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TGA-PlanungLean und IPA in der TGA-PlanungFolge #91

tgabar · Bargespräche

TGA-Planungsbüros als Nachunternehmer

Folge 9113.08.202316:40 minRoman Fritsches, Sören Janson
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Auf den Punkt

Beim Generalplaner-Modell schließt der Bauherr nur einen Vertrag, der TGA-Planer arbeitet als Nachunternehmer. Vorteil ist ein vertrauensvolles, eingespieltes Team. Nachteile sind aus TGA-Sicht der aufgedrückte Generalplaner-Vertrag, der geforderte Nachunternehmer-Nachlass trotz Generalplaner-Zuschlag und die Pay-when-paid-Klausel. Die ARGE auf Augenhöhe ist die fairere Alternative, vor allem bei hohem TGA-Anteil.

Transkript

Was unterscheidet den Generalplaner vom TGA-Generalplaner?

Roman: Moin und herzlich willkommen aus Hamburg an der TGA-Bar. Bei unseren Bargesprächen zwischen Sören Janson und mir, Roman Fritsches, sind ja auch Generalplaner immer wieder Thema. Heute stellen wir sie in den Mittelpunkt: Warum macht man Generalplanung, warum wollen Bauherren das so gern, wie ist das für die Generalplaner, und wie für die TGA-Planer, die dann als Nachunternehmer arbeiten? Einleitend die Erkenntnis: Wir sind zum Teil selbst TGA-Generalplaner, planen also alle Gewerke. Und die Firma, in der du warst, hat auch alle Gewerke geplant.

Sören: Aber das ist nicht der Generalplaner, über den wir sprechen wollen.

Roman: Gut, dass wir das abgrenzen. Wir reden nicht über den TGA-Generalplaner, der alle Anlagengruppen mitbringt, sondern über den Generalplaner, der die gesamte Planung für ein Gebäude — Objektplanung, Fachplanung — in sich vereint und eine Schnittstelle für den Bauherrn bildet.

Warum entscheiden sich Bauherren für einen Generalplaner?

Sören: Das ist eigentlich der größte Punkt, weshalb sich ein Bauherr für einen Generalplaner entscheidet: Ich habe einen Ansprechpartner für alles.

Roman: Genau, theoretisch einen Ansprechpartner für alles. Und ich habe nicht fünf, sechs, zehn Verträge — mit Architekt, Freianlagenplaner, TGA-Planer, Tragwerksplaner, Schallschutzplaner, Energieberater, Baugutachter, Sachverständigem. Ich mache einen Vertrag mit einem Generalplaner. Das ist der Vorteil. Es gibt aber Missverständnisse: Ich hatte einen Bauherrn, der sagte, ohne Generalplaner integriere ja keiner seine Fachplanung. Doch — in der HOAI steht, dass die Objektplaner das machen müssen. Recht hatte er aber damit, dass die Koordination zwischen Freianlagenplaner und Objektplaner Gebäude in der HOAI nicht geregelt ist. Das ist dann dieser typische Generalplanerzuschlag von etwa fünf Prozent: Generalplaner nehmen gern einen Zuschlag dafür, dass sie das leisten. Bringen sie selbst mehrere Gewerke mit, haben sie die Koordinierung ohnehin schon drin.

Welche Koordination schuldet ein Objektplaner ohne Generalplaner-Vertrag?

Roman: Liebe Bauherren: Die Koordination der Leistung der Fachplaner gibt es sowieso. Was es ohne den Vertrag nicht gibt, ist die Koordination zwischen Freianlagenplaner und Objektplaner, denn der Freianlagenplaner ist selbst ein Objektplaner. Es gibt viele Schnittstellen und tolle Diskussionen, gerade bei LinkedIn: Wo ist die Grenze für den Architekten, wo für den Freianlagenplaner? Professor Fuchs hat sinngemäß gesagt, der Architekt sei wie ein Vampir — einen Meter aus dem Gebäude heraus zerfalle er zu Staub, dann kommt der Freianlagenplaner. So pauschal stimmt das nicht: Wenn ich als Architekt schulde, dass mein Gebäude nicht untergeht, muss ich auch mit den Teilen der Freianlagenplanung koordinieren, die Richtung Gebäude führen — Schatten, anfallendes Wasser. Diese Schnittstelle lässt sich im Generalplaner-Modell gut klären; in der Praxis habe ich allerdings noch nicht gesehen, dass Freianlagenplaner und Architekt vertraglich wirklich gut koordiniert waren.

Wie geht der Generalplaner mit Sonderleistungen und Verantwortung um?

Sören: Das Grundproblem, das wir auch als TGA-Fachplanungsbüros kennen: Ich hole mir einen Generalplaner und das Unausgesprochene regelt der dann schon. Dabei gibt es Spezialfälle, in denen jeder Planende etwas anders definiert. Dafür gibt es Verträge.

Roman: Und die schlank zu halten ist eine schlechte Idee. Man kann nicht sagen, du bist automatisch für alles verantwortlich und jede Sonderleistung hättest du einkalkulieren müssen. Da wehren sich Generalplaner zu Recht. Ich kann nicht plötzlich umsonst eine Lichtsimulation machen, weil der Bauherr animierte Treppenhäuser sehen will. Ich schulde als TGA-Planer Lichtberechnungen, keine Lichtsimulation. Will der Bauherr das, muss er es gesondert bezahlen — auch beim Generalplaner. Der Generalplaner trägt Verantwortung für alle Anlagengruppen und müsste eigentlich eine Qualitätssicherung machen, die richtigen Leute mitbringen und prüfen, ob Integration und Koordination vollständig sind. Wer macht Generalplanung? Viele ehemalige Architekturbüros, die schrittweise andere Disziplinen aufbauen, aber auch Projektsteuerer, die sich erweitern.

Sören: Da ist genau diese Koordinierungssache der Punkt: Wenn ich nicht organisch wachse, sondern anorganisch — also mich mit anderen Leistungsbildern verstärke —, sind es in sich noch funktionierende, selbstständig agierende Einheiten, die das erhoffte Gesamtbild aus ihrer Grundstruktur gar nicht mitbringen. Sie nennen sich Generalplaner XY, agieren aber strukturell eher wie eine ARGE.

Welche Vorteile hat das Arbeiten im Generalplanerteam für TGA-Planer?

Roman: Gutes Stichwort, die ARGE. Was bedeutet es für uns als TGA-Planer, in einem Generalplanerteam zu arbeiten? Es hat Vorteile, etwa eine vertrauensvolle Umgebung. Wenn ein Projekt schiefzugehen beginnt — meist wegen fehlender Bedarfsplanung, dem Klassiker —, fangen sonst Architekt und TGA-Planer an, gegeneinander zu arbeiten und um die Gunst des Bauherrn zu buhlen. Der Tragwerksplaner ist näher am Architekten, der TGA-Planer näher am Facility-Manager. Daraus entstehen Eigendynamiken und unschöne Situationen. Im Generalplanerteam hat man das nicht: Da wird unter sich gestritten, und ich als Bauherr bekomme nur eine integrierte Leistung und einen Ansprechpartner.

Warum soll der TGA-Planer einen Nachlass geben, obwohl der Generalplaner einen Zuschlag bekommt?

Roman: Dafür bezahle ich als Bauherr auch etwas extra. Generalplaner nehmen — mit Ausnahmen — einen Aufschlag von fünf bis zehn, teils 15 Prozent dafür, dass sie Leistungen integrieren, koordinieren und mehr Risiko tragen. Ich als TGA-Planer werde dagegen immer aufgefordert, einen Nachlass auf meine Leistung zu geben. Ich biete mit null Prozent an, und dann wird verhandelt, ob ich fünf oder zehn Prozent Nachlass gebe. Da frage ich: Warum trage ich das Risiko umsonst? Das ist doch nicht mein Problem.

Sören: Gute Grundlage.

Roman: Da geht es schon los. Dann kommt das Argument: Ich als Generalplaner entlaste dich, bin Ansprechpartner beim Bauherrn, nehme dir Kommunikation und Präsentationszwänge ab. Das Argument kommt immer, aber nach vielen Generalplaner-Projekten ist meine Erfahrung, dass es nie so ist. Es ist nicht vorteilhaft, weniger gegenüber dem Bauherrn zu kommunizieren, weniger präsent zu sein, die eigene Planung nicht offen zu zeigen, zu integrieren und zu diskutieren. Ich darf auch nicht in die Führung gehen, weil ich vertraglich Nachunternehmer und Letzter in der Nahrungskette bin. Damit kann ich Probleme schlechter offenlegen — und es ist auch nicht gewünscht, dass einer aus der Herde sich gegenüber dem großen Hirten aufmuckt.

Welche Vertrags- und Zahlungsrisiken hat der TGA-Nachunternehmer?

Sören: Dann wird der Flaschenhals wieder schmal.

Roman: Es gibt einen fiesen Flaschenhals, und die Kommunikation wird unechter und unehrlicher. Dazu kommen weitere Risiken. Es gibt einen Generalplaner-Vertrag, in dem alles vom Generalplaner abgefordert wird, und die Generalplaner versuchen, diesen Vertrag den TGA-Planern aufzubügeln — du schuldest alles, was da steht. Dann muss ich durchstreichen, was ich nicht schulde, und darüber gibt es Diskussionen. Die Vertragsverhandlung als Nachunternehmer ist also schon ätzend. Dann kommt der Nachunternehmer-Abschlag: Ich soll weniger bekommen, als ich direkt bekommen würde. Und drittens die Rechnungsstellung mit der Pay-when-paid-Klausel: Ich bekomme erst Geld, wenn der Generalplaner bezahlt wurde. Ich kenne aber sein Konto nicht und weiß nicht, wann er bezahlt wurde — ich kann das nicht prüfen. Ich will eine Rechnung stellen, weil ich eine Leistung erbracht habe, und dafür bezahlt werden. Ob du Geld vom Bauherrn bekommen hast oder nicht — etwa weil bei Tragwerksplanung oder Architektur etwas fehlt oder ihr euch gestritten habt —, ist dein Risiko, dafür bist du der Auftragnehmer. Wegen dieser ätzenden Vertragsverhandlung und schwierigen Rechnungsstellung nehme ich als Nachunternehmer inzwischen selbst Generalplaner-Zuschläge. Es gibt tolle Generalplaner und tolle Integrationsleistungen, gerade bei guten Architekturbüros. Aber, liebe Generalplaner: Es ist nicht fair, dafür einen Abschlag bei uns reinzunehmen, uns den gesamten Vertrag aufzudrücken und unsere Rechnung erst zu bezahlen, wenn ihr selbst Geld bekommen habt.

Warum ist die ARGE die fairere Alternative — und was hat IPA damit zu tun?

Sören: Es muss trotzdem ein Agieren auf Augenhöhe sein. Wer sich überlegt, das künftig mehr zu machen, sollte wohlbedacht an das herangehen, was da auf einen zukommt — nicht einfach denken, ich koordiniere ja sowieso und mache das jetzt für ein bisschen mehr Geld und trage das Risiko der Planungskollegen mit. Die Erwartung des Bauherrn ist eine ganz andere: Da übernimmt jemand alles, und deswegen drücke ich den fiesen Vertrag auf.

Roman: Das zweite ist, die offene Kommunikation über das Projekt aufrechtzuerhalten.

Sören: Es kann trotzdem die Chance sein, an die entsprechenden Projekte heranzukommen.

Roman: Klar, für TGA-Planer kann es ein Vorteil sein, wenn es ein vertrauensvolles Team ist, man sich von anderen Projekten kennt und das nächste Projekt gut läuft. Aber bitte geht fair miteinander um und hört mit diesen Abschlägen und den erst nach Zahlungseingang bezahlten Rechnungen auf. Als Alternative haben wir die ARGE — machen wir sehr gern, weil wir auf Augenhöhe sind. Es gibt eine Gesellschaft, an der alle gleichberechtigt beteiligt sind. Gerade bei Projekten mit hohem TGA-Anteil ist das fair. Der Architekt kann weiter mit kleineren Nachunternehmern wie Tragwerks- oder Schallschutzplanung arbeiten, aber die TGA als Nachunternehmer mitzunehmen halte ich bei Forschungsbauten oder Krankenhäusern mit viel TGA für zu riskant. Auch beim Generalplaner ist es im Zweifel zu riskant: Das Projekt ist irgendwann 100 oder 200 Millionen wert, und wenn dann ein halbes Jahr nicht bezahlt oder gestritten wird — was dann?

Sören: Vielleicht muss man, gerade mit Blick auf die ARGE, auch an andere Projektvergütungsmodelle herangehen, die wir schon besprochen hatten, um das Ganze ausgeglichener und fairer zu machen.

Roman: Du hattest mal das Verhältnis hergestellt, dass IPA-Projekte eine Form von Generalplanungsprojekten seien. Ein IPA-Vertrag ist eher wie ein Generalübernehmervertrag: Generalplanung plus Generalunternehmung, alles in einem, mit Finanzierung. Beim IPA-Vertrag arbeiten alle gleichmäßig auf Augenhöhe — beim klassischen GP-Konstrukt, wo der Architekt oder Generalplaner mein Auftraggeber ist, ist es garantiert keine Augenhöhe. Man könnte auch eine ARGE bilden, in der sogar eine Baufirma drin ist, die bis Leistungsphase 3 beratend dabei ist, Annahmen und Planung prüft, echte Baupreise liefert und Input gibt. Das wäre schon Richtung IPA — als erster Schritt, bevor man einen vollen IPA-Vertrag macht, eine ARGE-Leistung mit Beratungsleistung durch ein GU mitnehmen.

Sören: So Light-Varianten öffnen schneller die Türen. Entweder bleiben wir auf ewig an der HOAI verhaftet, weil die so toll ist, wie wir alle wissen — oder ich versuche einen Wandel schrittweise über kleine Bonbons, ohne gleich mit den drei abschreckenden Buchstaben zu kommen. Dieses Miteinander ist das Dauerthema im Bauen, ob als Generalplaner, als Nachunternehmer oder anders. Um zukunfts- und wettbewerbsfähig zu werden, müssen wir viel mehr über das Miteinander reden.

Roman: Ein Punkt ist, die ausführenden Firmen früher einzubeziehen. Der andere ist dieses Streiten um Geld und Leistung — das müssen wir anders hinbekommen. Es ist immer die Frage, wer in so einer Runde sein Gesicht wahrt, wer der Stärkste ist, wer am wenigsten zu tun hat und Aufgaben so abgibt, dass sie allen anderen um die Ohren fliegen. Das ist strukturell nicht einfach zu lösen.

Sören: Im Kleinen anzufangen, im Team oder im Generalplanerteam, ist ein guter Schritt.

Häufige Fragen zu dieser Folge

Was ist ein Generalplaner und worin unterscheidet er sich vom TGA-Generalplaner?

Der Generalplaner vereint die gesamte Planung eines Gebäudes — Objektplanung und Fachplanung — in sich und bildet eine einzige Schnittstelle für den Bauherrn. Der TGA-Generalplaner dagegen bringt nur alle Anlagengruppen der Technischen Gebäudeausrüstung mit, nicht die übrigen Gewerke.

Warum entscheiden sich Bauherren für einen Generalplaner?

Der Hauptgrund ist ein einziger Ansprechpartner für alles statt fünf bis zehn Einzelverträge mit Architekt, Freianlagenplaner, TGA-Planer, Tragwerksplaner, Schallschutzplaner, Energieberater, Baugutachter und Sachverständigen. Dafür nehmen Generalplaner typischerweise einen Zuschlag von rund fünf Prozent.

Wer koordiniert die Fachplanung, wenn es keinen Generalplaner gibt?

Die Koordination der Leistung der Fachplaner schulden laut HOAI ohnehin die Objektplaner — auch ohne Generalplaner-Vertrag. Nicht geregelt ist in der HOAI nur die Koordination zwischen Freianlagenplaner und Objektplaner Gebäude; diese Lücke ist ein Grund für den Generalplanerzuschlag.

Warum soll der TGA-Planer als Nachunternehmer einen Nachlass geben?

Aus Sicht der Hosts ist das nicht gerechtfertigt: Der Generalplaner erhält einen Zuschlag von fünf bis fünfzehn Prozent für Integration, Koordination und Risiko, fordert vom TGA-Planer aber zugleich einen Nachlass von fünf bis zehn Prozent. Der TGA-Planer bietet mit null Prozent an und trägt das Risiko dann faktisch umsonst.

Welche Nachteile hat die Nachunternehmer-Stellung für TGA-Planer?

Drei Punkte: Der Generalplaner-Vertrag wird dem TGA-Planer aufgedrückt, sodass dieser zunächst alles schuldet und mühsam herausverhandeln muss; es wird ein Nachunternehmer-Abschlag verlangt; und die Pay-when-paid-Klausel führt dazu, dass der TGA-Planer erst bezahlt wird, wenn der Generalplaner Geld vom Bauherrn erhalten hat — was er nicht prüfen kann.

Was ist die Pay-when-paid-Klausel und warum ist sie problematisch?

Sie besagt, dass der Nachunternehmer erst dann bezahlt wird, wenn der Generalplaner selbst Geld vom Bauherrn erhalten hat. Problematisch ist, dass der TGA-Planer nicht nachprüfen kann, ob und wann der Generalplaner bezahlt wurde, und so für Streitigkeiten zwischen Bauherr und anderen Planern haftet, obwohl er seine Leistung erbracht hat.

Welche Alternative zum Generalplaner-Modell empfehlen die Hosts?

Die ARGE (Arbeitsgemeinschaft): eine gemeinsame Gesellschaft, an der alle gleichberechtigt auf Augenhöhe beteiligt sind. Sie wird besonders bei Projekten mit hohem TGA-Anteil wie Forschungsbauten oder Krankenhäusern empfohlen, weil dort die Nachunternehmer-Stellung der TGA zu riskant ist.

Wie verhält sich ein IPA-Vertrag zum Generalplaner-Modell?

Ein IPA-Vertrag (Integrierte Projektabwicklung) ähnelt eher einem Generalübernehmervertrag — Generalplanung plus Generalunternehmung samt Finanzierung in einem — und stellt alle Beteiligten gleichmäßig auf Augenhöhe. Als niedrigschwelliger Einstieg schlagen die Hosts eine ARGE mit beratender GU-Leistung bis Leistungsphase 3 vor (Prüfen von Annahmen, Planung und echten Baupreisen).

Zitate

Ich habe einen Ansprechpartner für alles."

Sören Janson

Ich biete mit null Prozent an. Warum soll ich jetzt einen Abschlag machen? Du hast doch einen Zuschlag bekommen."

Roman Fritsches

Ich bin vertraglich Nachunternehmer, der Letzte in der Nahrungskette — und damit kann ich Probleme schlechter offenlegen."

Roman Fritsches

Wenn der Architekt oder Generalplaner mein Auftraggeber ist, dann ist es einfach keine Augenhöhe."

Roman Fritsches

Zahlen & Fakten

Der Generalplanerzuschlag für die Koordination, die in der HOAI nicht geregelt ist (zwischen Freianlagenplaner und Objektplaner), liegt typischerweise bei etwa fünf Prozent.

Generalplaner nehmen einen Aufschlag von fünf bis zehn, teils fünfzehn Prozent für Integration, Koordination und Risiko.

TGA-Planer werden als Nachunternehmer regelmäßig zu einem Nachlass von fünf bis zehn Prozent aufgefordert.

Bei einem Generalplaner-Modell muss der Bauherr statt bis zu zehn Einzelverträgen nur einen einzigen Vertrag schließen.

Glossar

ARGE
Arbeitsgemeinschaft; gemeinsame Gesellschaft mehrerer Planer, an der alle gleichberechtigt auf Augenhöhe beteiligt sind — als fairere Alternative zum Nachunternehmer-Verhältnis.
Generalplaner
Planer, der die gesamte Planung eines Gebäudes — Objektplanung und Fachplanung — in sich vereint und als einzige Schnittstelle gegenüber dem Bauherrn auftritt.
Generalplanerzuschlag
Aufschlag von etwa fünf bis fünfzehn Prozent, den der Generalplaner für Integration, Koordination und das Tragen zusätzlichen Risikos berechnet.
Nachunternehmer
Vertraglich nachgeordneter Planer (hier der TGA-Planer), der nicht direkt für den Bauherrn, sondern für den Generalplaner arbeitet.
Pay-when-paid-Klausel
Vertragsklausel, nach der der Nachunternehmer erst dann bezahlt wird, wenn der Generalplaner selbst vom Bauherrn Geld erhalten hat.
TGA-Generalplaner
Planer, der alle Anlagengruppen der Technischen Gebäudeausrüstung mitbringt (aber nicht die übrigen Gewerke wie Architektur oder Tragwerk).
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