hoch. Und wir sind jetzt so weit, dass wir eine Checkliste machen.
Wessen Interessen vertritt die Checkliste?
Sören: Der Anwalt wird sagen: Es kommt drauf an.
Roman: Es kommt nicht drauf an, es wird einfach super gut. Wir haben begonnen, ein Prüfdokument zu machen: wie ich den Ingenieurvertrag prüfen muss, was darin stehen sollte und wie es formuliert sein kann, damit es ausgeglichen ist. Für alle Seiten? Nicht ganz — die Bauherrenseite vertreten wir nicht. Das ist wichtig: Wir bevorzugen die Seite der Planenden und versuchen trotzdem, eine faire Formulierung zu finden. Es geht nicht darum, Bauherren über den Tisch zu ziehen, sondern Themen zu regeln, die oft nicht geregelt werden und später zum Streit führen.
Welche Vertragsformulierungen sollten stutzig machen?
Sören: Wenn man in Verträge reinguckt, fallen Formulierungen auf, bei denen man stutzig wird. Ein „mangelfreies Gebäude" fällt mir als Beispiel ein — wenn so etwas drinsteht, habe ich Sorge, weil jemand etwas einfordert, was es nicht gibt.
Roman: Genau, einfordert, was es nicht gibt. Das ist faktisch so.
Sören: Man liest so etwas, wächst vielleicht gerade in seine Rolle hinein, schaut sich einen Vertrag an und denkt: Nein, irgendwas stimmt hier nicht.
Roman: Dieses Gefühl ist goldrichtig — und dann sollte man das auch nicht einfach so unterschreiben.
Sören: Oder man sollte sich dessen bewusst sein, was es bedeutet. Manchmal steht man so da: Wenn man nicht unterschreibt, bekommt man das Projekt nicht.
Roman: Da muss Selbstvertrauen aufgebaut werden, dass man sagt: Ich verhandle das jetzt wirklich. Was heißt das überhaupt, was meint ihr damit?
Was lernen Praktiker und Juristen voneinander?
Roman: Dieser Austausch zwischen Praktikern und Syndikusanwälten ist super gut. Wenn ein Praktiker ein Problem mit einer Formulierung hat, kann der Jurist das nicht heilen — der Praktiker will mit seiner Projekterfahrung seinen Punkt klar machen, und wenn er ein Bauchgefühl hat, muss das gehört werden. Auf der anderen Seite lerne ich von den Syndikusanwälten die Rechtsseite: Im BGB ist es wie folgt geregelt, es gibt das Werkvertragsrecht, und es gibt die HOAI, die eigentlich nur ein reines Preisrecht ist. Diese Hintergrundinformationen und das tiefe Verständnis vom BGB haben wir Praktiker nicht. Was ist individuell im Vertrag zu regeln und was ist schon vorgegeben und kann nicht einfach überschrieben werden?
Sören: Das beste Beispiel: Wenn zu Anfang eines Vertrages aufgeführt wird, dass das BGB Bestandteil ist und als wichtiges Dokument hervorgehoben wird.
Roman: Wozu? Das gilt sowieso. Ausschließen kann man es, aber ob man damit durchkommt, ist die Frage. Es gibt viel Halbwissen, auch auf Seiten der Rechtsanwälte, die von der Bauherrenseite beratend hinzugezogen werden und einem dann selbstbewusst etwas im Vertrag unterjubeln wollen. Ich bin auch schon aufgestanden und habe gesagt: So einen Quatsch unterschreibe ich nicht. Der wusste nicht einmal, welchen Paragrafen die TGA in der HOAI betrifft — er hatte uns einen Paragrafen für Tragwerksplanung darübergeschrieben, und das so selbstbewusst.
Welche Themen klärt eine gute Vertrags-Checkliste?
Roman: Die Checkliste findet ihren Höhepunkt in den klassischen Themen des Projektmanagements. Es geht los mit der Bedarfsplanung, die im BGB so geregelt ist, dass zumindest eine vorliegen muss — sonst kann der Bauherr frei kündigen. In der HOAI steht sie als Sonderleistung mit drin. Wir haben festgelegt: Lass uns im Vertragsgegenstand, in der Präambel oder im Paragraf 1, hineinschreiben, welcher Bedarf für den Bauherrn besteht. Da reichen schon zehn Zeilen: eine BGF, eine Nutzungsart, ein Energiestandard, besondere Ziele für die TGA. Wenn das formuliert ist, habe ich es geklärt. Und ein Jurist der Bauherrenseite wird nicht sagen, das könne man nicht reinschreiben — es ist der Vertragsgegenstand. Für mich als Projektleiter ist das ein riesiger Vorteil: Ich habe die Ziele schon geklärt und niedergeschrieben. Wenn sie sich ändern, ändert sich mein Vertrag.
Ich habe so viele Verträge gesehen, in denen überhaupt nicht geklärt ist, welche Teilleistungen wir erbringen sollen. Da steht nicht, ob ich alle Leistungen erbringe oder warum mir die Leistungsphase 1 gestrichen wird. Wo sind dann die Grundlagen? Das ist sehr beliebt bei den öffentlichen Bauherren: Die Eins muss ich machen, ich habe alles vorliegen. So arbeiten wir uns durch. Der Aufbau der Checkliste ist, dass Paragrafen vorformuliert und alle Themen — Kosten, Termine, Qualität — durchgearbeitet werden.
Wie soll die Checkliste an die Vereinsmitglieder verteilt werden?
Sören: Es wäre gut, wenn die Checkliste im Rahmen der Lounge erarbeitet wird und Vereinsmitglieder daran partizipieren können. Das wäre der Mehrwert, den man der Gemeinschaft zurückgeben könnte.
Roman: Wir treffen uns morgen, ich werde das Thema nochmal aufbringen. Es gab einen guten Vorschlag von Christopher, unserem Vorstandsmitglied: Es gibt vielleicht eine Kurzversion für alle Vereinsmitglieder — eine kurze Checkliste, die jeder Projektleitende in die Hand bekommt, um schnell zu prüfen: Ist alles drin, was ich klären muss, und ist es in meinem Sinne geregelt? Und dann ein ausführliches Dokument, vielleicht 20 Seiten. Die Syndikusanwälte wollen dafür kein Geld, aber sie stecken Wochen und Monate Arbeit hinein und wollen nicht, dass sich jeder das einfach herunterlädt und frei benutzt. Man müsste etwas zurückgeben — entweder verkaufen, oder eine bestimmte Gegenleistung erhalten, etwa Themen, die die Büros brauchen. Das ist eine Blaupause für alle unsere Lounges: Ist das Ergebnis komplett frei verfügbar? Da gibt es Bedenken, dass jemand kurz eintritt, sich alles herunterlädt und wieder austritt. Das ist nicht der Zweck. Wir kommen da in ein typisches BWL-Problem.
Sören: Wissen zu teilen und sich dabei selbst abzuschaffen — wer mag das schon? Aber wenn man darüber nachdenkt, findet man ein Vorgehen, mit dem man loslegen kann. Wie Dominik meinte: Ich ziehe viel mehr an Wissen und Austausch heraus und muss das auch einbringen.
Roman: Ich ziehe da tierisch viel heraus. Ich treffe mich monatlich mit einem Haufen Profis zum Thema Verträge und lerne viel. Das ist die Blaupause für unseren Verein: Ich treffe mich mit Leuten, die die gleichen Probleme haben wie ich, bespreche sie gemeinsam und gehe schlauer wieder heraus. Auch wenn man die Checkliste frei verteilen würde, ist sie nicht automatisch sofort klar — da stecken 20 Seiten rechtliches Wissen dahinter. Vielleicht trete ich später mit drei, vier Fragen nochmal an die Lounge heran, die Lounge beschäftigt sich damit und verbessert die Checkliste wiederum.
Sören: Vielleicht entwickelt es sich auch in eine andere Richtung, als wir uns gerade vorstellen.
Roman: Jede Lounge braucht eine gewisse Zeit, um in Fahrt zu kommen, ihre Themen zu erarbeiten, sich ein Ziel zu setzen und es zu verfolgen. Diese Checkliste ist für uns alle das Ziel. Sie wird auf jeden Fall ein Ergebnis der tgabar im nächsten Jahr sein: eine Checkliste für eure Ingenieurverträge der TGA, aber auch der Generalplanung, damit ihr in Zukunft besseres Projektmanagement machen könnt. So weit zur Lounge. Wir sehen uns bald wieder. Ciao.
Häufige Fragen zu dieser Folge
Wer sollte den Ingenieurvertrag verhandeln?
Idealerweise die Projektleiter. Größere Planungsbüros ziehen zusätzlich ihre Syndikusanwältin oder ihren Syndikusanwalt hinzu, falls vorhanden. Ziel ist, selbstbewusst zu verhandeln und nicht ungeprüft zu unterschreiben.
Welche Interessen vertritt die Checkliste der tgabar?
Die Checkliste bevorzugt bewusst die Seite der Planenden, nicht die Bauherrenseite. Sie zielt aber nicht darauf, Bauherren über den Tisch zu ziehen, sondern auf faire Formulierungen und das Regeln von Themen, die sonst oft offenbleiben und später zum Streit führen.
Warum ist die Formulierung „mangelfreies Gebäude" im Vertrag problematisch?
Weil damit etwas eingefordert wird, was es faktisch nicht gibt. Solche Formulierungen sollten Planende stutzig machen; sie sollten den Vertrag nicht ungeprüft unterschreiben, sondern sich des Risikos bewusst sein oder nachverhandeln.
Welche Rolle spielt das BGB im Ingenieurvertrag?
Das BGB gilt ohnehin, weshalb es im Vertrag nicht eigens als wichtiges Dokument hervorgehoben werden muss. Es regelt unter anderem das Werkvertragsrecht und Grundlagen wie die Bedarfsplanung. Die HOAI ist demgegenüber ein reines Preisrecht.
Wie sollte die Bedarfsplanung im Vertrag verankert werden?
Indem man den Bedarf des Bauherrn direkt in den Vertragsgegenstand, in die Präambel oder in Paragraf 1 schreibt. Schon zehn Zeilen genügen: etwa eine BGF, eine Nutzungsart, ein Energiestandard und besondere Ziele für die TGA. So sind die Ziele für den Projektleiter geklärt und niedergeschrieben.
Welche Regelung zum Leistungsumfang fehlt in vielen Verträgen?
Häufig ist nicht geklärt, welche Teilleistungen erbracht werden sollen – ob alle Leistungsphasen oder warum etwa die Leistungsphase 1 gestrichen wird. Besonders bei öffentlichen Bauherren wird die Erbringung der Phase 1 vorausgesetzt, ohne dass die Grundlagen geklärt sind.
Zitate
„Gutes Projektmanagement beginnt mit einem guten Ingenieurvertrag."
— Roman Fritsches
„Es kommt nicht drauf an, sondern es wird einfach super gut."
— Roman Fritsches
„Wir bevorzugen die Seite der Planenden und versuchen trotzdem, eine faire Formulierung zu finden."
— Roman Fritsches
„Die HOAI ist eigentlich nur ein reines Preisrecht."
— Roman Fritsches
Zahlen & Fakten
Die Lounge Syndikusrechtsanwälte der tgabar besteht aus fünf Syndikusanwältinnen und -anwälten, die sich monatlich treffen.
Quelle: Roman FritschesAnwälte rechnen ähnliche Stundensätze ab wie Ingenieure, etwa ab 250 Euro aufwärts.
Quelle: Roman FritschesSchon rund zehn Zeilen im Vertragsgegenstand genügen, um den Bedarf des Bauherrn (z. B. BGF, Nutzungsart, Energiestandard, TGA-Ziele) zu fixieren.
Quelle: Roman FritschesDas ausführliche Checklisten-Dokument könnte rund 20 Seiten umfassen.
Quelle: Roman FritschesDie erste Projektmanagement-Folge des Podcasts erschien am 5. Dezember 2021, rund zwei Jahre vor dieser Folge.
Glossar
- Bedarfsplanung
- Klärung des Bauherren-Bedarfs (z. B. BGF, Nutzungsart, Energiestandard, TGA-Ziele); im BGB als Voraussetzung angelegt, in der HOAI als Sonderleistung geführt, sollte in den Vertragsgegenstand geschrieben werden.
- HOAI
- Aus Sicht der Folge ein reines Preisrecht; regelt die Vergütung, nicht den vollständigen Leistungsinhalt eines Ingenieurvertrags.