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Werkzeuge › HOAI-Schnellrechner TGA

Welches Honorar ergibt die HOAI für jede Anlagengruppe, jede Honorarzone und jede Leistungsphase?

HOAI-Schnellrechner TGA zum Honorarabgleich.

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Anrechenbare Kosten–
HZ IBasis–
HZ IIBasis–
HZ IIIBasis–

Tragen Sie je Anlagengruppe die anrechenbaren Kosten ein. Der Rechner zeigt das Grundhonorar in allen drei Honorarzonen. Welche Anlagen die HOAI welcher Zone zuordnet, zeigt die farbige Marke beim Überfahren.

AnlagengruppeGrundhonorar § 56 Abs. 1 · €Honorar je Leistungsphase · Basis · €
ALGBezeichnungAnlage 15.2 HOAIAnrechenbare Kosten, netto €HZBasisMitteObenLph 12 %Lph 29 %Lph 317 %Lph 42 %Lph 522 %Lph 67 %Lph 75 %Lph 835 %Lph 91 %
1Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen
2Wärmeversorgungsanlagen
3Lufttechnische Anlagen
4Starkstromanlagen
5Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen
6Förderanlagen
7 · 22 Anlagenarten eingeklappt
8Gebäudeautomation
9–12Sonstige Maßnahmen für Technische Anlagen · nicht in § 53 HOAI, keine Objektliste
9Bauwasser
10Baustrom und Baubeleuchtung
11Bauheizung
12Demontagen

Jede Anlagengruppe ist ein eigenes Honorar: § 54 Abs. 1 HOAI fasst die Kosten je Anlagengruppe zusammen, nutzungsspezifische Anlagen nur bei funktionaler Gleichartigkeit. Gehören mehrere Objekte zu einem Auftrag, gelten § 54 Abs. 2 und 3. Liegen Anlagen einer Gruppe in verschiedenen Honorarzonen, teilt § 56 Abs. 4 das Honorar nach Kosten auf.

Was die Objektplanung aus der KG 400 für die Koordination der TGA erhält

Plant die Objektplanung die Technischen Anlagen nicht selbst, sind deren Kosten für sie trotzdem anrechenbar (§ 33 Abs. 2 HOAI). Dafür schuldet sie von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung Grundleistungen, die die Fachplanung einbinden: Abstimmen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse, Koordination und Integration, Terminplan, Vergabe und Abnahme. Wählen Sie ab, was Sie nicht ansetzen wollen.

KG 400 aus der Tabelle (ALG 1 bis 8)–

Tragen Sie oben Kosten der Anlagengruppen 1 bis 8 ein.

Bewertung in Prozent des Gesamthonorars nach Anlage 1.1 (Gebäude) des Anlagenbands zur Teilleistungsbewertung (Siemon, BBSR, Zukunft Bau 2016, gilt für HOAI 2013 und 2021). Honorartafel § 35 Abs. 1 zum Basishonorarsatz, linear interpoliert (§ 13). Mehrhonorar: Honorar mit KG 400 minus Honorar ohne, also das Geld, das die KG 400 der Objektplanung tatsächlich bringt. Anteilig: Honorar nach dem Anteil der KG 400 an den anrechenbaren Kosten; weil die Tafel degressiv ist, liegt er darüber und ist die Obergrenze. Netto, ohne Zuschläge und Nebenkosten.

Grundhonorar

Aus der Honorartafel des § 56 Abs. 1 HOAI für Kosten von 5.000 bis 4 Mio. €, dazwischen linear interpoliert (§ 13). Basis ist der Basishonorarsatz, Oben der obere Honorarsatz, Mitte liegt genau dazwischen. Über 4 Mio. € ist das Honorar frei vereinbar (§ 7 Abs. 2); bis 500 Mio. € rechnet der Rechner dann mit der erweiterten Honorartabelle der RifT (kursiv), ebenfalls linear interpoliert. Unter 5.000 € und über 500 Mio. € zählt eine Gruppe in keiner Summe.

Leistungsphasen

Das Grundhonorar zum Basishonorarsatz, der ohne Vereinbarung gilt (§ 7 Abs. 1), verteilt nach § 55 Abs. 1: 2, 9, 17, 2, 22, 7, 5, 35 und 1 %. Für einen anderen Satz rechnen Sie mit denselben Anteilen.

Was nicht enthalten ist

Abschläge in Lph 5 (§ 55 Abs. 2), Umbauzuschlag (§ 56 Abs. 5), Besondere Leistungen, Nebenkosten und Umsatzsteuer. Alle Beträge sind netto.

Grundlage: HOAI 2021, § 7, § 13, § 53 bis § 56 und Anlage 15.2 (Objektliste), Wortlaut nach gesetze-im-internet.de. Über 4 Mio. €: Erweiterte Honorartabelle zu § 56 Abs. 1 HOAI aus den Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT), rift-online.de. Ohne Gewähr; maßgeblich ist Ihr Vertrag.

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Häufige Fragen

Nach welcher Honorartafel rechnet der Schnellrechner?

Nach der Honorartafel in § 56 Abs. 1 HOAI 2021, zwischen den Tafelwerten linear interpoliert nach § 13. Er zeigt das Grundhonorar in allen drei Honorarzonen zu Basis, Mitte und Oben und das Honorar je Leistungsphase zum Basissatz.

Rechnet er auch über 4 Mio. € anrechenbare Kosten?

Ja, bis 500 Mio. € mit der erweiterten Honorartabelle der RifT. Die RifT sind keine Verordnung, das Honorar ist in diesem Bereich frei vereinbar (§ 7 Abs. 2 HOAI).

Was ist im Ergebnis nicht enthalten?

Abschläge in der Leistungsphase 5, ein Umbauzuschlag, Besondere Leistungen und Nebenkosten.