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TGA-PlanungFachplaner TGA-PlanungFolge #13

tgabar · Bargespräche

Die perfekte Ausführungs- und Montageplanung

Folge 1323.01.202214:56 minRoman Fritsches, Sören Janson
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Auf den Punkt

Die Leistungsphase 5 erzeugt ein baubares Gebäudemodell. Ihr größtes Risiko ist der Übergang von der Planung zum Bau. Wer Änderungen mit Entscheidungsvorlagen diszipliniert, die Prüfung der Ausführungsplanung durch die ausführende Firma früh in die Angebotsphase zieht und die Montageplanung als eigene LV-Position klar beschreibt, sichert Termine, Kosten und Qualität.

Transkript

Warum ist die Leistungsphase 5 so empfindlich gegenüber Änderungen?

Roman: Moin Moin aus Hamburg, herzlich willkommen zum einzigen Podcast zum Thema Projektmanagement in der TGA. Sören und ich sind beide nüchtern — das möchte ich voranstellen, dazu gab es Fragen von Teilnehmern und Hörern. Wir reden über das perfekte TGA-Projekt, heute in Folge drei über die Ausführungsplanung. Die ersten beiden Folgen hatten die Leistungsphasen 0 bis 2 und dann die Leistungsphase 3, den Entwurf, zum Thema. Jetzt kommen wir zur Ausführungsplanung, aus unserer Sicht die baubegleitende Planung — das Unwort der Planungsriege schlechthin. Wir wollen nicht baubegleitend planen, Sören, wir wollen die Planung vorher perfekt abgeschlossen haben. Trotzdem haben wir Herausforderungen in der 5: Wir schaffen ein baubares Modell des Gebäudes.

Sören: Bevor wir zu Änderungen im Bauen kommen, ist das Thema die Änderung der Bausäule gegenüber der Leistungsphase 3.

Roman: Die Leistungsphase 5 ist eine Planungsvertiefung. Wir sind so tief eingestiegen, dass jede kleine Änderung am Grundriss oder an den Anlagen — etwa weil der Bauherr es sich wünscht — Konsequenzen mit sich bringt und das Projekt zeitlich massiv zurückwirft. Termine, Kosten und Qualität sind gefährdet, alle sind betroffen. Wenn wir etwas ändern, das auch den Tragwerksplaner und den Schallschützer betrifft, gibt es einiges zu klären.

Sören: Wir verweisen dazu auf die eigene Folge in den Show Notes. Es gibt Änderungsvereinbarungen, in der HOAI Paragraph 10 ist das beschrieben. Änderungen haben massive Auswirkungen auf Termine, Kosten und Qualität und werden häufig unterschätzt.

Roman: Wir sind gerade selbst mitten in der Leistungsphase 5 eines Projekts. Der Bauherr ist sehr erpicht auf gute Entscheidungsvorlagen, prüft die Planung immer wieder und fragt nach, warum etwas so entschieden wurde. Jedes kleine Thema wird mit einer Entscheidungsvorlage belegt. Das ist anstrengend, aber dadurch sind alle sehr vorsichtig damit, Änderungen voranzubringen, die das Projekt gefährden. Die Planung ist fix, grundsätzlich wird nichts geändert, und wenn doch, reden alle intensiv darüber.

Sören: Es sollte ein eindeutiger Prüfprozess vordefiniert sein — einmal bezogen auf Änderungen und einmal auf die Pläne, die freigeprüft werden müssen.

Roman: In der HOAI ist gar nicht vorgesehen, dass der Bauherr die Pläne der Leistungsphase 5 prüft oder freigibt. Trotzdem gibt es diesen Freigabeprozess oft in Projekten. Eigentlich müsste der Bauherr nach dem Entwurf, also nach der 3, die Pläne freigeben, und danach sind wir als Fachplaner verpflichtet, so baubar zu planen, dass die Firma mitarbeiten kann.

Warum gehört die Prüfung der Montageplanung in die Leistungsphase 5?

Sören: Ein Teil der Leistungsphase 5 ist gemäß HOAI auch die Prüfung der Werk- und Montageplanung.

Roman: Die Prüfung der Montageplanung ist der Abschluss der Leistungsphase 5, obwohl sie zeitlich erst nach der Leistungsphase 7 kommt und die 8 einleitet. Eine abgeschlossene und geprüfte Montageplanung ist die Basis für den Bau in der Leistungsphase 8. Oft wird gedacht, das sei Teil der 8 — nein, es ist Leistungsphase 5.

Sören: Deswegen kann man sie auch nicht vollständig abrechnen.

Roman: Richtig, und es sind noch einige Leistungspunkte, die dort vorgesehen sind. Ich hatte vier in Erinnerung.

Sören: Das ist nicht unerheblich.

Welche Missverständnisse entstehen beim Gefahrübergang zur ausführenden Firma?

Roman: Die Montageplanung ist erst einmal ein Weg voller Missverständnisse. Die Planer versuchen, den gesamten Planungsprozess, der über zwei bis drei Jahre lief, in Plänen und Beschreibungen abzubilden und der ausführenden Firma auf den Tisch zu legen mit der Aussage: Das kannst du so bauen. Das ist anspruchsvoll.

Sören: Das Ziel ist, das Allumfassende zu beschreiben — durch Zeichnungen, Schemata und Berechnungen. Aber die Komplexität der Gebäude führt immer wieder zu Problemen.

Roman: Wenn wir die Ausführungsplanung abschließen und übergeben, haben wir als Planer und auch als Bauherr eine Haftung dafür übernommen: Das Planungs- und Bauherrenteam hat gesagt, das ist das Gebäude, das ist das Modell, dafür stehen wir gerade. Dann soll die Haftung auf die ausführende Firma oder den GU übergehen. Da gibt es Zielkonflikte: Dass der GU sagt, ich übernehme die Haftung für das, was ihr mir auf den Tisch legt, und baue genau das — das ist nicht unbedingt in seinem Sinne, das ist riskant. Das ist ein Risikomanagement, das die betreiben.

Sören: Sie bekommen nur das fertige Produkt, am Prozess dorthin waren sie nicht beteiligt.

Roman: Auf der anderen Seite haben sie ein Wissen, das die Planer nicht haben. Der Vorwurf in Richtung Planer lautet oft: Ihr seid Theoretiker, ihr wisst nicht, wie das funktioniert — wenn man Schellen und Halterungen mit einberechnet, passt euer Gefälle oder eure Trassen gar nicht. Interessant ist die Regelung in der VOB/C: Die ausführende Firma kümmert sich um alles, was Halterung und Befestigung angeht, das ist Teil der Montageplanung. Das muss der Planer nicht liefern, aber er muss die Platzbedarfe dafür angeben. Die ausführende Firma muss das dann so detaillieren, dass es baubar ist, und auf Probleme hinweisen.

Warum sollte die ausführende Firma die Ausführungsplanung schon in der Angebotsphase prüfen?

Roman: Ich bin dazu übergegangen, die Prüfung der Ausführungsplanung durch die ausführende Firma so früh wie möglich zu erzwingen — schon in der Angebotsphase. Dann passiert es noch im Wettbewerb, dann ist es noch Schautanz: Die Firma will sich gut darstellen, muss aber später ein Risiko übernehmen. Das ist der richtige Zeitpunkt. Man sagt: Hier ist die Planlieferliste der Ausführungspläne, die ist aus unserer Sicht vollständig, bestätige mir das und sag, dass du damit die Haftung für das Gebäude übernehmen kannst, auch wenn du noch nicht alle Pläne prüfen konntest. Man könnte sogar weiter gehen und sagen: Prüfe alle Pläne und übernimm die Haftung. Dann dauert der Angebotsprozess aber gefühlt ein halbes Jahr.

Sören: Auf einen Weg muss man sich verständigen: Wenn ich hinten heraus mehr Ruhe habe und die ausführende Firma dränge, sich frühzeitig aktiv damit auseinanderzusetzen und nicht erst einen Monat vor Baubeginn die Werk- und Montagepläne aufzubereiten, ist das ein Weg — früher einbeziehen und mehr gemeinsam gehen. Das kann man auch charmant tun.

Roman: Charmant tun und vor allem offen ins Leistungsverzeichnis aufnehmen. Die Diskussion, die Montageplanung sei nur eine Nebenleistung, die man im Vortext kurz beschreibt, finde ich schwierig. Ich finde es richtig, sie als eigene Position ins LV zu bringen. Dann können die Firmen sauber kalkulieren — vielleicht brauchen sie einen Nachunternehmer für Zeichnungen oder einen Prüfer. Dann kostet es eben 15.000 Euro, aber es ist eine Leistung, die abgerechnet werden kann, sobald sie erbracht und geprüft ist. Und ich kann genau hineinschreiben, was ich möchte. Unsere Erkenntnis ist wieder die VDI 6026: Wir gehen jetzt dazu über, uns nicht nur darauf zu beziehen, sondern komplett als LV-Position zu beschreiben, was abzugeben ist. Man kann die Liste, die wir auch im Seminar besprechen und verteilen, einfach als Fachplaner ins LV schreiben. Dann ist klar, was zu liefern ist.

Wie senkt man das Risiko beim Übergang von der Planung zum Bau?

Sören: Es hilft, nicht ins baubegleitende Planen einzusteigen, sondern frühzeitig ranzugehen, damit man auf dem Weg sicher ist.

Roman: Auf jeden Fall. Für mich ist dieser Übergang von der Planung zum Bau eines der größten Risiken, das muss hart verfolgt werden. Ich sehe immer wieder, dass wir die Montageplanung halbherzig einfordern und die Ausführungsplanung nur halbherzig korrigieren. Jetzt kommen wir zu einem schwierigen Thema: mangelhafte Ausführungsplanung. Ich finde es richtig, wenn eine ausführende Firma eine Mangelanzeige schreibt und sagt, die Ausführungsplanung ist mangelhaft. Dann habe ich ein Schriftstück, auf dem steht, was mangelhaft ist. Und als Planer darf ich nacherfüllen — das ist mein gutes Recht, das sagen das BGB und die anderen Verträge. Dann kann die Firma nachweisen, dass ein Plan fehlt oder ein Plan nicht richtig ist.

Sören: Weil wir auf einem perfekten TGA-Projekt unterwegs sind, fordern wir genau das ein: Guckt euch frühzeitig die Listen an, prüft, ob ihr vollständig seid, und fangt nicht erst einen Monat vor Baubeginn an.

Roman: Ganz genau, sondern macht das ein halbes Jahr vorher. Das Schöne in der TGA ist: Du hast meist den Baubeginn Rohbau, und dann dauert es ein halbes Jahr, bis die TGA-Gewerke kommen. In diesem halben Jahr kann man wunderbar die Ausführungsplanung prüfen, Mangelanzeigen schreiben und die Montageplanung erstellen. Ich will wirklich wissen, was an meiner Planung falsch ist — benennt es, dann kümmere ich mich um das Abstellen des Mangels, sodass es baubar wird. Erst wenn die Montageplanung komplett und geprüft ist, darf der erste Monteur auf der Baustelle erscheinen.

Welche vorgezogenen Leistungen bilden die kritische Schnittstelle zum Rohbau?

Sören: Das führt zum nächsten Thema: terminliche Schnittstellen zwischen Rohbau und TGA. Wir haben vielleicht nicht alle Firmen rechtzeitig beauftragt, und der Rohbau hat schon angefangen.

Roman: Wir können die Ausführungsplanung aber noch abschließen. Die Schnittstelle sind vor allem Blitzschutz und Grundleitung — da muss die TGA vorher ran. Vorher muss ein LV fertig sein, am besten ist vorher eine andere Firma oder der Rohbauer selbst beauftragt, der Blitzschutz und Grundleitung verlegt. In der Bauausführung habe ich da schon viel Mist erlebt: Wenn ein Rohbauer für ihn fachfremde Leistungen erbringt und Nachunternehmer sucht, kann es schiefgehen. Liebe TGA-Fachplaner, liebe Bauherren: Blitzschutz und Grundleitung sind die zwei Hauptthemen. Das ist eine vorgezogene Leistung und eine besonders schwierige, intensive Schnittstelle zum Rohbau. Grundleitung bedeutet Prüfung von Druckprüfprotokollen, am besten begleitet man die Druckprüfung selbst — auch da wurde schon geschludert. Beim Blitzschutz die Fahnen prüfen, ein paar Fotos machen und checken, dass alles sauber in der Bewehrung befestigt ist.

Sören: In den Beton hineinzugucken ist nicht ganz einfach.

Roman: Deswegen muss jemand auf der Baustelle sein, der Fotos macht und das prüft. Ich finde es okay, wenn der Bauleiter für den Hochbau ein paar Fotos macht und sie zum Fachplaner schickt, weil der Fachplaner noch gar nicht auf der Baustelle ist, sondern noch mit Montageplanung, Prüfen und dem Korrigieren der Ausführungsplanung beschäftigt ist. Wenn das Hand in Hand geht, ist es ein gemeinsames Gewerk — wichtig für den guten Start ins Bauen.

Das waren die wesentlichen Punkte aus der Ausführungsplanung. Wir wiederholen kurz die Hauptthemen: Erstens Änderungen — super fokussiert sein, jede kleine Änderung ernst nehmen und mit einer Entscheidungsvorlage belegen. Zweitens die Montageplanung als Prüfung der Ausführungsplanung und als Gefahrübergang: Die ausführende Firma betreibt Risikomanagement, hat etwas davon, wenn sie Mängel anzeigt, und plant am Ende sauber. Drittens vorgezogene Leistungen — Grundleitung und Blitzschutz. Das sind für uns die wesentlichen Themen, die zum perfekten TGA-Projekt führen. Wir bedanken uns fürs Zuhören und freuen uns auf das Seminar, das bald wieder stattfindet.

Häufige Fragen zu dieser Folge

Warum führen Änderungen in der Leistungsphase 5 zu so großen Problemen?

Die Leistungsphase 5 ist eine Planungsvertiefung mit hohem Detailgrad. Jede kleine Änderung am Grundriss oder an den Anlagen bringt Konsequenzen mit sich, wirft das Projekt zeitlich zurück und gefährdet Termine, Kosten und Qualität. Betroffen sind oft auch angrenzende Gewerke wie Tragwerksplanung und Schallschutz.

Sieht die HOAI eine Freigabe der Leistungsphase-5-Pläne durch den Bauherrn vor?

Nein. In der HOAI ist nicht vorgesehen, dass der Bauherr die Pläne der Leistungsphase 5 prüft oder freigibt. In der Praxis gibt es diesen Freigabeprozess trotzdem oft. Eigentlich müsste der Bauherr nach dem Entwurf (Leistungsphase 3) freigeben; danach sind die Fachplaner verpflichtet, baubar zu planen.

Warum gehört die Prüfung der Montageplanung zur Leistungsphase 5 und nicht zur 8?

Die Prüfung der Werk- und Montageplanung ist gemäß HOAI Abschluss der Leistungsphase 5, auch wenn sie zeitlich erst nach der Leistungsphase 7 erfolgt. Eine abgeschlossene und geprüfte Montageplanung ist die Basis für den Bau in der Leistungsphase 8. Weil sie zeitlich nachgelagert ist, lässt sie sich auch nicht vollständig vorab abrechnen.

Wer ist laut VOB/C für Halterung und Befestigung zuständig?

Laut VOB/C kümmert sich die ausführende Firma um alles, was Halterung und Befestigung angeht; das ist Teil der Montageplanung und muss der Planer nicht liefern. Der Planer muss jedoch die Platzbedarfe angeben, und die ausführende Firma muss so detaillieren, dass es baubar ist, und auf Probleme hinweisen.

Wann sollte die ausführende Firma die Ausführungsplanung prüfen?

So früh wie möglich, idealerweise schon in der Angebotsphase. Dann geschieht die Prüfung noch im Wettbewerb. Über eine Planlieferliste lässt sich die Firma die Vollständigkeit der Ausführungspläne bestätigen und die Haftungsübernahme erklären. Das vermeidet, dass die Firma erst kurz vor Baubeginn mit der Werk- und Montageplanung startet.

Wie sollte die Montageplanung im Leistungsverzeichnis behandelt werden?

Als eigene LV-Position statt als beiläufig im Vortext beschriebene Nebenleistung. So können Firmen sauber kalkulieren (etwa Nachunternehmer für Zeichnungen oder Prüfer einplanen), die Leistung ist klar abrechenbar, und der Fachplaner kann die abzugebenden Inhalte präzise vorgeben. Als Grundlage dient die Liste aus der VDI 6026.

Welche vorgezogenen Leistungen bilden die kritische Schnittstelle zum Rohbau?

Vor allem Blitzschutz und Grundleitung. Beides sind vorgezogene Leistungen und besonders schwierige Schnittstellen zum Rohbau. Grundleitung erfordert die Prüfung von Druckprüfprotokollen, idealerweise die Begleitung der Druckprüfung selbst. Beim Blitzschutz sollten die Fahnen geprüft und per Fotos dokumentiert werden, dass alles sauber in der Bewehrung befestigt ist.

Was passiert bei einer mangelhaften Ausführungsplanung?

Zeigt die ausführende Firma einen Mangel an, liegt ein Schriftstück vor, das benennt, was mangelhaft ist. Der Planer hat laut BGB und den übrigen Verträgen das Recht zur Nacherfüllung. Die Firma kann nachweisen, dass ein Plan fehlt oder fehlerhaft ist, woraufhin der Planer den Mangel abstellt, sodass die Planung baubar wird.

Zitate

Wir wollen nicht baubegleitend planen — wir wollen die Planung vorher perfekt abgeschlossen haben."

Roman Fritsches

Eine abgeschlossene und geprüfte Montageplanung ist die Basis für den Bau in der Leistungsphase 8."

Roman Fritsches

Erst wenn die Montageplanung komplett und geprüft ist, darf der erste Monteur auf der Baustelle erscheinen."

Roman Fritsches

Zahlen & Fakten

Die Prüfung der Werk- und Montageplanung ist Abschluss der Leistungsphase 5, erfolgt aber zeitlich erst nach der Leistungsphase 7 und leitet die Leistungsphase 8 ein.

In der TGA liegen zwischen Baubeginn Rohbau und dem Eintreffen der TGA-Gewerke meist etwa ein halbes Jahr, in dem die Ausführungs- und Montageplanung geprüft und erstellt werden kann.

Eine Montageplanung als eigene LV-Position kann beispielsweise rund 15.000 Euro kosten.

Quelle: Roman Fritsches

Glossar

Ausführungsplanung (Leistungsphase 5)
Planungsvertiefung, die ein baubares Modell des Gebäudes erzeugt; ihr Abschluss ist die Prüfung der Werk- und Montageplanung.
Entscheidungsvorlage
Dokument, mit dem jede Änderung belegt wird, damit alle Beteiligten vorsichtig und bewusst über projektgefährdende Änderungen entscheiden.
Mangelanzeige
Schriftliche Anzeige der ausführenden Firma, dass die Ausführungsplanung mangelhaft ist; der Planer hat daraufhin das Recht zur Nacherfüllung.
Montageplanung
Von der ausführenden Firma zu erstellende Detaillierung einschließlich Halterung und Befestigung; ihre Prüfung schließt die Leistungsphase 5 ab und ist Basis für den Bau.
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