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TGA-PlanungNachtragsmanagement in der TGA-PlanungFolge #56

tgabar · Bargespräche

Zusammenfassung Happy Hour am 28.10.22 an der tgabar.de

Folge 5620.11.202215:50 minRoman Fritsches, Sören Janson
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Auf den Punkt

Diese Folge fasst die dritte Happy Hour der tgabar.de vom 28.10.2022 zusammen. Über 70 Teilnehmer tauschten sich aus: Es startet eine Lounge Gebäudeautomation, die BIM-Allianz arbeitet an Schnittstellen, ein Syndikusanwalts-Regeltermin entsteht, und ausführlich besprochen wurde das Änderungs- und Nachtragsmanagement nach §10 HOAI mit Wiederholungs- und zusätzlichen Leistungen.

Transkript

Wie lief die dritte Happy Hour der tgabar?

Roman: Moin, moin. Herzlich willkommen aus Hamburg zum einzigen Podcast von der tgabar.de, von Sören Janson und mir, Roman Fritsches. Wir hatten eine schöne Happy Hour an der Bar.

Sören: Die mittlerweile dritte.

Roman: Die dritte Happy Hour — und es werden immer mehr, keine Abgänge. Diesmal waren es über 70 Teilnehmer. Ich hatte mit einer Verdoppelung gerechnet; es ist verrückt, alle Leute synchron gleichzeitig zusammenzubekommen. Ich habe von Microsoft gehört, dass wir bis zu 10.000 Leute in einen MS-Teams-Termin bekommen können — das Ziel ist klar: alle Büros.

Roman: Wir machen jetzt eine kurze Rekapitulation der Happy Hour vom 28.10. an der tgabar. Es gibt dazu auch ein Video, das ich an alle Gäste verschickt habe, mit Kapitelübersicht und automatischen Untertiteln. Man kann es in doppelter oder dreifacher Geschwindigkeit anschauen. Hier im Podcast machen wir es in etwa zehn Minuten.

Was passiert in der neuen Lounge Gebäudeautomation?

Roman: In der Gebäudeautomation haben wir einen großen Schritt gemacht: Claudius Schade ist jetzt als Barkeeper mit dabei.

Sören: Er hat die tgabar genutzt, um Grundlagen vorzustellen, und das als Kick-Off genommen, um die Lounge Gebäudeautomation zu starten. Er hat nach weiteren Mitstreitern gefragt; einige haben sich gemeldet.

Roman: Ein paar Namen aus dem Name-Dropping: Tobias Potz ist dabei, auf LinkedIn bekannt mit seinem Potz-Cast. Dann Werner Wittauer, der in Bayreuth das IMB leitet — das Institut bildet bereits den Fachwirt Gebäudeautomation aus. Außerdem Guido Brück, Jens Köstler, Jörg Kegel und Christian Lange — alles Profis. Wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse.

Sören: Sie treffen sich am Donnerstag, den 17.11. Wer sich einklinken will: E-Mail an roman@tgabar.de, dann vermitteln wir.

Roman: Claudius bekommt eine eigene E-Mail-Adresse, claudius@tgabar.de. Als Erstes wollen sie einen Kommentar zur VDI 3814 schreiben — der Norm, die die Gebäudeautomation und ihre Qualitätsanforderungen beschreibt. Ich habe von Werner Wittauer gelernt, dass es ein Blatt 6 gibt, an dem er mitgewirkt hat: Dort stehen Qualifikationsanforderungen an GA-Planer — was man können muss, um GA-Planer zu sein, und was Architekten können müssen, um GA integrieren zu können. Eine richtig große Matrix.

Was tut sich im Bereich BIM?

Roman: Im Bereich BIM ist Lars Schumacher sehr aktiv geworden. Er hat sich letzte Woche mit der BIM-Allianz getroffen — einem Zusammenschluss großer Architekturbüros zum Thema BIM. Es gibt sehr viele BIM-Kollaborationen.

Sören: Allianzen.

Roman: Allianzen. Für mich ist die Frage, wie man das alles zusammenführt. Ich habe eine neue Website gefunden, die Anwendungsfälle zum Download beschreibt. Sie haben beschlossen, das Thema Schnittstellen zu bearbeiten — das finde ich spannend, dass sie das gemeinsam machen. Am 6.12., kurz vor der nächsten Happy Hour, treffen sie sich nochmal, um ins Detail zu gehen. Wer mitmachen will: an roman@tgabar.de oder an Lars unter lars@tgabar.de.

Wir haben zwei Lounge-Leiter für die Lounge BIM gefunden: Reinhard Wimmer steht vorne, ist aber Professor und muss Vorlesungen halten, was es mittwochs schwierig macht. Seine Vertretung ist Sven-Erik Korff von M&P, der ebenfalls organisiert.

Sören: Am 9.12. ist unsere nächste Happy Hour. Da kann Lars berichten, was in der Zwischenzeit passiert ist.

Welche Standards-Lounges entstehen noch?

Roman: Wir haben festgestellt, dass sich Leute von der Happy Hour abmelden, wenn sie nicht kommen — wir haben sogar Entschuldigungs-Mails bekommen.

Sören: Aber jeder Anständige, der nicht kann, entschuldigt sich ja auch.

Roman: Wir haben das Thema Vertragsverbesserung vorangebracht. Es wird eine Lounge Grundlagen und Standards geben. Die Idee ist, dass sich die Syndikusanwälte der Büros und alle Rechtsinteressierten regelmäßig austauschen. Ich organisiere gerade einen Regeltermin alle drei Monate. So lassen sich Standards und Qualität schnell heben, wenn man sich mit den Profis zusammentut — und das ist auf beliebig viele Themen ausrollbar.

Sören: Man muss ja nicht immer das Rad neu erfinden.

Roman: Außerdem hatten wir zwei Runden: eine zur Nachwuchsgewinnung für die TGA-Fachplanung. Da haben sich inzwischen über 23 Standorte gefunden, die gemeinsam auf Nachwuchsgewinnung gehen wollen. Dazu machen wir eine eigene Folge.

Was wurde zum Änderungs- und Nachtragsmanagement nach §10 HOAI besprochen?

Roman: Das Änderungs- und Nachtragsmanagement haben wir ausführlich besprochen. Es steht im §10 der HOAI. Wir haben vier Begriffe im Detail geklärt. Der erste ist der Unterschied zwischen Wiederholungsleistung und zusätzlicher Leistung. In §10 Absatz 1 geht es darum: Ändern sich die anrechenbaren Kosten oder Flächen, dürft ihr den Vertrag anpassen. Ist eine Wiederholung eurer Grundleistung notwendig, dürft ihr ihn ebenfalls anpassen. Beides müsst ihr aber schriftlich tun — ihr und der Auftraggeber müssen unterschreiben. Gute Projektleiter spielen das über das gesamte Projekt.

Mit den Honorarsätzen von 2011 und den aktuellen Planungsverzögerungen ist das hochinteressant. Fast jeder hat gerade einen Planungsstopp auf dem Tisch — die privaten Auftraggeber stoppen oder pausieren in vielen Fällen. Wir haben ein Bauvorhaben, bei dem sich zwei Bauteile aufteilen: Das eine wird weitergemacht, das andere pausiert. Das berechtigt zu einer Wiederholung von Grundleistungen beziehungsweise zu zusätzlichen Leistungen, weil wir die Planung zeitlich versetzen.

Sören: Wird dann etwas komplizierter, würde ich sagen.

Roman: Kompliziert zu berechnen. Der Architekt trennt jetzt auch in zwei Gebäude auf und teilt sein Angebot auf; wir hängen uns dran. Es wäre dumm, sich durch Kapazitätsverschiebungen und Wiederholungsleistungen das Honorar nicht geltend zu machen.

Dann haben wir die zwei Begriffe Planungsänderung und Planungsfortschreibung besprochen. Planungsänderung ist das, was der Planer benennt: Das ist eine Änderung, ich muss meine Leistungsphase wiederholen oder eine zusätzliche Leistung erbringen. Die Bauherrschaft sagt dagegen, das sei eine reine Fortschreibung der Leistungsphase 2 zu 3. In der 2 hieß es Kirche, in der 3 wird es ein Gewerbeobjekt — von der Funktion grundsätzlich dasselbe.

Fortschreibung ist für mich das Unwort des Jahres. Wir hatten zwei Tipps: Erstens berechtigt eine Bauzeitverlängerung genauso wie Planungsverzug zu einer Wiederholung von Grundleistungen — man kann an den Leistungspunkten dann zum Beispiel nicht bis 35 gehen, sondern bis 45, 50 oder 60. Zweitens die wichtige Info, die Teilabnahme nach Leistungsphase 3 in den Vertrag zu bringen.

Sören: Da bin ich auf deren gesammelte Meinung gespannt.

Roman: Immer schön Teilabnahme. Es ist unfair, wenn ein Bauherr hinterher sagt, die Leistungsphase 3 sei nie beendet und damit nicht abgenommen worden.

Sören: Ich versuche seit Jahren, die Unterschrift unter sämtliche Projekte zu kriegen. Das ist schwierig, da werden alle nervös — es wird ja verbindlich. Das wollen sie nicht, solange der Beton nicht hart wird.

Roman: Wir haben eine Planungseinigung beziehungsweise Änderungsvereinbarung vorgestellt und am Schluss das Nachtragsmanagement mit ein paar Kategorien beschrieben. Neben den zwei Planungsfehler-Kategorien gibt es fünf weitere Gründe für Nachträge: Änderungen, gestörter Bauablauf, Ersatz, zusätzliche Anforderungen von Behörden — und auch einen Vergabegewinn.

Sören: Man muss ja nicht nur über das Schlechte reden. Es gibt auch positive Auswirkungen, die man gegenrechnen muss.

Roman: Genau, die Waage halten. Zum Abschluss hat Claudius nochmal sehr anschaulich die Unterschiede zwischen VDI 6026, VDI 3814 und der Praxis über verschiedene Leistungsphasen erläutert.

Was steht bei der nächsten Happy Hour am 9.12. an?

Sören: In der finalen Abstimmung haben wir geschaut, was wir uns am 9.12. anschauen wollen. Ganz oben auf der Liste stand digitales und agiles Projektmanagement. Roman und ich nehmen uns das vor und zeigen es in Echtzeit am Mural-Board.

Roman: Du hast ja alles im Paket: MS Teams, Asana, Kanban und so weiter. Wichtig ist wie immer, das Warum und den Hintergrund zu verstehen und die Anwendung richtig für uns in der TGA zu nutzen.

Roman: Weitere Themen am 9.12.: Energiewende in der TGA — Best Practices für CO2-neutrale Gebäude, Lars' Vorschlag. Geht überhaupt CO2-neutral? Mit Direct Air Capture lässt sich CO2 aus der Luft abscheiden. Es gibt also eine Technikrunde zum klimagerechten, ressourcengerechten Bauen. Dazu Time-Boxing, die Kooperation mit BIM-Objektplanenden — die BIM-Allianz und ihre zwei Treffen werden von Lars, Reinhard und Sven-Erik rekapituliert, auch zum Thema Schnittstellen; Lars fordert einen sofortigen Schnittstellenkatalog. Und das Thema Mentoring für junge Projektleitende in der TGA-Fachplanung, zu dem es schon eine eigene Folge gibt.

Wir freuen uns auf die Happy Hour am 9.12. um 10 Uhr — schön in die Vorweihnachtszeit, noch einmal an die Bar mit Freunden.

Sören: Eine wirklich entspannte Jahreszeit. Ciao.

Häufige Fragen zu dieser Folge

Was regelt §10 der HOAI beim Änderungs- und Nachtragsmanagement?

§10 HOAI unterscheidet Wiederholungsleistungen und zusätzliche Leistungen. Ändern sich die anrechenbaren Kosten oder Flächen, darf der Vertrag angepasst werden; ist eine Wiederholung der Grundleistung notwendig, ebenfalls. Beides muss schriftlich erfolgen und von Planer und Auftraggeber unterschrieben werden.

Was ist der Unterschied zwischen Planungsänderung und Planungsfortschreibung?

Eine Planungsänderung benennt der Planer, wenn er eine Leistungsphase wiederholen oder eine zusätzliche Leistung erbringen muss. Eine Planungsfortschreibung ist aus Sicht der Bauherrschaft eine reine Weiterführung der Leistungsphase (etwa von Phase 2 zu 3), bei der die Funktion grundsätzlich dieselbe bleibt.

Welche Gründe für Nachträge wurden in der Happy Hour genannt?

Neben den zwei Planungsfehler-Kategorien wurden fünf weitere Gründe genannt: Änderungen, gestörter Bauablauf, Ersatz, zusätzliche Anforderungen von Behörden sowie ein Vergabegewinn als positive Auswirkung, die man gegenrechnen sollte.

Zitate

Man muss ja nicht immer das Rad neu erfinden."

Sören Janson

Fortschreibung ist das Unwort des Jahres für mich."

Roman Fritsches

Zahlen & Fakten

An der dritten Happy Hour der tgabar.de am 28.10.2022 nahmen über 70 Teilnehmer teil.

Quelle: Roman Fritsches

Über 23 Standorte haben sich gefunden, die gemeinsam auf Nachwuchsgewinnung für die TGA-Fachplanung gehen wollen.

Die Honorarsätze, mit denen aktuell gearbeitet wird, stammen aus 2011.

Quelle: Roman Fritsches

Glossar

§10 HOAI
Regelt Wiederholungs- und zusätzliche Leistungen: Bei Änderung anrechenbarer Kosten/Flächen oder notwendiger Wiederholung der Grundleistung darf der Vertrag angepasst werden, schriftlich und beidseitig unterschrieben.
Happy Hour (tgabar)
Monatliches Online-Treffen der tgabar-Gemeinschaft mit Austausch zu Standards, Werkzeugen und büroübergreifenden Projekten der TGA-Fachplanung.
Planungsfortschreibung
Aus Sicht der Bauherrschaft eine reine Weiterführung einer Leistungsphase, bei der die Funktion grundsätzlich dieselbe bleibt.
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