TGA-Planung › Leistungsphasen der TGA-Planung › Folge #222
tgabar · BargesprächeArchitektur und TGA
Die Folge betrachtet das HOAI-Leistungsbild „Gebäude und Innenräume" aus TGA-Sicht und zeigt, wo Architekt und TGA-Planer zusammenarbeiten müssen. Kernthemen: die Genehmigungsfähigkeit als größtes Risiko des Architekten, Koordination und Integration der Fachplanung ab Leistungsphase 2 sowie das saubere, leistungsphasenweise Übergeben von Arbeitsergebnissen entlang des Wasserfallprinzips.
Transkript
Warum bringt die tgabar den Elefanten Architektur an die Bar?
Roman: Herzlich willkommen an der TGA-Bar.
Sören: Moin.
Roman: Sören, ich habe heute einen Elefanten mit an die Bar gebracht. Der sitzt zwischen uns. Ich möchte heute mit dir über Architektur und Architekten sprechen — und über das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume", das unsere Architekten erfüllen müssen. Ich weiß, dass das ein kontroverses Thema ist; es gibt diesen Spruch: Architekten sind Katzen und TGA-Planer sind Hunde.
Sören: Das ist die Möglichkeit, an die Architekten, die uns hören, zu sagen: Wenn wir hier Quatsch reden, dann kommt zu uns an die Bar und wir diskutieren. Genau das fehlt uns nämlich noch.
Roman: Ich habe letzte Woche das größte deutsche Architekturbüro gebeten, die Website tgabar.de zu öffnen und sich auf die Warteliste zu setzen. Wir haben konkret über Koordination und Integration der TGA gesprochen und über das, was wir in der tgabar erarbeitet haben — diese dreistufigen Entwurfsprozesse, in denen wir versuchen, alles zu integrieren. Dazu hole ich mir jetzt Feedback von den Architekten. 30 TGA-Planer sind sich einig, der Architekt muss ganz viel machen — und wir haben noch keinen Architekten gefragt.
Sören: Wir reflektieren ja auch selber, ob die eigene Wahrnehmung korrekt ist.
Roman: Ich habe gestern zum ersten Mal das Gefühl gehabt, ich verstehe den Druck und das Problem eines Architekten — und auch seine Haltung gegenüber dem TGA-Planer. Ich habe einmal die Perspektive gewechselt. Das war wie ein Mindblowing-Experiment.
Warum ist die Genehmigungsfähigkeit das größte Risiko des Architekten?
Roman: Ich habe nach dem Heiligtum des Architekten in diesem Projekt gefragt. Er sagte: Die Genehmigungsfähigkeit des Projektes ist mein größtes Heiligtum. Er hatte eine Aufgabe vor dem Wettbewerb, musste den Wettbewerb mit klaren Vorgaben erfüllen, hat ihn gewonnen, hatte richtig Aufwand, hat präsentiert und Geld dafür bekommen. Und jetzt kommt der TGA-Planer und sagt: Das Gebäude, das du im Wettbewerb entworfen hast, passt so nicht, da fehlen Technikflächen, da muss noch was aufs Dach.
Sören: Wieso gibt es keinen Wettbewerb für die TGA?
Roman: Gute Frage, das kann ich nicht beurteilen — ich nehme nur am Rande teil. Wir werden mal gefragt, einen Wettbewerb aus TGA-Sicht anzuschauen, Texte zu liefern, zu prüfen, Ideen einzubringen. Das finde ich cool.
Sören: Da müssten wir ein fester Bestandteil sein.
Roman: Eigentlich müsste jeder Architekt, der das hört: Schnappt euch im Wettbewerb einen TGA-Planer, die machen das gerne. Eine halbe Stunde bis Stunde gemeinsam über Technikflächen sprechen — ihr gewinnt dann auf jeden Fall. Ich habe das Thema Genehmigungsfähigkeit verstanden: Das ist ein richtiges Risiko für den Architekten. Wenn das Gebäude nicht genehmigungsfähig ist, können Vertragsstrafe und Schaden auf ihn zukommen. Und wir als TGA-Planer können da durchaus ein großer Risikofaktor sein, den er integrieren und koordinieren muss.
Was schuldet der Architekt in Leistungsphase 1 — und wo arbeiten TGA und Architekt zusammen?
Roman: Schauen wir in die Leistungsphase 1. Interessant fand ich die 1d: Der Architekt muss Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter erstellen. Da muss jemand eine Entscheidungsmatrix aufstellen, welchen TGA-Planer er empfiehlt und wer genommen wird. Wir werden also als TGA-Planer gerne oder ungerne vorgeschlagen.
Da steht auch noch das Klären der Aufgabenstellung drin, wie bei uns auch. Und als besondere Leistung die Bedarfsplanung beziehungsweise Bedarfsermittlung. Auch da müssen wir viel besser zusammenarbeiten: mit dem Architekten gemeinsam fragen, ob die Bedarfsplanung des Bauherrn vollständig ist, ob wir damit in die Leistungsphasen 1 und 2 einsteigen können, ob uns die Ziele und Zielkonflikte klar sind. Mein Appell, liebe TGA-Planer: Schaut beim nächsten Projekt auf die Bedarfsplanung — wenn es überhaupt eine gibt. Ansonsten setzt euch mit dem Architekten zusammen und stellt die Planungsgrundlage und die Kosteneinschätzung gemeinsam auf. Dann lernt man sich kennen und mag sich am Ende vielleicht lieber, statt in einen Zielkonflikt zu geraten.
Was bedeutet Koordination und Integration der Fachplanung in Leistungsphase 2?
Roman: Leistungsphase 2: Abstimmung der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte. Auch die Architektur schuldet den Hinweis auf Zielkonflikte. Wir hatten in der letzten Folge ausführlich beschrieben, wie man da rangehen könnte — etwa den Zielkonflikt Puffer in Schächten versus Flächeneffizienz. Ich habe noch nie gesehen, dass ein Zielkonflikt wirklich auf den Tisch gebracht und konstruktiv gelöst wurde. Das würde ich einfordern.
Dann kommt schon in der 2 die Koordination und Integration der Leistungen von Fachplanenden. Für mich heißt das: Das Brandschutzkonzept wird bitte mal im Grundriss dargestellt — so, dass es nutzbar wird: welche Brandwände, welche Türen, welche Qualitäten relevant sind. Ich habe mit einem Architekten gesprochen, er sagt: Es ist total ätzend, diese Brandschutzplanung in den Grundriss reinzuhacken, aber er macht es, weil es einen Vorteil für das gesamte Projekt hat. Bis in den Entwurf hinein ist sichergestellt, dass das, was der Brandschutzplaner sich vorstellt, sichtbar und vor allem diskutierbar wird. Koordinieren und integrieren heißt: Ich als Architekt sitze mit allen Fachplanern zusammen, habe die Brandschutzvorgaben in den Grundriss gebracht, und frage TGA und Tragwerksplaner: Ist das machbar, gibt es Probleme?
Sören: Da bräuchte es mal eine Elefantenrunde mit allen am Tisch — ohne konkretes Projekt, Butter bei die Fische.
Roman: In der 2 stehen außerdem Terminplan und die Vorverhandlung über die Genehmigungsfähigkeit. Wir haben festgestellt: Das größte Risiko ist, dass das Gebäude nicht genehmigungsfähig ist. Also muss der Architekt in der 2 schon Vorverhandlungen führen.
Was schuldet der Architekt im Entwurf (Leistungsphase 3)?
Roman: Dann kommt der Entwurf. Ein langer Text: Arbeiten der Entwurfsplanung unter Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen — zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische — auf Grundlage der Vorplanung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Vielleicht werden die Sätze in der neuen HOAI mal kürzer.
Berücksichtigen aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1 zu 100 — da müssen die Technikflächen drin sein, die Trassen, die wir vorgedacht haben, die Brandschutzpläne, vom Tragwerksplaner die Tabuzonen und vielleicht auch Regeldurchbrüche. Die Wortwahl wandert von 2 nach 3: Integration, Koordination und dann Berücksichtigung. Und wieder: Bereitstellung der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen. Für mich heißt das klar: In die Grundrisse müssen alle Leistungen der Fachplaner aus der 2 hinein, damit sie in der 3 daran weiterarbeiten können. Das ist ein harter Start — bevor die 3 richtig beginnen kann, muss die Architektur erst 3, 4 Wochen integrieren und koordinieren und die 2 zu Ende bringen.
Kurz zur 3: Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist dort eine besondere Leistung. Die vertiefte Kostenberechnung ist bei uns ein bisschen Standard. Ich habe von Professor Fuchs von Kapellmann gelernt: Wir schulden laut HOAI in der Kostenschätzung (Leistungsphase 2) eine Mengenabschätzung und in der 3 eine Mengenberechnung als Grundlage. Mit vielen TGA-Planern habe ich diskutiert, ob wir die auch herausgeben müssen oder ob das nur die Grundlage sein muss — das ist nicht klar. Mancher findige TGA-Planer bietet sein Mengengerüst als Sonderleistung an, andere nicht; ich gebe es einfach heraus, weil ich es ohnehin schulde. Beim Architekten steht in der 3 das Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung — die Mengendarstellungen sind dort wohl auch schon als Sonderleistung angelegt.
Warum ist die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) für den Architekten so kritisch?
Roman: In der Genehmigungsplanung haben wir als TGA-Planer nur zwei Punkte, die uns kaum interessieren — ein bisschen Entwässerungsgesuch, ein bisschen Lüftungsgesuch.
Sören: Für den Architekten ist das ein riesiges Risiko. Und es sind viel mehr Leistungspunkte.
Roman: Ich glaube, acht oder so. Da geht es ins Eingemachte, da läuft es voll auseinander: Wir sind in der 4 total entspannt, und die Architektur hat dort ihr größtes Risiko. Das hängt auch davon ab, in welchem Bundesland man ist.
Was heißt das Wasserfallprinzip für Ausführungsplanung und Vergabe (Leistungsphasen 5 bis 7)?
Roman: Dann kommt die 5: Nachdem wir gemeinsam in der 3 eine tolle Integrationsleistung abgeliefert haben, müssen wir in der 5 eigentlich nur noch bemaßen und ein paar Details erstellen — die Kleinigkeiten.
Gehen wir zur 6 — das war ein Scherz, erst die 5. Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im erforderlichen Umfang erstellen, mit allen notwendigen Einzelangaben bis hin zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für weitere Leistungsphasen. Das heißt: LVs der Leistungsphase 6 dürfen erst erstellt werden, wenn die Leistungsphase 5 abgeschlossen ist. Das hatte ich so noch nicht gelesen. Es ist ja ein Wasserfall — wir machen immer erst eine Leistungsphase komplett fertig und stellen die Arbeitsergebnisse als Grundlage für die Beteiligten bereit.
Nicht enthalten ist das Thema Werkplanung 1 bis 3, für das es inzwischen eine Definition vom Deutschen Bautechnik-Verein gibt. Mit drin ist das Überprüfen von Montageplänen der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktion. Ein Architekt erzählte mir, sie hätten keine Montagepläne, sie machten alles als Ausführungsplanung — das stimmt so nicht, hier steht, Montageplanung muss überprüft werden, zum Beispiel beim Trockenbau. Warum gibt es keine Montageplanung im Trockenbau? Warum muss der Trockenbauer nicht sagen, wo sein Ständerwerk steht und wo man nicht durchsoll? Aufwendig, aber auch ein Haufen Geld.
Sehr interessant in der 6: das Aufstellen eines Vergabeterminplans. Im HOAI-Kommentar habe ich gelesen: Der Architekt schuldet auch die Integration aller Vergaben der TGA. Wir als TGA-Planer müssen da nichts machen, nicht im Plan herumschreiben — wir müssen nur Termine nennen: Du bekommst das LV bis zum Termin X. Alles andere — wann vergeben wird, Ausschreibungsfristen, Submissionen — ist Leistung der Architektur, und dafür gibt es auch Leistungspunkte. Als Projektsteuerer fordere ich das hart ein.
Leistungsphase 7: Koordination der Fachplanung. Die Leistungsphase 8 nehmen wir uns ein andermal vor. Der Elefant möchte raus aus dem Raum — ich glaube, der ist eingeschlafen. Wir danken euch fürs Zuhören und freuen uns, wenn wir mit den Architekten an der TGA-Bar zusammenkommen. Bis dann.
Häufige Fragen zu dieser Folge
Was ist das größte Risiko des Architekten im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume"?
Die Genehmigungsfähigkeit des Projektes. Stellt der Architekt sie nicht sicher, drohen ihm Vertragsstrafe und Schadenersatz. Der TGA-Planer kann hier ein großer Risikofaktor sein, weil fehlende Technikflächen oder zusätzliche Dachaufbauten den Entwurf nachträglich infrage stellen — deshalb muss der Architekt die TGA frühzeitig integrieren und koordinieren.
Was bedeutet Koordination und Integration der Fachplanung beim Architekten konkret?
Der Architekt bringt die Beiträge der Fachplaner — etwa das Brandschutzkonzept mit Brandwänden, Türen und Qualitäten — in den Grundriss ein, sodass sie nutzbar und diskutierbar werden. Dazu setzt er sich mit allen Fachplanern (TGA, Tragwerk, Brandschutz) an einen Tisch und klärt, ob die integrierte Lösung machbar ist. Das beginnt laut Leistungsbild bereits in Leistungsphase 2.
Warum sollten TGA-Planer und Architekt die Bedarfsplanung gemeinsam prüfen?
Weil die Bedarfsplanung beziehungsweise Bedarfsermittlung als besondere Leistung in Leistungsphase 1 verankert ist und oft unvollständig oder gar nicht vorhanden ist. Architekt und TGA-Planer sollten gemeinsam prüfen, ob die Bedarfsplanung des Bauherrn vollständig ist, und gegebenenfalls Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung zusammen aufstellen, um Zielkonflikte früh zu erkennen.
Was schuldet der TGA-Planer bei den Mengen in den Leistungsphasen 2 und 3?
Laut HOAI schuldet er in der Kostenschätzung (Leistungsphase 2) eine Mengenabschätzung und in der Leistungsphase 3 eine Mengenberechnung als Grundlage der Kostenberechnung. Ob das Mengengerüst auch herausgegeben werden muss oder nur Grundlage ist, ist nicht eindeutig — manche TGA-Planer bieten es als Sonderleistung an, andere geben es ohne Aufpreis heraus.
In welcher Reihenfolge dürfen Ausführungsplanung und Leistungsverzeichnisse erstellt werden?
Nach dem Wasserfallprinzip: Die Leistungsverzeichnisse der Leistungsphase 6 dürfen erst erstellt werden, wenn die Ausführungsplanung der Leistungsphase 5 abgeschlossen ist. Jede Leistungsphase wird komplett fertiggestellt, und ihre Arbeitsergebnisse werden als Grundlage für die nachfolgenden Beteiligten bereitgestellt.
Wer ist für den Vergabeterminplan und die Integration der TGA-Vergaben zuständig?
Laut HOAI-Kommentar schuldet der Architekt das Aufstellen des Vergabeterminplans und die Integration aller Vergaben der TGA. Der TGA-Planer muss dafür nur die Termine nennen — etwa bis wann das Leistungsverzeichnis vorliegt. Wann vergeben wird sowie Ausschreibungsfristen und Submissionen sind Leistung der Architektur, die dafür auch Leistungspunkte erhält.
Muss der Architekt Montagepläne überprüfen, auch wenn keine erstellt werden?
Das Leistungsbild sieht das Überprüfen von Montageplänen der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktion vor. Roman kritisiert, dass es in Gewerken wie dem Trockenbau oft keine Montageplanung gibt, obwohl sie sinnvoll wäre — etwa um zu zeigen, wo Ständerwerk steht und wo nicht durchgegangen werden kann.
Zitate
„Die Genehmigungsfähigkeit des Projektes ist mein größtes Heiligtum."
— Roman Fritsches
„30 TGA-Planer sind sich einig, der Architekt muss ganz viel machen. Und wir haben noch keinen Architekten gefragt."
— Roman Fritsches
„In die Grundrisse müssen alle Leistungen der Fachplaner aus der 2 rein, damit die in der 3 daran weiterarbeiten können."
— Roman Fritsches
Zahlen & Fakten
30 TGA-Planer sind sich einig, dass der Architekt ganz viel machen muss — gefragt wurde dazu jedoch noch kein einziger Architekt.
Quelle: Roman FritschesIn der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) hat der TGA-Planer nur etwa zwei Leistungspunkte, der Architekt dagegen rund acht.
Quelle: Roman FritschesVor dem Beginn der Leistungsphase 3 muss die Architektur etwa 3 bis 4 Wochen die Beiträge der Fachplaner aus der Leistungsphase 2 integrieren und koordinieren.
Quelle: Roman FritschesGlossar
- Genehmigungsfähigkeit
- Die Eigenschaft eines Projektes, eine öffentlich-rechtliche Baugenehmigung zu erhalten; vom Architekten als größtes Risiko und Heiligtum bezeichnet, da bei Nichterfüllung Vertragsstrafe und Schaden drohen.
- Koordination und Integration
- Aufgabe des Architekten, die Beiträge der Fachplaner in den Grundriss bzw. Entwurf einzubringen, sodass sie nutzbar und diskutierbar werden, und sie mit allen Fachplanern auf Machbarkeit abzustimmen.
- Mengenberechnung
- In Leistungsphase 3 als Grundlage der Kostenberechnung geschuldete Mengenermittlung; in Leistungsphase 2 zunächst als Mengenabschätzung.
- Wasserfall(-prinzip)
- Vorgehensweise, bei der jede Leistungsphase komplett fertiggestellt wird, bevor die nächste beginnt; LVs der LPh 6 erst nach Abschluss der LPh 5.
- Zielkonflikt
- Widerstreit zweier Planungsziele, der laut Leistungsbild offengelegt werden muss; Beispiel: Puffer in Schächten versus Flächeneffizienz.