TGA-Planung › Bedarfsplanung TGA-Planung › Folge #325
tgabar · BargesprächeBedarfsplanung light
Bedarfsplanung lässt sich in zwei Tiefen führen: „light" definiert Qualitäten grob mit einer Kosteneinschätzung — eine Grundleistung der Zielfindungsphase nach § 650p BGB, mit nur 0,1 Honorarpunkten vergütet. „Heavy" taucht je Anlagengruppe in die Details ein, entwickelt konkrete Ziele und ist bei komplexen Bauten wie Museen oder Laboren eine kostenpflichtige Sonderleistung.
Transkript
Warum schon wieder eine Folge zur Bedarfsplanung?
Roman: Herzlich willkommen an der TGA-Bar. Heute geht es um Bedarfsplanung light. Der geneigte Hörer denkt sich schon wieder Bedarfsplanung — aber es ist sinnvoll. Du bist ja unser Historiker.
Sören: Ich grabe in den grauen Zellen. Wir haben in der ersten Staffel mit Bedarfsplanung in der TGA ganz allgemein angefangen, das war Folge 43 so ungefähr. Dann haben wir die DIN 18205 herausgekramt und mit Erschrecken festgestellt, dass es die schon gibt — und gar nicht mal so uralt, von 1996. Das war in Staffel 2, Folge 62. Und dann schleppte ich eine Promotion an, mit etwas anderen Ansätzen: QFD als Instrument für die Bedarfsplanung.
Roman: Und jetzt in der dritten Staffel kommen wir wieder mit dem Thema, aufbauend auf den Erfahrungen der ersten drei Folgen. Man wird älter und erfahrener. Es ist die vierte Folge und die fünfte Bedarfsplanung, die ich jetzt hinter mir gebracht habe — und ich habe viel daraus gelernt.
Was bringt die DIN 18205 in der Praxis?
Sören: Wo fangen wir an? Was ist wichtig?
Roman: Die DIN 18205 ist halt eine DIN. Es steht sehr viel Allgemeines drin, sie ist sehr unspezifisch, und ich habe festgestellt, dass sie in der Praxis nicht wirklich viel bringt.
Sören: Auch nicht dieser Zyklus, der ja eigentlich ein sehr analytisches Vorgehen bei der Ermittlung ist?
Roman: Der Kreis ist der Hammer, der gilt immer. Das große Ziel soll sein, Qualitäten und Kosten festzulegen und sie dann in der Vorplanung entweder zu erfüllen oder nicht.
Sören: Im Vorwort steht auch, dass das ein stetiger Prozess ist, der immer wieder revidiert oder angepasst werden muss, sofern es Änderungen gibt. Also nie richtig abgeschlossen.
Was ist die Zielfindungsphase nach § 650p BGB?
Roman: Doch, abgeschlossen ist sie schon: Nach der Vorplanung ist sie abgeschlossen. Die Entscheidung über Variantenalternativen beendet die Bedarfsplanung. Dann gibt es noch einen zweiten Begriff, den ich gelernt habe — die Zielfindungsphase. Die ist tatsächlich im BGB beschrieben, und das bringt mich zur Bedarfsplanung light.
Wir haben uns inzwischen mehrfach von Prof. Fuchs und anderen erklären lassen, die sich mit dem BGB auskennen, dass seit 2018, also erst seit sieben Jahren, das Thema Bedarfsplanung beziehungsweise Zielfindungsphase im BGB für uns alle geregelt ist. In § 650p BGB steht, dass ein Ingenieur oder eine Architektin, wenn sie einen Ingenieurvertrag schließt, entweder Ziele vorgegeben bekommen und akzeptieren — oder eine Planungsgrundlage und eine Kosteneinschätzung liefern müssen.
Prof. Fuchs hat in seinem Kommentar ziemlich viele Grundleistungen dieser Zielfindungsphase zugeordnet und gesagt, das ist zum großen Teil Grundleistung — außer die Kosteneinschätzung, die keine Kostenschätzung ist und vor Planungsbeginn, also vor Leistungsphase 1, kommen sollte. Die ist mit 0,1 Leistungspunkten zu honorieren — so viel wie das Nachtragsmanagement, dazu machen wir noch eine andere Folge.
Bedarfsplanung light ist also nicht die DIN 18205, sondern etwas, was wir alle als Ingenieurinnen und Ingenieure mit Planungsbüro und auch als Architekten schulden. Jeder, der einen Ingenieurvertrag hat, schuldet das — und wir tun es einfach nicht. Dabei ist es relativ simpel: In der TGA haben wir schon rund 15 Mal für jede Anlagengruppe — Sanitär, Heizung, Lüftung — eine Planungsgrundlage aufgestellt.
Wann reicht eine Bedarfsplanung „light" nicht aus?
Sören: Fragenkatalog-mäßig?
Roman: Noch nicht mal Fragenkatalog, sondern einfach zu definieren, was die Qualität der Sanitärtechnik im Allgemeinen sein soll, und daneben eine Kosteneinschätzung zu schreiben. Den Baukostenindex haben wir als detailliertesten Kostenansatz mit den meisten Bauprojekten im Hintergrund genommen.
In der fünften Bedarfsplanung habe ich festgestellt, dass die Planungsgrundlage allein nicht gereicht hat — wir mussten mehr in die Tiefe. Es gab einen Sonderauftrag für besondere Leistungen in der Bedarfsplanung, für ein Museum. Da habe ich viel über Lüftungstechnik gelernt und über deren Bedarfe: ganz enge Klimafenster, Feuchtigkeit und Temperatur, in denen Exponate sich wegen des Versicherungsschutzes befinden dürfen.
Sören: Das heißt, das, was eher nicht als Grundleistung zu verstehen ist — wir müssen in Teilen mehr an den Bedarfen mitwirken. Das Maß der DIN 18205 reicht da nicht aus, wenn man es vernünftig machen will.
Roman: Genau, die Bedarfsplanung light hat für dieses Museum nicht gereicht. Als Planer hätte ich sonst nur „Lüftungstechnik mittlerer Standard" hineingeschrieben — beheizt, nicht gekühlt, auf keinen Fall be- und entfeuchtet — und mit einem mittleren Kostenansatz vom Baukostenindex völlig die Bedarfe verfehlt. Stattdessen muss man erst ermitteln, in welchen Temperatur- und Feuchtespreizungen der Raum gemäß Versicherungsbedingungen liegen muss, damit die Exponate nicht beschädigt werden.
Sören: Wäre das nicht auch der erste Indikator: Was habe ich für ein Projekt vor mir? Eines, bei dem ich mit einer Bedarfsplanung light hinkomme, oder ein Spezialbau?
Roman: Absolut, das denke ich bei vielen komplexen Projekten, genauso im Laborbau. Ich war auf einer Labormesse, und es gibt einen Prozessberater aus Hamburg, der nichts anderes macht, als Laborabläufe zu betrachten: Sind sie lean, also schlank? Er schaut sich die Prozesse und Geräte an und berät. Wenn man die Prozesse und Geräte betrachtet und verbessert, plant man ein Labor ganz anders — was schmeißen wir weg, was kaufen wir neu, wie ist der Fluss der Proben — um erst danach eine Bedarfsplanung zu erstellen. Für den Wohnungsbau ist das vielleicht nicht der Standard, aber auch da gibt es Fälle, in denen es interessant wäre.
Sören: Gerade bei komplexen Sachen tut man sich keinen Gefallen, wenn man nur leicht hindurchgehen möchte.
Was gehört zu einer Bedarfsplanung „light" und was zu „heavy"?
Roman: Zur Bedarfsplanung light gehört auf jeden Fall die Definition von Qualitäten auf einer ganz oberflächlichen Ebene mit einer Kosteneinschätzung. Bei der Bedarfsplanung heavy geht es dann darum, in die Details einzutauchen und für genau diesen Nutzungstyp je Anlagengruppe zu überlegen, was es für Besonderheiten gibt.
Beim Museum habe ich zum Beispiel auch nach Sonderleuchten gefragt — wie in den Deichtorhallen, wo es teure, eigens designte Sonderleuchten gab. „Wollt ihr das auch?" — „Nein, Standardleuchten, Hauptsache die Ausleuchtung passt, aber ein Lichtplaner muss her." Das habe ich in die Bedarfsplanung hineingeschrieben. Das kostet Geld, da einzutauchen und zu beraten. Als Planer würde ich mich nicht mehr zufriedengeben, wenn jemand sagt: „Ich habe ein super komplexes Museum, hier ist die BGF und die Räume, das wird schon." Sondern: Habt ihr ermittelt, wie Befeuchtung, Belüftung, Beleuchtung, Starkstrominstallationen rein sollen, was ist mit Sicherheitstechnik und Sicherheitskonzept? Das gehört alles zur Bedarfsplanung und darf nicht erst parallel zur Planung durchdacht werden.
Sören: Häufig sind das Institutionen, die sehr dezidiert aussehen, für die besondere Anforderungen aber eine Selbstverständlichkeit sind — man ist da auch leicht betriebsblind.
Roman: Und die Kompetenz des Bauherrn ist die Frage. Wenn eine Behörde ein Museum bauen soll, aber noch nie eines betrieben hat, weiß sie nichts dazu. Dann kann man nur sagen: Ihr braucht Profis, am besten einen Museumsbetreiber aus einer anderen Stadt, der euch sagt, was die Exponate und die Beleuchtung bedürfen. Das als Planer herauszukitzeln ist eine komplexe Sonderleistung.
Wie geht man bei Kosten und Terminen in der Bedarfsplanung vor?
Roman: Eine Erfahrung aus den aktuellen Bedarfsplanungen ist auch ein politisches Thema: Beim Thema Kosten den Fluch der ersten Zahl nicht vergessen. Die erste Zahl lieber zu hoch ansetzen — dann führt man eher ein Streitgespräch mit dem Bauherrn oder Investor, der sagt: „Das geht gar nicht, wir müssen sparen." Die Annahmen werden hinterfragt, und dann ist es gut, ins Detail gehen zu können: Das sind die Museen, die letztes Jahr in Deutschland gebaut wurden, das sind die Vergleiche, das ist der Regionalfaktor.
Bei light hätte ich nur einen mittleren BKI-Ansatz genommen. „Haben Sie die Kohle?" — „Nein." — „Gut, dann nehmen wir die niedrige Qualität, dann gibt es halt keine Lüftung im Büro." Bei heavy würde ich in jeder Anlagengruppe niedrig/mittel/hoch nach BKI heraussuchen und Diskussionen starten: Warum liegt unsere Kosteneinschätzung im oberen oder unteren Mittelfeld? Das könnte man genauso für die Fassade tun — auch ein Architekt könnte den BKI und die Kostengruppe 330, Außenwände, nehmen und fragen: Warum sind Wände bei Museen so teuer? Wenn der Bauherr nicht genug Geld hat, dann nicht die kupfergeklöppelte oder Marmorfassade, sondern vielleicht etwas aus Holz.
Das dritte Thema steht nicht im BGB: die Termine. Auch hier sollte man kritisch hineingehen und fragen, warum der Entwurf in zwei Monaten und der Vorentwurf in einem fertig sein muss — das ist oft völlig unrealistisch.
Sören: Das erlebt man leider an zu vielen Stellen.
Wie entwickelt man aus Bedarfen konkrete Ziele?
Roman: Die DIN 18205 ist ganz nett, aber sehr allgemein, mit vielen Checklisten in einer Phase, in der Checklisten meiner Meinung nach nicht das Richtige sind.
Sören: Ich finde sie immer ganz gut als Orientierung — damit man frühzeitig, nicht nur der Planer, sondern auch der Bauherr, sich mit dem auseinandersetzt, was er eigentlich haben möchte.
Roman: Damit nichts vergessen wird, ja. Aber die Ebene der DIN 18205 ist: Welche technischen besonderen Anforderungen hat das Gebäude, gibt es Sicherheitsanforderungen — darauf kann ich nur mit Ja antworten. Was ich bei einer Bedarfsplanung heavy eigentlich bräuchte, gerade für die TGA, aber auch für den Hochbau, wäre, hinterher Ziele zu entwickeln. Dann sage ich: Jetzt bekomme ich Geld als Sonderleistung und entwickle das Ziel, zum Beispiel für die Lüftungstechnik möglichst mit wenig Befeuchtung auszukommen — Feuchtigkeit in einer Spanne von 30 bis 70 Prozent statt 45 bis 55 zuzulassen, oder bestimmte Ausnahmen zu machen, um die Anzahl der Betriebstage der Befeuchtung im Jahr zu reduzieren.
Sören: Wunderbar — wenn man den Bedarf nicht zuerst bestimmt hat, ist das ja eigentlich eine Folgefrage.
Roman: Genau. Du musst den Nutzer erst beraten, herauskitzeln, welche harten Anforderungen er hat, und daraus Ziele entwickeln und definieren, die — so ist es bei diesem Museum — in den Wettbewerb einfließen. Ich werde also Zielparameter für einen TGA-Wettbewerb vorgeben, die die Planer erfüllen sollen, samt Kostenparametern: Kostengruppe 410 kostet so viel, 420 so viel, 430 so viel — das diskutieren wir dann, auch im Vergleich mit verschiedenen BKI-Indizes.
Aber das ist heavy und ziemlich speziell. Für komplexe Bauten, die über 50 oder 100 Millionen kosten, finde ich es total angebracht, als Bauherr etwas Geld auszugeben und eine Bedarfsplanung heavy einzufordern — oder sie als Planer einzufordern und zu sagen: Moment mal, das geht so nicht. Krankenhäuser und Forschungsgebäude genauso.
Sören: Da kann man fast alles aufnehmen, was mehrere Funktionen beinhaltet, wo das Bild sonst zu abstrakt ist.
Roman: Auf jeden Fall. Kurz zusammengefasst: Light macht ihr für 0,1 Leistungspunkte oder umsonst. Heavy ist in jedem Fall eine Sonderleistung und bei komplexen Gebäuden super wichtig — sonst geht es richtig schief, wie wir es schon ein paar Mal erlebt haben.
Sören: Bis dann.
Roman: Bis dann, tschau.
Häufige Fragen zu dieser Folge
Was ist der Unterschied zwischen einer Bedarfsplanung „light" und „heavy"?
Light definiert Qualitäten auf einer oberflächlichen Ebene je Anlagengruppe und stellt ihnen eine Kosteneinschätzung gegenüber — sie ist Teil der geschuldeten Zielfindungsphase. Heavy taucht in die Details ein, betrachtet für den konkreten Nutzungstyp jede Anlagengruppe mit ihren Besonderheiten, entwickelt konkrete Ziele und ist eine kostenpflichtige Sonderleistung, vor allem bei komplexen Gebäuden.
Was regelt § 650p BGB im Zusammenhang mit der Bedarfsplanung?
Seit 2018 ist die Zielfindungsphase in § 650p BGB geregelt: Wer einen Ingenieur- oder Architektenvertrag schließt, bekommt entweder Ziele vorgegeben und akzeptiert sie, oder muss eine Planungsgrundlage und eine Kosteneinschätzung liefern. Diese geschuldete Leistung ist laut Roman die eigentliche „Bedarfsplanung light" und nicht mit der DIN 18205 gleichzusetzen.
Wie wird die Zielfindungsphase honoriert?
Laut dem Kommentar von Prof. Fuchs ist die Zielfindungsphase zum großen Teil Grundleistung. Die Kosteneinschätzung, die keine Kostenschätzung ist und vor Leistungsphase 1 erfolgen sollte, ist mit 0,1 Leistungspunkten zu honorieren — so viel wie das Nachtragsmanagement.
Welche Rolle spielt die DIN 18205 bei der Bedarfsplanung?
Die DIN 18205 stammt von 1996, ist sehr allgemein und unspezifisch und bringt in der Praxis nach Romans Erfahrung wenig. Sören schätzt sie als Orientierung und Checkliste, damit nichts vergessen wird. Sie ersetzt aber nicht die in § 650p BGB geschuldete Zielfindungsphase.
Wann reicht eine Bedarfsplanung „light" nicht aus?
Bei komplexen Bauten mit besonderen Anforderungen — etwa einem Museum mit engen Klimafenstern für Exponate (Temperatur und Feuchte gemäß Versicherungsschutz), Laborbauten, Krankenhäusern oder Forschungsgebäuden. Hier müssen Bedarfe erst ermittelt werden; ein pauschaler mittlerer BKI-Ansatz würde die tatsächlichen Anforderungen verfehlen.
Wie sollte man bei der Kostenermittlung in der Bedarfsplanung vorgehen?
Roman empfiehlt, den „Fluch der ersten Zahl" zu beachten und die erste Kostenangabe lieber zu hoch anzusetzen, um die Annahmen offen diskutieren zu können. Bei heavy sucht man je Anlagengruppe niedrige, mittlere und hohe Ansätze nach Baukostenindex heraus und begründet die Einordnung mit Vergleichsprojekten und Regionalfaktor.
Zitate
„Bedarfsplanung light ist nicht die DIN 18205, sondern etwas, was wir alle als Ingenieurinnen und Ingenieure schulden — und wir tun es einfach nicht."
— Roman Fritsches
„Light macht ihr für 0,1 Leistungspunkte oder umsonst. Heavy ist in jedem Fall eine Sonderleistung und bei komplexen Gebäuden super wichtig."
— Roman Fritsches
„Beim Thema Kosten den Fluch der ersten Zahl nicht vergessen — die erste Zahl lieber zu hoch ansetzen."
— Roman Fritsches
Zahlen & Fakten
Die Zielfindungsphase ist seit 2018 in § 650p BGB geregelt.
Die Kosteneinschätzung der Zielfindungsphase ist mit 0,1 Leistungspunkten zu honorieren — so viel wie das Nachtragsmanagement.
Quelle: Prof. Fuchs (Kommentar)Die DIN 18205 stammt aus dem Jahr 1996.
Bei einem Museum wurde ein BKI-Wert von rund 8.000 Euro pro Quadratmeter genannt, was bei der betreffenden Fläche etwa 55 Millionen Euro ergäbe.
Für komplexe Bauten ab etwa 50 bis 100 Millionen Euro Baukosten hält Roman eine Bedarfsplanung heavy für angebracht.
Quelle: Roman FritschesGlossar
- § 650p BGB
- Regelt seit 2018 den Architekten- und Ingenieurvertrag; verpflichtet u.a. zur Zielfindung bzw. zur Lieferung von Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung.
- Bedarfsplanung heavy
- Vertiefte Bedarfsermittlung, die je Anlagengruppe in die Details geht und konkrete Ziele entwickelt; kostenpflichtige Sonderleistung, vor allem bei komplexen Gebäuden.
- Bedarfsplanung light
- Grobe Definition von Qualitäten je Anlagengruppe mit einer Kosteneinschätzung; Teil der geschuldeten Zielfindungsphase, mit 0,1 Leistungspunkten honoriert.
- DIN 18205
- Norm zur Bedarfsplanung im Bauwesen von 1996; sehr allgemein, mit Checklisten und einem zyklischen Vorgehen zur Ermittlung von Qualitäten und Kosten.
- Kosteneinschätzung
- Vor Leistungsphase 1 zu erbringende grobe Kostenangabe, ausdrücklich keine Kostenschätzung; mit 0,1 Leistungspunkten honoriert.
- Zielfindungsphase
- Seit 2018 in § 650p BGB geregelte Phase: Der Planer bekommt entweder Ziele vorgegeben oder muss Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung liefern.