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TGA-PlanungLeistungsphasen der TGA-PlanungFolge #67

tgabar · Bargespräche

Werk- und Montageplanung

Folge 6726.02.202315:25 minRoman Fritsches, Sören Janson
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Auf den Punkt

Die Werk- und Montageplanung schreibt die Ausführungsplanung des Fachplaners baubar fort und wird von der ausführenden Firma erstellt. Weil die VOB/C ihren Umfang kaum konkret regelt, empfiehlt sich eine eigene, bepreiste Position im Leistungsverzeichnis mit klarer Leistungsbeschreibung. Für größere TGA-Projekte sollte man rund ein halbes Jahr einplanen, um Bedenken früh zu klären und Mängelstreit zu vermeiden.

Transkript

Warum ist die Werk- und Montageplanung so ein schmerzhaftes Thema?

Roman: Moin moin und herzlich willkommen an der TGA-Bar. Wir stoßen heute mit alkoholfreiem Bier an und stimmen uns auf ein Thema ein, das mit der Baustelle zu tun hat.

Sören: Prost. Mit getränkträgiger Unterstützung quasi.

Roman: Es geht um Werk- und Montageplanung — ein schmerzhaftes Thema, sowohl für die Generalunternehmer als auch für Planer, Generalplaner und TGA-Fachplaner. Für die Architekten interessanterweise nicht: Da gibt es relativ wenig Werk- und Montagepläne. Eigentlich ist das in der VOB/C geregelt. Es gibt die DIN 18299 ff., in der für uns als Fachplaner steht, was die TGA als Planung abzuliefern hat. Der Architekt ist aber kein Fachplaner und kriegt anscheinend auch keine Montagepläne. Ich war überrascht — ich dachte, die bekämen eine Art Trockenbauplanung, wo der Trockenbauer zeigt, wo das Ständerwerk steht. Aber das gibt es nicht. Insofern ein Prozess, der von den Architekten gar nicht so verstanden wird. Und der kann sehr anstrengend werden, vor allem wenn ein Generalunternehmer hohe Ansprüche an die Ausführungsplanung hat und die spät oder gar nicht kommuniziert — erst wenn gebaut wird: „Die Pläne sind nicht da." — „Du wolltest doch morgen anfangen zu montieren." — „Nee, geht nicht."

Sören: Die Werk- und Montageplanung, die er wiederum vom Fachplaner erwartet hat.

Roman: Genau, und diese Erwartung äußert er dann einen Tag vor Montagebeginn. Das ist der schlechteste Fall. Dann gibt es eine Behinderungsanzeige und alle streiten sich.

Wer muss die Werk- und Montageplanung liefern — und auf welcher Grundlage?

Sören: Die Frage ist ja eigentlich eindeutig, wer sie zu liefern hat und auf welcher Grundlage.

Roman: So eindeutig ist es leider nicht. Es gibt die DIN und die VOB/C. Da steht drin, was die ausführenden Firmen im Rahmen der Montageplanung als vergütungsfreie Nebenleistungen zu machen haben. Das ist ziemlich unkonkret. Bei Elektro ist es konkreter als bei Heizung und Sanitär — da ist es nicht gut geregelt.

Warum sollte Montageplanung eine eigene, bepreiste Position im Leistungsverzeichnis sein?

Roman: Deswegen haben wir angefangen, den Umfang der Montageplanung konkret als Leistung im Leistungsverzeichnis zu beschreiben und zu bepreisen — dann steht dahinter: „kostet 5.000 Euro." Diverse Bauherren fragen: „Wieso muss ich das bezahlen?" Antwort: Ihr zahlt es sowieso. Ich habe selbst kalkuliert und weiß, wie das läuft: Auch wenn es nicht ausgeschrieben ist, legt die Firma die 5.000 auf die Gemeinkosten und rechnet es auf jeden Einzelnen zurück.

Sören: Es geht ja auch darum, über die Position zu beschreiben, welche Erwartungshaltung man an die Werk- und Montageplanung hat.

Roman: Genau. Liebe Bauherren, ganz deutlich: Diese Position ist immer hilfreich. Steht sie nicht drin, bezahlt ihr sie trotzdem — aber ihr könnt die Qualität nicht beschreiben, weil die Qualität in der VOB/C nicht geregelt ist. Hofft also nicht, dadurch Geld zu sparen, sondern nehmt eine echte Position „Montageplanung" rein — nicht als Vortext, weil wir gelernt haben, dass Vortexte bei Vergütungsfähigkeit und Einforderbarkeit so lala sind. Dahinter stehen dann 5.000 Euro und eine lange Liste, was zu liefern ist. Das tut keinem weh; für den Planer ist es ein bisschen Aufwand, aber die Position kopiert er ins nächste LV. Warum gibt es sonst Streit? Weil die Position fehlt und nicht klar ist, was zu liefern ist. Mein Tipp: die Position gleich als erste Leistung auf der Baustelle abfahren — „Ihre erste Leistung ist Position 12.3.4 Montageplanung, mindestens zwei Wochen vor Ausführung beziehungsweise zwei Wochen nach Beauftragung. Die können Sie dann auch abrechnen."

Wie viel Zeit sollte man für die Montageplanung einplanen?

Sören: Der Zeitpunkt ist das Nächste — wann muss was wie vorliegen.

Roman: Bei größeren Bauvorhaben haben wir uns ein halbes bis ein ganzes Jahr vorgenommen, um die Montageplanung komplett auszudiskutieren und zu erhalten. Das ist realistisch.

Sören: Bevor die erste Rohleitung zusammengesteckt wird.

Roman: Genau, vor den ersten Rohinstallationen würde ich ein halbes Jahr für die Montageplanung einplanen — bei Bauvorhaben ab etwa zwei Millionen TGA-Kosten. Und das ist zu moderieren: wöchentliche, zweiwöchentliche oder monatliche Termine mit der ausführenden Firma. „Ausführungsplanung übergeben und drei Wochen später die Montageplanung erhalten" habe ich noch nie erlebt. Meistens gibt es nach der Übergabe erst Rückfragen, dann eine Bedenkenanmeldung — die professionelle Firma schuldet das Melden von Bedenken nach VOB/B und muss sie schriftlich anzeigen. Als Planer würde ich mich da nicht zickig zeigen, sondern sagen: „Danke für die Bedenkenanzeige. Was soll ich anpassen, was fehlt?" Wenn das frühzeitig diskutiert wird, bevor jemand baut, ist der Stress weg. Wenn schon gebaut werden soll, die Terminpläne in Gefahr sind und die Ausführungsplanung angeblich unvollständig ist, kriegen alle einen Herzkasper.

Sören: Die Umsetzung ist schwierig, wenn man fünf Projekte gleichzeitig hat und keinen vollen Zugriff auf die ausführenden Firmen. Aber sich Möglichkeiten zu erarbeiten und festzuschreiben, wie man in der Bauphase miteinander arbeiten will, ist sinnvoll.

Wie sieht das ideale Rezept für den Projektstart aus?

Roman: Super sinnvoll und super wichtig. Mein konkreter Vorschlag: ein halbes Jahr Zeit nehmen bei Projekten ab zwei Millionen, vielleicht schon ab einer Million TGA-Kosten. Es sind ja meist nicht eine, sondern acht bis zehn ausführende Firmen. Man trifft sich regelmäßig und bespricht die Ausführungsplanung. Drei Monate haben die Firmen Zeit, die Ausführungsplanung anzusehen und Bedenken schriftlich anzuzeigen — macht das gleich, macht es am Anfang. Nach den drei Monaten sollten alle Bedenken bearbeitet und gelöst sein. Dieses halbe Jahr lässt sich wunderbar in den Rohbau hineinschieben — für die TGA ist der Rohbau eine schöne Phase, um sich in die Montagepläne hineinzudrehen. Nach drei Monaten switcht man Richtung Montagepläne: Die Firma zeigt sukzessive die ersten Montagepläne, der Fachplaner zeigt Bedenken an, wo es Probleme gibt. Am Ende, nach sechs Monaten, hat man eine baubare Planung — und idealerweise auch schon alle Nachträge auf dem Tisch, etwa weil ein anderes Produkt nötig ist. Diese Nachträge kann der Fachplaner sauber in den Prozess bringen und dem Bauherrn erläutern, bevor der Bau begonnen hat. Teil davon sind auch Fehler, die man ungern als Planungsfehler bezeichnet, sondern als Dinge, die im LV oder in der Funktionalleistungsbeschreibung nicht gut beschrieben wurden. Für mich ist das das Rezept für den perfekten Start: ein halbes Jahr Montageplanung — drei Monate Ausführungsplanung mit Bedenkenanzeigen, danach drei Monate Montageplanung und Nachträge erhalten.

Sören: Man kann die Runde mit einem Appell abschließen: für die Vorbereitung ausreichend Zeit einplanen, mehr Kommunikation und Koordination. Genug Zeit nehmen — auch im Gesamtprojekt und in der Bedarfsplanung — und die Zeit, bevor oder während der Beton fließt, sinnvoll nutzen, um ein rundes Paket zu schnüren.

Warum nimmt der Bauherr die Ausführungsplanung nicht ab?

Roman: Wo müssen wir uns im Projekt Zeit lassen? Bei der Bedarfsplanung und ihrem Nachhalten, beim Entwurf — wenn ein Objektplaner sagt „nach zwei Wochen haben wir den Entwurf", kann man auch sagen: nein. Und die Ausführungsplanung wird kritisch, wenn es Richtung Montageplanung geht, weil dann auf den Prüfstand kommt, was mit dem Architekten diskutiert wurde. Die HOAI sieht es so: Der Bauherr nimmt die Ausführungsplanung nicht ab, er muss sie auch nicht prüfen. Ich schulde ihm keine Prüfung der Ausführungsplanung. Stattdessen muss die ausführende Firma sie prüfen und sagen: „Die kann ich bauen." Danach kann sie eine Montageplanung erstellen. Diese Erkenntnis ist noch nicht in allen Köpfen.

Sören: Das liegt daran, dass wir alle so viel zu tun haben und gar nicht die Zeit, uns die Pläne vernünftig anzusehen.

Roman: Es liegt daran, dass wir zu wenig Projektmanagement machen und uns zu sehr freuen, wenn die Ausführungsplanung endlich abgeschlossen ist.

Welche Haftungsrisiken drohen, wenn keine Montageplanung eingefordert wird?

Sören: Dann nimmt man einfach die Ausführungsplanung als Richtung Montageplanung.

Roman: Genau — und wenn wir diesen Fehler machen, kommt das Thema Gewährleistungsübergang. Als Planer stecke ich bis zum Schluss mit drin. Stell dir vor, es gibt einen Mangel, und die Firma sagt: „Das war die Ausführungsplanung, danach habe ich gebaut." Dann kann ich als Planer nicht nachweisen, dass sie keine Montageplanung gemacht haben — ich kann höchstens behaupten, sie sei ihrer Pflicht nicht nachgekommen. Als Jurist würde man sagen: zu spät. Wenn der Mangel da ist und keine Montageplanung erstellt wurde, weißt du eigentlich nicht, ob das ursächlich war, und außerdem hättest du es vor dem Bauen machen müssen. Heißt: Fachplaner, unbedingt Montageplanung einfordern, sonst hängst du tief in Ausführungsmängeln drin.

Sören: Fällt man dann immer auf die Ausführungsplanung zurück? Wenn gebaut wurde und man die Werk- und Montageplanung erst danach einfordert — nach was wurde dann gebaut?

Roman: Dazu hatte ich zum Glück noch kein Gerichtsverfahren. Aber ich verstehe es so: Sachverständige sehen die Montageplanung als reine Fortschreibung der Ausführungsplanung. Es darf keine Änderung vorgenommen werden — keine Trassen verschoben oder verändert —, nur reine Fortschreibung: Beschriftung, Detaillierung, fehlende Maßangaben, Montageöffnungsgrößen (die sollten eigentlich schon drin sein). Genau deshalb sollte man konkret beschreiben, was man in der Montageplanung haben will. Erfolgt diese reine Fortschreibung nicht, zählt die Ausführungsplanung — und wenn dort ein Mangel war, der zum Ausführungsmangel führte, ist die Schuld ziemlich klar.

Welche Generalunternehmer will die tgabar zum Thema an die Bar holen?

Roman: Ich erlebe das über unseren Senior, der Sachverständiger für Heizungstechnik vor Gericht ist und krasse Geschichten zeigt — etwa eine undichte Fußbodenheizung, wo das Rohrmaterial selbst undicht war, ein Materialmangel, der in den Estrich ausdiffundiert ist. Vor Gericht wird so etwas täglich erstritten, deshalb ist es sehr sinnvoll, eine gute Montageplanung und alle Nachträge erhalten zu haben. Wir wollen das Thema mit Generalunternehmern besprechen — wie die das sehen. Wir haben Züblin und Caverion schon als Teilnehmer an der Bar, zwei sehr große GUs. Und ich habe ein drittes ausführendes Unternehmen am Start, eine 200-Mann-Bude aus dem Pott, die ich im VDI-Wissensforum-Seminar „Projektmanagement für die TGA" getroffen habe. Der Leiter kannte sich richtig gut aus und macht teilweise selbst Planung.

Sören: Aus unterschiedlichsten Blickwinkeln. Wer zuhört und sich berufen fühlt, mit uns an die Bar zu kommen, kann gerne eine E-Mail schreiben.

Roman: An roman@tgabar.de oder soeren@tgabar.de. Wir suchen GUs, die das Thema Montageplanung ausführlich mit uns besprechen. Ich wünsche mir Feedback zu meinem Vorschlag — oder auch eine Bedenkenanzeige. In diesem Sinne: Prost, zum Wohl.

Häufige Fragen zu dieser Folge

Was ist der Unterschied zwischen Ausführungsplanung und Werk- und Montageplanung?

Die Ausführungsplanung erstellt der TGA-Fachplaner. Die Werk- und Montageplanung erstellt die ausführende Firma und versteht sich als reine Fortschreibung der Ausführungsplanung — also Beschriftung, Detaillierung, fehlende Maßangaben und Montageöffnungen. Trassen oder Inhalte dürfen dabei nicht verändert werden.

Wo ist der Umfang der Werk- und Montageplanung geregelt?

In der VOB/C, konkret in den ATV der Reihe DIN 18299 ff., steht, welche Montageplanungsleistungen als vergütungsfreie Nebenleistungen gelten. Die Regelung ist jedoch unkonkret — bei Elektro etwas genauer als bei Heizung und Sanitär.

Warum sollte man die Montageplanung als eigene Position ins Leistungsverzeichnis aufnehmen?

Weil die VOB/C die Qualität nicht regelt. Nur über eine echte, bepreiste LV-Position (nicht als Vortext) lässt sich verbindlich beschreiben, was zu liefern ist, und sie ist einforderbar und vergütungsfähig. Bezahlt wird die Leistung ohnehin — über die Gemeinkosten der ausführenden Firma.

Wie viel Zeit sollte für die Montageplanung bei größeren TGA-Projekten eingeplant werden?

Bei Bauvorhaben ab etwa zwei Millionen TGA-Kosten empfiehlt Roman rund ein halbes Jahr: erst drei Monate für die Prüfung der Ausführungsplanung mit schriftlichen Bedenkenanzeigen, danach drei Monate für die Montageplanung und das Klären von Nachträgen — gut in die Rohbauphase einzuschieben.

Welche Pflicht hat die ausführende Firma gegenüber der Ausführungsplanung?

Sie muss die Ausführungsplanung prüfen, bestätigen, dass sie baubar ist, und Bedenken nach VOB/B schriftlich anzeigen. Der Bauherr nimmt die Ausführungsplanung nicht ab und muss sie nicht prüfen; auch der Planer schuldet keine eigene Prüfung.

Welches Haftungsrisiko trägt der Fachplaner, wenn keine Montageplanung eingefordert wird?

Tritt ein Ausführungsmangel auf und es gibt keine Montageplanung, kann der Planer kaum nachweisen, dass die Firma ihre Fortschreibungspflicht verletzt hat. Dann zählt die Ausführungsplanung — und ein dortiger Mangel fällt auf den Planer zurück. Deshalb sollte er die Montageplanung unbedingt einfordern und nachhalten.

Zitate

Diese Position ist immer, immer, immer hilfreich. Und wenn die da nicht drinsteht, werdet ihr sie trotzdem bezahlen."

Roman Fritsches

Ihre erste Leistung auf dieser Baustelle ist Position 12.3.4 Montageplanung — die hätte ich jetzt gerne."

Roman Fritsches

Fachplaner, unbedingt Montageplanung einfordern, sonst hängst du ganz, ganz tief mit drin in irgendwelchen Ausführungsmängeln."

Roman Fritsches

Zahlen & Fakten

Für die Montageplanung bei Bauvorhaben ab etwa zwei Millionen Euro TGA-Kosten sollte man rund ein halbes Jahr einplanen.

Quelle: Roman Fritsches

Roman gliedert das halbe Jahr in drei Monate Prüfung der Ausführungsplanung mit Bedenkenanzeigen und drei Monate Montageplanung mit Nachträgen.

Quelle: Roman Fritsches

An einem größeren TGA-Bauvorhaben sind meist nicht eine, sondern acht bis zehn ausführende Firmen beteiligt.

Quelle: Roman Fritsches

Eine eigene LV-Position Montageplanung kann beispielhaft mit 5.000 Euro bepreist werden.

Quelle: Roman Fritsches

Die Berufshaftpflicht deckt fünf Millionen Euro für Personenschäden und fünf Millionen Euro für Sachschäden.

Glossar

Bedenkenanzeige
Schriftliche Anzeige von Bedenken gegen die Ausführungsplanung, die die ausführende Firma nach VOB/B schuldet.
Nebenleistung (vergütungsfrei)
Leistung, die die ausführende Firma laut VOB/C ohne gesonderte Vergütung mit erbringen muss.
VOB/C
Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; regelt über die ATV (DIN 18299 ff.) u.a., welche Planungsleistungen als vergütungsfreie Nebenleistungen gelten — für die Montageplanung jedoch nur unkonkret.
Werk- und Montageplanung
Von der ausführenden Firma erstellte, baubare Fortschreibung der Ausführungsplanung (Beschriftung, Detaillierung, Maßangaben, Montageöffnungen) ohne inhaltliche Änderung von Trassen oder Lösungen.
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